@ *hirschi*
hm,... so ganz gefährlich ist dieses "Halbwissen" nicht ...
Denn ursächlich für diesen Haftbefehl dürfte ja dann die mangelnde Zahlungsmoral des säumingen Schuldners sein, oder das faktische Unvermögen, die geschuldeten Aussenstände "jemals" begleichen zu können. Wenn also die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gefordert wird, mag dieses bei der SCHUFA stehen, nicht jedoch, wenn "ich" einen Haftbefehl erhalte.
Da ich nicht bei der SCHUFA tätig bin, kann ich jedoch nur vermuten, dass dort sicher nicht das Brandzeichen "...Haftbefehlsempfänger..." verzeichnet ist.
Ggf. ein Verweis, dass mit Zwangsmaßnahmen gedroht wurde... jedoch reicht ein "Haftbefehl" als selbständiges Ereignis nicht für einen Eintrag aus.
Gruss KURTi