Arcor: vorzeitige Abschaltung DSL bei Kündigung des Vollanschlusses

  • Hallo,


    ich bin echt böse :mad:
    Ich habe seit April ´03 einen Arcor-Vollanschluss ISDN-765 mit DSL 768-Flatrate.
    Da ich nun zu Hansenet (mit Telefon-Flatrate :D ) wechsel, habe ich meinen Arcor-Anschluß gekündigt. was mir auch zum 30.04.04 bestätigt wurde.
    Nun hat mir Arcor aber meinen DSL-Anschluß bereits zum 30. März "weggenommen" ?!
    Ich habe da angerufen, mit diversen Mitarbeitern gesprochen... Alle sagen, der DSL-Anschluß wird immer zum Quartalsende "ausgeknipst", ich kann ja bis zum 30.04. noch mit Internet-by-call über ISDN weiter machen.
    Ich wollte das gar nicht glauben, die sagen, das steht so in den AGB.


    Ich bin wirklich böse, habe mir ein ISDN-Modem gekauft und schnecke hier jetzt so für 1 Cent/Minute durch´s Internet... eBay klappt gar nicht, ständig stürzt die Verbindung ab und das Updaten des Virenprogramms dauert Stunden.


    Habe eben die AGB von denen angeschaut, ich finde nichts, was auf die Rechtmäßigkeit schließen lässt.


    Da ich inzwischen wirklich tierisch sauer bin, hätte ich schon gut Lust, die auf Schadensersatz zu verklagen - zumindest mein Modem sollen die bezahlen.


    Was meint Ihr ? So kann es doch wirklich nicht sein, oder ?


    Gruß
    Krabbenkopf

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • also wenn nichts in den AGB steht, würde ich sagen, der Fall ist eindeutig...


    Du hast die Willenserklärung abgegeben, den Anschluss zum 30.4. zu kündigen. Ich denke, das ist auch nach den AGB erlaubt (oder steht da was von wegen Quartalsende?).
    Die können nicht einfach einige Vertragskomponenten vorzeitig stilllegen. IMHO könnten sie dir nur einseitig DSL kündigen (wobei die Frage ist, ob man DSL vom ISDN Vertrag einfach so entkoppeln darf!). Du hättest eine Frist setzen müssen und verlangen, dass DSL wieder zur Verfügugn gestellt wird. WEnn sie das nicht machen kannst du Schadenersatz fordern. Die Fristsetzung ist aber wichtig, wenn du das nicht gemacht hast -> Pech ;)

    Viele Grüße
    Martin

  • Hallo Martin,


    danke für Deine Antwort.


    Ich hatte einen Vertrag mit 12-monatiger Laufzeit, im Januar gekündigt und somit fristgerecht zum 30.04. bestätigt.
    Von einer "Entkoppelung" der Komponenten war mir auch nichts bekannt.


    Welche Frist sollte man denn setzen ? 7 Tage ? Noch habe ich ja 20 Tage Zeit ;)


    Gruß
    Krabbenkopf

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

  • 7 Tage sollte da schon reichen, denke ich mal, sonst hätte das keinen Sinn... wenn du aber das ISDN Modem eben schon vorher gekauft hast ist dir kein Schaden entstanden, weil das Modem ja schon vorher in deinem Eigentum war...

    Viele Grüße
    Martin

  • Nein, das Modem musste ich mir kaufen, nachdem die mich abgeklemmt hatten. Soetwas habe ich nie besessen, bin schon vor Jahren von analog auf DSL umgestiegen.


    In Ordnung, ich werde die dann auffordern, DSL wieder bereitzustellen. Wenn das nicht klappt (wird´s nicht, der Port ist schon weitergegeben - hat man mir so gesagt !), gehe ich zum Anwalt.


    Danke und Gruß,


    Krabbenkopf

    „Man muss ins Gelingen verliebt sein, nicht ins Scheitern.“ (Ernst Bloch)

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