Rufnummer mitnahme rückgängig machen ?

  • Hallo,
    hab bei O2 einen neuen Vertrag abgeschlossen und eine Rufnummermitnahme von EPLUS beantragt (Eplus Vertrag läuft noch 2 Monate, Kündigung liegt schon vor).
    1 Woche nach Vertrags abschluss ist jetzt einiges passiert (wär alles viel zu verwirrend das genau zu schildern) und ich möchte meinen EPLUS Vertrag doch behalten und die entsprechende Nummer. Das man eine Kündigung rückgängig machen kann weiß ich, aber wie siehts mit der Rufnummer Mitnahme aus ?(Die Portierung wurde sogar schon von o2 und eplus bestätigt)! Kann ich diese auch Rückgängig machen? Die Nummer ist wird wie schon erwähnt erst Ende Mai auf den neuen O2 Vertrag umgeschrieben.


    Den neuen Vertrag von O2 kann ich übrigends ohne Probleme meiner Schwester überlassen, also das ich nicht das Problem.


    Vielen Dank für Eure Infos.
    MfG !

  • Hmmmm...zu einer Portierung ist ein gekündigter Vertrag nötig,oder ?
    Wenn du also den E+-Vertrag verlängerst, bzw. von der Kündigung zurück trittst, sollte doch wohl die Voraussetzung für eine Portierung weggefallen.
    Also wird der o2-Vertrag mit der o2-Nummer weiterlaufen.

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyhasser
    Wenn du also den E+-Vertrag verlängerst, bzw. von der Kündigung zurück trittst, sollte doch wohl die Voraussetzung für eine Portierung weggefallen.


    Nein, so wird es leider nicht funktionieren. Im Kleingedruckten der E-Plus-Verlängerungsformulare ist genau der Fall sogar beschrieben: Wenn ein Vertrag verlägert wird, der zuvor gekündigt war und die Rufnummer schon zur Portierung freigegeben wurde, gibt es für den verlängerten Vertrag eine neue Rufnummer und die Portierung der alten Nummer kann nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Außerdem sind an E-Plus 25,00 EUR für die Portierung und zusätzlich(!) 15,00 EUR für einen Rufnummerntausch zu zahlen.


    Das beantwortet zwar nicht die Frage des Threaderstellers, könnte ihn aber vor weiteren Kosten bewahren. Die Portierung an sich rückgängig zu machen, dürfte schwierig sein.


    o2neuling

  • o2neuling


    Danke für Deine Info. Wirklich gut zu wissen...! Da sollte ich wirklich aufpassen. Naja ich werd nochma bei Eplus anrufen und fragen was da noch zu machen ist. Das sollte ja eigentlich in Ihrem intresse sein wenn ich bei denen Verlänger.

  • o2neuling


    Sorry ich muß den alten Thread nochmal rauskramen. Weißt du wo ich diese Regelung schwarz auf weiß finde ? Konnte in den Online AGBS von Eplus nichts finden ?


    Vielen Dank!

  • Prinzipiell (rein systemtechnisch) lässt sich eine Portierung jederzeit vor dem Aktivierungstermin noch stornieren.

    23.05.2009, 17:18 Uhr...VfB Stuttgart nach 3:1 in München Deutscher Meister 2009, Diego beendet in seinem letzten Spiel für Werder Wolfsburger Titelträume...

  • Man ich werd noch bekloppt! Hab jetzt mit O2 und EPLUS telefoniert, dabei habe ich leider das Gefühl das beide Parteien nicht 100% wissen wie das jetzt genau funktioniert und ob mich der Spass was kostet !?


    O2:
    "Sie müssen den Vertrag bei Eplus einfach verlängern, dadurch kann keine Rufnummer Portierung stattfinden. Kosten kommen keine auf Sie zu."


    Eplus:
    "Mmmmm komisch was O2 ihnen da erzählt hat, mir ist es nicht bekannt das es so einfach geht...! Kosten werden WARSCHEINLICH keine auf Sie zukommen. (Daraufhin habe ich nochmal nachgefragt was WARSCHEINLICH heißt). Naja das kann ich ihnen auch nicht 100% sagen"



    Ich seh schon mir bleibt nix anderes übrig als in eine O2 Laden und in einen EPLUS laden zu rennen um mir das schriftlich geben zu lassen das KEINE Kosten entstehen... :mad:



    Kennst sich da vielleicht noch jemand mit aus ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Sashq
    ...Ich seh schon mir bleibt nix anderes übrig als in eine O2 Laden und in einen EPLUS laden zu rennen um mir das schriftlich geben zu lassen das KEINE Kosten entstehen...


    Ziemlich naiv. Warum sollte Dir irgend ein Shop schriftlich bestätigen, was noch nicht mal die Hotline sicher weiß? Zudem haben die Shops mit der Abwicklung von Portierungen nichts zu tun, schon gar nicht mir der Rückgängigmachung eines Portierungsauftrags.


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von Sashq
      o2neuling


    Sorry ich muß den alten Thread nochmal rauskramen. Weißt du wo ich diese Regelung schwarz auf weiß finde ? Konnte in den Online AGBS von Eplus nichts finden ?


    Vielen Dank!


    Ich habe ein Auftragsformular für ein sogenanntes "Treue-Angebot" von E-Plus vorliegen, das aber zugegebenermaßen vom 02.12.2002 stammt. Mir ist allerdings nicht bekannt, dass sich seitdem irgendetwas geändert hätte.


    Unter der Überschrift "Erklärung des Kunden: neue Mindestvertragslaufzeit (24 Monate) steht folgendes:

    Zitat


    Hiermit erwerben Sie die oben angekreuzten Endgeräte zu dem dort genannten Preis bzw. entscheiden sich für die Gutschrift bei jeweils gleichzeitiger Verlängerung Ihrer angegebenen Mobulfunkverhältnisse mit EPS um mindestens 24 Monate. Sie wissen, dass eine etwaig von Ihnen ausgesprochene Kündigung eines dieser Mobilfunkverträge praktisch gegenstandslos wird, weil Sie hiermit jeweils eines neues Vertragsverhältnis eingehen. Ihr bisheriger Vertrag wird, sofern sich der Vertrag noch in einer Mindestlaufzeit befindet, zum Ende der Mindestvertragslaufzeit durch Abschluss dieses neuen Vertrags aufgehoben; andernfalls wird Ihr bisheriger Mobilfunkvertrag durch Abschluss dieses neuen Vetrags mit dem Datum des Eingangs dieses Auftrags bei EPS aufgehoben. Der neue Vertrag hat jeweils eine neue Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Bitte beachten Sie, dass wenn Sie Ihre bisherigen Verträge gekündigt haben und einen Antrag auf Mitnahme Ihrer Rufnummern (Portierungsantrag) bei einem anderen Mobilfunkdiensteanbieter gestellt haben oder noch stellen, Ihre bisher mit EPS vereinbarten Mobilfunkverträge bestehen bleiben und Sie von EPS bei Annahme dieses Angebotes kostenpflichtig neue Rufnummern (€ 15,- Gebühr je Rufnummerntausch) für die oben aufgeführten Mobilfunkverträge zugewiesen bekommen. Sie sind damit einverstanden, dass EPS den Kaufpreis für die Endgeräte über das mit EPS vereinbarte Kundenkonto bzw. über Ihre Mobilfunkrechnung abbucht. Falls Sie mit EPS das Überweisungsverfahren vereinbart haben, zahlen Sie den sofort fälligen Bertrag nach Rechnungserhalt.


    Ich hoffe, damit ein wenig weitergeholfen zu haben.


    o2neuling

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!