ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Wenn die Kasse nicht zahlt ... gibt es ein Generikum, das der Apotheker stattdessen abgeben darf? Jedenfalls, wenn es auf dem Rezept nicht ausdrücklich untersagt ist?
Das Zauberwort für billiges Einkaufen ist "aut idem": "oder das Gleiche". Beim Privatrezept muss man das schreiben, sonst darf der Apotheker nur das Medikament abgeben, was auf dem Rezept steht. Bei Kassenrezepten musste man das früher ankreuzen, wenn es gültig sein sollte. Dann wurden die Bestimmungen geändert, die Kassen erhofften sich Einsparungen: "aut idem" galt immer dann, wenn es nicht angekreuzt ist. Sinngemäß (als Eselsbrücke) kreuzt man also beim Kassenrezept nicht mehr je nach Bedarf an, sondern streicht je nach Bedarf durch. Die meisten Ärzte, die ich kenne, haben in ihrer Software einfach die Standardeinstellung für das Kreuzchen geändert...
Alternativ kann man den Wirkstoff rezeptieren, dann kann man das günstigste Präparat erbitten (Privatrezept) bzw. der Apotheker muss ein günstiges rausgeben (Kassenrezept, Bestimmungen wg. Rabattverträgen etc. etwas komplizierter).