Bekommt man einen negativen Schufa-Eintrag wenn man sein Konto mal überzieht?

  • @ *hirschi*


    hm,... so ganz gefährlich ist dieses "Halbwissen" nicht ... ;)


    Denn ursächlich für diesen Haftbefehl dürfte ja dann die mangelnde Zahlungsmoral des säumingen Schuldners sein, oder das faktische Unvermögen, die geschuldeten Aussenstände "jemals" begleichen zu können. Wenn also die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung gefordert wird, mag dieses bei der SCHUFA stehen, nicht jedoch, wenn "ich" einen Haftbefehl erhalte.


    Da ich nicht bei der SCHUFA tätig bin, kann ich jedoch nur vermuten, dass dort sicher nicht das Brandzeichen "...Haftbefehlsempfänger..." verzeichnet ist.


    Ggf. ein Verweis, dass mit Zwangsmaßnahmen gedroht wurde... jedoch reicht ein "Haftbefehl" als selbständiges Ereignis nicht für einen Eintrag aus.


    Gruss KURTi

  • Ich arbeite in einer Bank und Du glaubst gar nicht, wieviele Haftbefehle in der Schufa stehen. Und zwar als selbständiges Ereignis. Ohne dass zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Der Haftbefehl dient nämlich entweder zur Erzwingung der EV oder aber zur Ersatzhaft. Nichtsdestoweniger sind wir nicht verpflichtet die Polizei zu rufen, wenn ein solcher Kunde vor uns steht.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Ich arbeite in einer Bank und Du glaubst gar nicht, wieviele Haftbefehle in der Schufa stehen. Und zwar als selbständiges Ereignis. Ohne dass zuvor eine eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Der Haftbefehl dient nämlich entweder zur Erzwingung der EV oder aber zur Ersatzhaft. Nichtsdestoweniger sind wir nicht verpflichtet die Polizei zu rufen, wenn ein solcher Kunde vor uns steht.


    Bitte? Jeder Mensch in diesem Lande ist doch dazu verpflichtet, den Aufenthaltsort eines per Haftbefehl gesuchten Bürgers der Polizei zu melden, oder etwa nicht?


    Ausnahmen wären lediglich Priester....

  • Zitat

    Original geschrieben von noksie
    Also ich habe/hatte zwei Schülerkonten: eins bei der DB und eins bei der Sparkasse.
    Bei beiden war es der Fall, dass ich mal für ca. 3 Tage mit ca. 4 Euro im Minus war. Das ganze hat mich 0 gekostet. Hab' mich aber nie gefragt, wie warum und weshalb das jetzt ging. Hab's einfach wieder ausgeglichen und gut ist!


    Das liegt aber nicht an dem Schülerkonto, sondern an dem geringen Betrag und den paar Tagen. Denn


    4(€)*3(Tage)*14(% Zinsen für geduldete Überzeihung) / 360*100 = 0,004666€. Unwesentlich. Da würde es Deiner Bank mehr kosten das ganze zu buchen, als es einfach dabei zu belassen :).


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von addictivebn
    Bitte? Jeder Mensch in diesem Lande ist doch dazu verpflichtet, den Aufenthaltsort eines per Haftbefehl gesuchten Bürgers der Polizei zu melden, oder etwa nicht?


    Ausnahmen wären lediglich Priester....


    Interessant. Gelten Haftbefehle nicht für Priester, oder braucht diese Berufsgruppe ihre Schulden nicht begleichen, oder warum sollte man per Haftbefehl gesuchte "Kuttenträger" nicht bei der Polizei melden? :D

  • Du hast das nicht richtig verstanden:


    Wenn jemand bei einem Priester beichtet, das er die Bank um die Ecke überfallen hat, dann darf dieser das nicht der Polizei melden!

  • Da habe ich dann was nicht verstanden... sorry!


    Meines Wissens nach gehört "ein Haftbefehl" zu den schutzwürdigen Belangen einer jeden Person, soll heissen, dass die strafverfolgenden Behörden nicht einfach so veröffentlichen dürfen, gegen wen ein Haftbefehl besteht oder nicht. Zwar sind die meisten Verhandlungen öffentlich und die die Urteile auch, schliesst jedoch die Weitergabe an andere "private Organisationen" aus.
    (ausgenommen die öffentliche Zustellung...)


