Hi Ihr Kenner,
Talkline kann es nicht lassen und will sich (außer durch Dialer und vermutete Internet-Falschabrechnungen) auch noch durch "kreative Auslegung" des BGH-Urteils zum Thema Deaktivierungsgebühr an arglosen Kunden bereichern. :mad:
Folgendes niedliches Schriftstück erhalten neuerdings fluchtwillige Talkline-Kunden, die sich mit Verweis auf das BGH-Urteil gegen die Abstraf-Gulden bei Vertragsende wehren.
(Auszug:)
Zitat"Jedoch bezieht sich das vorliegende Urteil ausschließlich auf die Preisklausel, die bis März 2000 in unseren Preislisten verwendet worden sind. Diese Klauseln waren für Ihren Vertrag nicht gültig, da Sie Ihren Vertrag später abgeschlossen haben unter Einbeziehung folgender Klausel: "Entfällt, sofern vom Kunden niedrigere Kosten nachgewiesen werden oder Talkline die Kündigung des Teilnehmerverhältnisses zu vertreten hat." Die Rechtmäßigkeit der mit Ihnen hinsichtlich der Aufwandsentschädigung getroffenen Vereinbarung wird also von der neuesten Entscheidung des BGH nicht berührt. Die für Sie gültige Klausel stellt eine sogenannte pauschalierte Aufwendungsersatzklausel dar, nach der es Ihnen offensteht, die Entstehung geringerer Kosten für Talkline nachzuweisen. Somit kann die Gebührenzahlung in der festgelegten Höhe unter Umständen entfallen. Da Sie diesen Nachweis jedoch nicht angetreten haben, müssen wir die von Ihnen gewünschte Erstattung ablehnen."
Diese Leute werden mir immer unsympathischer...:flop:
Tschühüs,