Generelle Frage zu einer schwebenden Bestellung

  • Tach ihr,


    habe vor 2 Wochen ein P900 innerhalb einer Vertragsverlängerung bei einem Expert-Markt telefonisch in Auftrag gegeben. Die Chancen stand groß, dass das Gerät trotz des Engpasses schnell geliefert werden kann. Leider war dem nicht so, bis heute hab ich noch keine Nachricht bekommen. Nachdem ich mal bei eBay geschaut habe, überlege ich mir, dort direkt eins zu ersteigern.


    Die Frage ist nur, kann ich das Ganze am Montag problemlos stornieren ? Was ist wenn das Gerät bereits ausgeliefert wurde und nur noch nicht eingetroffen ist ? Heute erreiche ich dort niemand.


    Wenn es nur um das Gerät geht, gilt das Fernabsatzgesetz, das ist klar. Aber da es sich um eine Vertragsverlängerung handelt, bin ich mir nicht mehr ganz sicher, und wollte hier mal die Experten fragen.


    Danke schonmal und viele Grüsse,
    Dada


    p.s.: ich hoffe das hier war das richtige Forum.

  • Soso, bei einem Expert-Markt :D


    Du hast die VVL telefonisch durchgeführt? Also keinen Auftrag zur VVL unterschrieben und hingefaxt oder -geschickt?


    Da hat der Expert-Markt im Ernstfall eine Riesenproblem einen entsprechenden Auftrag deinerseits zu einer Verlängerung der Mindestlaufzeit deines Mobilfunktvertrages um weitere 24 Monate nachzuweisen. Und gegen ein P900
    zum VVL-Preis ohne entsprechende VVL hättest du sicherlich nichts einzuwenden, oder? :D


    Ich würde eine entsprechende Sendung des Expert-Marktes einfach nicht annehemen, insbesondere wenn die VVL erst beim Kunden mittels Postident ausgeführt werden soll.


    Das mit dem gesetzlichen Widerrufsrecht ist hier in der Tat etwas anders gelagert. Zwar ist zwischen dir und dem Expert-Markt unzweifelhaft eine Fernabsatzgeschäft zustande gekommen. Es liegt jedoch nicht ein einzelner Kaufvertrag über die Lieferung und Übereignung des P900 vor, sondern vielmehr hängt als Dienstleistung der (verlängerte) Mobilfunkvertrag mit drin. § 312d III BGB besagt nun, dass auch bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung einer Dienstleistung ein Widerrufsrecht besteht, welches allerdings erlischt, wenn mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit
    der Dienstleistungsausführung begonnen wird oder wenn der Ausführungsbeginn vom Verbraucher selbst veranlaßt wird.


    Den Ausführungsbeginn veranlaßt der Verbraucher beispielsweise dadurch selbst, dass er die gelieferte SIM-Karte erstmals in Gebrauch nimmt, mit der Folge, dass sein Widerrufsrecht bezüglich des Dienstleistungsvertrages erlischt.


    Bei einer VVL wird sich eine Selbstveranlassung des Verbrauchers anders beurteilen lassen müssen, da hier i.d.R ja keine neue SIM-Karte geliefert wird.


    Ich bin mir nun nicht sicher, wie solche VVL in der Praxis rechtlich beurteilt werden. Mit der VVL wird ja i.d.R. die Fortführung des Mobilfunkvertragverhältnisses mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Ende der Mindestlaufzeit des bisherigen Mobilfunkvertragverhältnisses vereinbart. Durch diese neue Mindestvertragslaufzeit liegt ein geänderter Vertragsinhalt vor, so dass die VVL m.E. als Änderungsvertag zu qualifizieren ist.


    Eine solche Änderungsvereinbarung, die im Fernabsatz geschlossen wurde, dürfte als Dienstleistungsvertrag auch dem Widerrufsrecht unterliegen. Mehr als fraglich ist hier jedoch, wann in diesem Fall das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlischt:


    - entweder schon bei ausdrücklicher Zustimmung zur Änderung (der Mindestlaufzeit) durch den Verrbaucher


    - oder durch den selbstveranlassten Ausführungsbeginn durch Weiternutzung der vertraglichen Leistungen. Aber wenn beginnt hier die Weiternutzung, sofort nach Auftrag zur VVL oder erst ab Ende der Mindestlaufzeit des ursprünglichen Vertrages?



    Aber solltest du dem Expert-Markt nichts Schriftliches zukommen haben lassen, und wenn das Paket denn kommt, dieses nicht annehmen, solltest du keine Probleme bekommen.
    Aber am Besten noch heute per email widerrufen, und am Monta nochmals telefonisch dein Anliegen verdeutlichen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • booner : 1000 Dank fuer dir super Hilfe ! Werde deinen Rat befolgen, und gleich am Montag den Auftrag zurueckziehen.


    :top:

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