    Erik Meijer: Wenn der Haftbefehl zur Erlangung einer EV erlassen wurde, geht dieser ja von einem Sachverhalt aus, der sich um diese "Finanzverhältnisse" dreht, und ist somit ja in einem gewissen Kontext stehend. Der betreffende Gläubiger also der SCHUFA mitteilt, dass sein Schuldner nun aufgefordert, wurde, eine EV abzugeben pp... .


    Weshalb nun Daten wie "Haftbefehl" als alleinstehendes Ereignis in der SCHUFA stehen, ist mir weiterhin schleierhaft. Denn wenn ich einen Erzwingungshaftbefehl, wie von Dir genannt, erhalte, (z.B. Nichtzahlens eines Tickets für Falschparken) dürfen diese Daten nicht an die SCHUFA übermittelt werden, da die Justizbehörden / oder zunächst das zust. Ordnungsamt nicht der SCHUFA angehört und ich zur Übermittlung NICHT "meine" Zustimmung gegeben habe!


    Steht ein möglicher Haftbefehl in Zusammenhang mit einem Finanzgeschäft bei dem ich die Zustimmung zur Datenübermittlung an die SCHUFA gegeben habe, ist das etwas ganz anderes.



    Gruss KURTi


    Edit: Wer ist denn außer den Beamten noch (gesetzlich) verpflichtet, Straftaten zu melden? und ggf. noch Angestellte im öffentlichen Dienst... .
    Vor Gericht darf ich als Zeuge zwar nicht Lügen, aber zu Anzeige von Ordnungswidirigkeiten und Straftaten bin ich nicht verpflichtet... .

  • Schufa


    sorry, dass ich mich als Forenneuling einklinke, aber bei dem hier veröffentlichten Halbwissen kann ich nicht anders.


    Grundsätzlich bekommt nur der einen negativen Eintrag, der bei einem der Schufa angeschlossenen Unternehmen negativ aufgefallen ist, hierzu gehören ausschließlich nicht ordnungsgemäß abgewickelte Kreditgeschäfte.


    Zu Kreditgeschäften gehören zB. Telekommunikationsgesellschaften, Versandhäuser, Banken, Kreditkartengesellschaften usw.


    Allein auf Grund einer Mahnung oder selbst einer gerichtlichen Vollstreckungsankündigung passiert nichts, eingetragen wird auch dann nicht, wenn der Gerichtsvollzieher klingelt und man dann bezahlt.


    Anders sieht es aus, wenn Inkassounternehmen tätig werden. Wenn diese erfolglos versuchen, Forderungen einzutreiben, erfolgt in der Regel ein negativer Eintrag bei Wirtschaftsauskünften wie zB. Creditreform. Das merkt man, wenn bei Versandhäusern bestellt wird und die Bestellung abgelehnt wird oder nur gegen Vorkasse bzw. Nachnahme versandt wird. Auch hier erfolgt kein Eintrag in der Schufa.


    Grundsätzlich kann man sagen, dass ein negativer Schufa-Eintrag nur erfolgt, wenn trotz des Mahnverfahrens keine Zahlungen geleistet werden und die Kündigung eines Vertrages der Vertragspartner erfolgt, zB.
    Kündigung des Handyvertrages wg. Vertragsverletzung, Kündigung eines Kredits, eines Girokontos oder Kreditkartenvertrages.


    Eingetragen wird grundsätzlich zB. die Abgabe einer "eV" (eidesstattliche Versicherung) und ein zur Erzwingung der "eV" erlassener Haftbefehl.
    Das sind die grausamsten Negativ-Merkmale innerhalb der Schufa, daraufhin erfolgt in der Regel die Kündigung aller bestehenden Verträge bzw. Konten/Kredite.
    Dann brauchst Du dir in der Regel keine Gedanken mehr über Ratenkäufe mehr zu machen.


    Auch ordnungsgemäß abgewickelte Kredite stehen in der Schufa, das ist auch OK weil damit dokumentiert wird, dass der Kunde seinen Verpflichtungen vertragsgemäß nachgekommen ist, das wirkt sich dann positiv bei erneuter Kreditbeantragung aus.

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