Online-Vertragswechsel zu O2; Sauerei!

  • Servus,


    ich habe heute ein O2 Online Vertrag (O2 Select ohne Handy)abgeschlossen, nachdem ich auf der O2-Homepage (HIER) gelesen habe, dass man den O2-Vertrag aktivieren lassen kann zum Vertragsende mit dem alten Vertrag. Also in den Onlineshop gegangen, meine Daten brav eingetippt und stets damit gerechnet dass irgendwann bald nach dem Wunschtermin/Vertragsende des alten Vertrags gefragt wird, ab wann somit der O2 Vertrag mit Rufnummerübernahme beginnen soll. Doch denkste, alles was man anclicken kann, ist nach Abschluss des eigentlichen Vertrags, in dem daraufhin getrennt ablaufender Rufnummerübernahme-Fax-Vorlage, ist SOFORTIGE Aktivierung!?! :mad: Doch zu diesem Zeitpunkt hatt man den O2 Vertrag schon abgeschlossen! Das ist doch ein Nepp!?!
    Auch meine Email, die ich sofort an O2 geschickt habe, war ergebnislos. Ich schilderte darin O2 das Problem und meinte, wenn der O2-Vertrag nicht erst ab 30.06.04 aktiviert wird, würde ich gerne von meinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Als Antwort kam dann lediglich:
    Wunschaktivierung gibt es nicht, der Vertrag beginnt 2 Wochen nachdem ich die Karte zugeschickt bekomme und diese soll in den nächsten 2 Tagen ankommen! :flop:
    Soll ich nun die Karte von dem Postboten nicht annehmen, oder sie annehmen und dann von meinem Widerrufsrecht gebrauch nehmen? Wird mich O2 dann ab dem 30.06.04, wenn ich den Vertrag wechseln will, noch als Kunde problemlos nehmen?


    Ich finde es nur dreist dass O2 auf der Homepage (siehe Link oben) was von "Aktivierung bei Vertragsende" schreibt, was es aber gar nicht gibt!!! Habt ihr Tipps?

  • Zitat


    Hinweis: Sie können die Rufnummer-Mitnahme mit "sofortiger Aktivierung" direkt hier im Online Shop beauftragen.



    Das ist doch die Lösung des Problems (steht in deinem Link). Im Online-Shop können Verträge nur sofort aktiviert werden. Eine Aktivierung bei erfolgter Portierung ist hierbei nicht möglich. Das geht nur im O2-Shop (bei "normalen" Tarifen).


    Wenn dies also nicht in deinem Sinne ist, nach Fernabsatzgesetz die Ware zurück schicken.

  • Danke für die schnelle Antwort,
    kann man von dem Widerrufsrecht direkt an der Tür beim Postboten Gebrauch machen, oder muss man die Ware (also die Sim-Karte) erst annehmen und diese dann wieder zurücksenden?


    Schwierigkeiten in 2 Monaten, wenn ich wieder bei O2 einen Vertrag abschliesse werde ich keine haben?


    MfG


    Adrian

  • Bitte schön! ;)
    Du kannst bei jeder Sendung des Postboten die Annahme verweigern. Ich würde aber trotzdem dann zusätzlich einen freundlichen Brief an O2 schreiben, wo du deine Gründe für den Rücktritt nennst. Außerdem würde ich erwähnen, dass du daran interessiert bist, einen Vertrag abzuschließen, aber eben erst später. Dann sollte auch O2 da mitspielen. Aber garantieren kann ich nichts.

  • Ich verstehe nicht so ganz warum du wegen 2 Monaten so einen Wirbel veranstaltest. Aber egal.


    Dennoch würde ich aber die Sache vorher mal mit der Hotline durchsprechen und evtl. klären wie man vorgehen sollte. Nicht, dass Du Dir dann möglicherweise noch mehr unnötigen Ärger einhandelst.
    Bei O2 ist das manchmal so eine Sache. :p ;)

    - O2 Genion S*

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    :)

  • Zitat

    Original geschrieben von adrian
    ...kann man von dem Widerrufsrecht direkt an der Tür beim Postboten Gebrauch machen, oder muss man die Ware (also die Sim-Karte) erst annehmen und diese dann wieder zurücksenden? ...


    Der Postbote hat mit dem Widerrufsrecht nach den Bestimmungen des Fernabsatzes nichts zu tun, er kann eine derartige Erklärung von Dir nicht entgegen nehmen.


    Die Annahme der Ware verweigern kann man zwar, rechtlich gesehen befindet man sich dann aber im Annahmeverzug. Dein Vertragspartner könnte dann von Dir Schadenersatz für nachgewiesenen Schaden verlangen. Ob o2 das tut, weiß ich nicht, ich würde es nicht darauf ankommen lassen.


    Grundsätzlich ist der korrekte Weg, die Ware annehmen und dann nach Fernabsatzbestimmungen zurücktreten. Achtung: Bitte vorher prüfen, inwieweit bei Mobilfunkverträgen die Fernabsatzbestimmungen zutreffen, möglicherweise hast Du mit der Beauftragung der sofortigen Aktivierung auf Dein Recht zur Rückgabe nach Fernabsatzbestimmungen verzichtet.


    Gruß


    muli

  • Ahh. ok. Also dann lieber annehmen und die Karte nicht aktivieren. Das muss man bei Online-Verträgen immer noch manuell per Hotline später machen. Erst dann hat man sein Rücktrittsrecht nach Fernabsatz verwirkt.


  • Das Rückgaberecht ist erst erloschen, wenn man bei der HL anruft und die Karte aktivieren lässt.......

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

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