hi!
an deiner Stelle würde ich auf jeden Fall eine Mahnung schrieben, in der Steht, dass du den Wagen anderwertig verkaufen wirst, wenn er sich in einer Woche nicht gemeldet hat (festen Tag als Frist setzen). Damit bist du auf der sicheren Seite, denn was machst du wenn er ankommt sobald du den Wagen verkauft hast, und er den Wagen dann abholen will? Er hat einen unterschriebenen Vertrag!? Oder?
MfG M.
P.S.: das sagt eigentlich das Kleingedruckte in dem Vertrag? Steht da irgendwas von Freibleibend oder so drin???