Wie vorgehen gegen dreiste Falschparker

  • Zitat

    Original geschrieben von butchooka
    kann man die nicht anzeigen wegen hausfriedensbruch?


    Um den Tatbestand des Hausfriedensbruchs zu erfüllen, muss jemand in eine Wohnung, Geschäftsräume oder sonstiges befriedetes Besitztum eindringen oder dort verweilen. Ein öffentlich zugänglicher Parkplatz gehört sicher nicht zu sonstigem befriedeten Besitztum...

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Um den Tatbestand des Hausfriedensbruchs zu erfüllen, muss jemand in eine Wohnung, Geschäftsräume oder sonstiges befriedetes Besitztum eindringen oder dort verweilen. Ein öffentlich zugänglicher Parkplatz gehört sicher nicht zu sonstigem befriedeten Besitztum...


    Das befriedete Besitztum sind Bereiche, die in äußerlich erkennbarer Weise durch Umgrenzungen gegen willkürliches Betreten gesichert sind.


    Das sein Parkplatz ja mit Schildern etc. gekennzeichnet ist, würd ich schon sagen, dass der unter befriedetem Besitztum läuft. Und falls nicht, spätestens dann sobald er irgendeine Art von Absperrung errichtet. Und dann lässt´s sich´s auch fröhlich anzeigen.


    Quelle


    Semmal

  • Hi


    Ähnliches Problem bei uns, verkehrsberuhigter Bereich, parken nur auf gekennzeichnete Flächen!


    Aber keiner hält sich da dran, und wir kommen aus unseren 25€ Stellplatz nicht richtig rein und raus, es ist zum ko*zen!


    Weder Stadt noch Polizei noch Vermieter unternimmt was dagegen!
    Das ist echt zum ausrasten, dabei sollte man meinen, dass die alle lesen können... die Feuerwehr kommt nich mals mit nem RTW durch diese Straße, aber die Polizei macht nichts... schönes Deutschland, diese Assis dürfen wohl alles!


  • Du wiedersprichst Dir doch selbst... :D


    Es geht um Be- oder Umgrenzungen, wovon man bei einem Schild mit Sicherheit nicht sprechen kann. Ausserdem kann wohl jeder einfach so auf die Parkplätze rauffahren, folglich können sie kaum begrenzt sein...


    Wenn er eine Art Absperrung errichtet sieht die ganze Sache völlig anders aus...


    Es gibt einschlägige Urteile zu Artverwanten Fällen, aber ich bin viel zu Faul zu suchen :D


    Grüße,
    Sven

  • Zitat

    Original geschrieben von Fehler
    Reifen zerschneiden :D
    und zwar alle 4 und ohne Zeugen :D

    Das wäre (D)ein Nick :D
    Würde ich nicht tun, das kann eskalieren, mit dem Ergebnis, das mit gleichen Waffen zurückgeschlagen wird und dann wird es teuer, für jeden einzelnen der da parkt... Ich denke mal, dass der Rechtsweg der bessere ist, oder auch abschleppen. Kann man ja zur Not einklagen wenn die nicht zahlen, und auch ein Auto ist pfändbar wenn sonst nichts zu holen ist ;)

    Gruß
    berlibaerchen

  • Wie wär's denn erstmal mit nem Schild?


    z.B.


    Das schreckt Falschparker ab und du dürftest es einfacher haben, die Abschleppkosten zurückzubekommen. Wenn die dann nicht bezahlen wollen, kannst du immernoch nen Rechtsanwalt einschalten.


    Kannst natürlich auch nehmen, um Fehlers Vorschlag gerecht zu werden... ;):D

  • Was vielleicht dreist wäre, aber was wäre mit zu parken? Und wenn er weg will hat er Pech gehabt. Kann dich ja gerne abschleppen lassen, das macht der aber nicht oft, dann wird es ihm zu teuer, immerhin macht die Polizei ja nichts ;) Was meint ihr, wie lange er da noch parkt, wenn er dich ein - bis zweimal die Woche abschleppen lassen muss?

  • Re: Wie vorgehen gegen dreiste Falschparker


    Zitat

    Original geschrieben von kinslayer
    ...


    ...............Ein junges Paar von dort stellt permanent ihren PKW auf unsere Stellplätze.Und trotz Schild "Parken verboten,Privatgrundstück usw." und persönlich darauf angesprochen wurden sie auch schon. Antwort " Wiso können wir hier nicht parken ,ihr habt doch genug platz. Null Reaktion. :mad:


    ...MFG CHris


    Ähm,Schilder stehen doch da....


    Und der Vorschlag des Zuparkens kam auch schon...


    :confused:


    Gruß bungee1

    Das muss am Wetter liegen...

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