Ich habe mir noch mal eine i-mode VVL (eines alten Prof. S) von 04/2003 angeschaut.
Da steht, irgendwie in sich widersprüchlich:
Zitat
Hiermit erwerben Sie ... bei jeweils gleichzeitiger Verlängerung Ihrer angegebenen Mobilfunkvertragsverhältnisse mit EPS um mindestens X Monate.
Sie wissen, daß eine etwaig von Ihnen ausgesprochene Kündigung ... gegenstandslos wird, weil Sie hiermit jeweils ein neues VV eingehen.
Der zweite Satz klingt ja so, als würde in jedem Falle in neues VV begründet. Bei mir ist das damals so gut gegangen... Ich möchte niemanden beruhigen, aber vielleicht klingt und ist der Text schlimmer als die tatsächlichen Folgen.
Viele Grüße,
MM.
Edit: Habe gerade noch mal über den zweiten Satz nachgedacht. Je nachdem, wie das "jeweils" interpretiert wird, kann das den Widerspruch aufheben und den zweiten Teil (nach dem "weil") nur auf den Fall "ausgesprochene Kündigung" beziehen. Aber: IANAL.