D-SMS GmbH Problem!

  • Weiß jetzt nich obs das richtigi forum ist aber naja:
    Also habe ein Problem..
    Habe vorhin eine Sms mit diesen inhalt bekommen:


    "Hallo kennst du mich noch? Wir haben vor langer Zeit mal geschrieben.Hast du weider lust ein wenig zu texten?Alina"


    So ich depp hab drauf geantwortet weil ich gedacht habe das ich die ja irgendwie aus nem chat kennen könnte..naja dann kam die sms kurze zeit später zurück:


    "Willkommen im Love Chat!
    75ct je SMS bei Abn. mind. 75 Stk. Info Datensch.+AGB http://www.d-sms.com oder 040-41166730
    D-SMS GmbH für Abbruch sende Wort OFF."


    So jetzt meine frage,bin ich jetzt schon in diesem "vertrag" drinne muß ich irgendwas zahlen?oder ist wenn ich "off" sende das alles vorbei oder würde der vertrag dadurch erst entstehen?



    MfG

    sommer palmen sonnenscheeein..

  • Wilkommen im Club :-(


    Auf den Seiten der Verbraucherzentrale NRW (momentan nicht erreichbar) findet sich auch ein Artikel darüber.


    Ruf da auf jeden Fall einmal bei der normalen Nummer an und frag nach, wie Du das wieder los wirst (unterdrück allerdings Deine Nummer). Es kann sein, dass Du auch per Fax oder so kündigen kannst.


    Die Gauner werden jedenfalls Deine hingeschickte SMS als Annahme eines Vertrages sehen, das ist das Problem :-(

  • Wie die das sehen, ist egal.


    Wenn in der ersten SMS außer dem Gelaber nichts von Kosten steht (das muss aber stimmen! Am besten alle SMS aufheben, auf den PC laden etc.), dann ist DAS definitiv kein Angebot, folglich die Antwort auch keine Annahme. Wenn in der eigenen Antwort auf das Alina-Blabla nichts vertragsrelevantes steht (wovon mal schwer auszugehen ist), ist auch vom Antwortenden kein Angebot gegeben worden, das mit der entsprechenden SMS angenommen worden sein könnte.


    Ergo ist die letzte SMS das Angebot. Und die alleine reicht noch nicht aus, um nen Vertrag zustande zu bringen. Auch nicht in der Form a la "Vertrag zustandegekommen, wenn sie nicht widersprechen"! [§ 241a I BGB: "Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet." --> Nix bestellt, kein Anspruch aus Leistung.


    Ich würde nichts tun, was eigene Kosten verursacht, und abwarten. Wenn sie kommen und Kohle wollen, dann mit gnadenloser Härte kontern.

  • Jup okx werd dann ma abwarten sms hab i scho aufm gespeichert thx leuts :)

    sommer palmen sonnenscheeein..

  • Wie sollte sowas denn auch abgerechnet werden, wenn man sich nicht offziell anmeldet? Hat sich da mal wer versehentlich angemeldet?

  • Wie läuft das eigentlich bei anderen Geschichten?


    Jamba hat doch z.B. ein Monats-Klingeltonabo, buchen die dann am 1. eines Monats einfach den bestimmten Betrag vom Guthaben ab, nachdem man sich - hoffentlich nicht ganz so fies gemacht - angemeldet hat? Gerade Prepaid-User müssten das ja zeitnah mitbekommen.


    Bei Verträgen könnte ich mir vorstellen, dass dan unter "Sonstiges" solch ein toller Service berechnet wird.

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