ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von hjrauscher
Antwort:
>Bei einer Vertragsverlängerung erkennen Sie die neuen AGBs an, der Tarif bleibt unverändert bestehen.
>Da der Tarif bestehen bleibt, ergeben sich für Sie nachträglich keine Preisänderungen.
>Werden einzelne Preise angeglichen, betrifft dies Neuvertragsabschlüsse.
Kann jemand diesen E+ internen Widerspruch aufklären? :confused:
Danke
hjrauscher
Ich arbeite zwar nicht wirklich bei e-plus, kann aber vielleicht doch ein wenig helfen:
Zwei Dinge müssen differenziert werden:
1.) Die AGB´s und 2.) Die Tarife.
Zu 1.) Sie regeln z.B. Kündigungsfristen, Zahlungsmodalitäten, Vertragslaufzeiten usw.
Zu 2.) Klar, hier wird festgelegt was für eine Nutzung konkret zu zahlen ist.
E+ scheint also neue AGB´s festgelegt zu haben. Diese "müssen" akzeptiert werden um Neuverträge/Vertragsverlängerungen eingehen zu können. Weiterhin kann ein NB auch laufend die AGB´s ändern, dies würde ein Sonder-Kü-Recht bewirken oder der NB verzichtet auf die Durchsetzung.
Unabhängig davon kann man nun den Tarif betrachten. Einfache Regel: Wer einmal in einem Tarif ist kann darin auch bleiben. Will der NB ändern kann der Kunde kündigen. Soweit klar.
IMHO gilt also in diesem Fall: Bei der Vertragsverlängerung bleibt der e-plus-Kunde in seinem Tarif, muss aber die neuen AGB´s akzeptieren.
Hoffe geholfen zu haben,
MfG
Tille99