Ja, schon.
M.W. ist es dann aber trotzdem üblich, dass eben dieser Satz (sinng.: "Gutschein i.H.v. Betrag X bitte selbst abziehen") auch noch einmal auf der Rechnung mit auftaucht.
Dies ist nicht der Fall. Weder auf Rechnung, noch auf Lieferschein wird der Gutschein erwähnt.