Der öffentliche Stammtisch (Rechtsknigge für Foren)

  • In der aktuellen c´T 4/2004 ist auf Seite 180 ein sehr interessanter Bericht. Hat man den Bericht fertig gelesen, möchte man nicht in der Haut der Telefon-Treff Betreiber stecken.

  • Und wärest du auch so freundlich, uns den Inhalt dieses Berichtes mitzuteilen?
    Es hat sicherlich nicht jeder die aktuelle c'T vor sich liegen...

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Es geht um die Haftung von moderieren Foren im Internet. Es ist übrigens die Ausgabe 8/2004.

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    HR4 (konvertierte 2019 nach 8 1/2 Jahren von Android zu iOS)  iPhone 12 Pro  Apple Watch Series 8 45mm GPS + LTE 

  • Re: Der öffentliche Stammtisch (Rechtsknigge für Foren)


    Zitat

    Original geschrieben von belinea
    In der aktuellen c´T 4/2004 ist auf Seite 180 ein sehr interessanter Bericht. Hat man den Bericht fertig gelesen, möchte man nicht in der Haut der Telefon-Treff Betreiber stecken.


    Kannst Du uns denn mal sinngemäß den Text wiedergeben, damit wir wissen was Du meinst? klimajacke

  • Es steckte IMHO nichts substantiell neues drin, verglichen mit Artikeln die c't/iX früher schon gebracht hatten.


    - Der Website-Betreiber eignet sich geschriebene Beiträge dritter an, wenn er von ihnen Kenntnis hat, und sie nicht entfernt.
    - Dadurch wird es gerade bei stark moderierten Foren schwierig, da dort die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass von einem fragwürdigen Beitrag Kenntnis genommen wurde. Wohingegen man bei schwach frequentierten oder unmoderierten Boards, ggf. so argumentieren könnte den Beitrag noch nicht gesehen zu haben.
    - Wenn man sich an einer Diskussion beteiligt als Seitenbetreiber, dann impliziert das eine Billigung und Aneignung des geschriebenen (da Kenntnis vom vorher geschriebenen angenommmen wird).


    Das Interesse an dem Artikel fand ich da schon, dass konkret aus der Sicht des Betreibers argumentiert wurde. Bspw. bleibt die Frage wie man bei Kenntnisnahme (bspw. durch ewine Beschwerde eines Users) die vermeintliche rechtswidrigkeit eines Artikels prüfen soll; im normalfall ist man ja nicht ausgebildeter Jurist. Das Risiko trägt man trotzdem.


    Dann wurde auf eine Reihe "gängiger", möglicher Rechtsvergehen aufmerksam gemacht: Beleidigungen, Rufschädigungen, Boykottaufrufe,Verletzung von Urheberrecht, Aufruf zu Hass oder Gewalt gegen Ausländer, Behauptung der Ausschwitzlüge, Rechtsberatung von Leuten ohne behördliche Genehmigung usw.
    Und zum Schluß noch ein kurzer Exkurs unter welchen Umständen eine Verpflichtung zur Herausgabe von Nutzerdaten besteht (wird zZ unterschiedlich bewertet).


    Ich hoffe ich habs nichts wesentliches vergessen.

    "That's not a hair question. I'm sorry." - 01/31/07 - Never forget!

  • Allgemeiner Haftungsausschluss möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von Sencer
    [...]
    - Der Website-Betreiber eignet sich geschriebene Beiträge dritter an, wenn er von ihnen Kenntnis hat, und sie nicht entfernt.
    [...]


    Ist das nicht eine ähnliche Problematik wie die mit den Links? Der impliziten Aneignung der verlinkten Inhalte wird ja heute durch eine explizite Distanzierung (meißt im Impressum) begegnet. Dies ist auch bei TT der Fall, und dort wird auch explizit einer Übernahme der Verantwortun für Postinginhalte widersprochen:

    Zitat

    Die Betreiber haften grundsätzlich nicht für interaktive Beiträge wie Chat- und Forumsbeiträge - diese verbleiben in der Verantwortung der Verfasser.


    Und dieser Widerspruch ist ja noch klarer, als z.B. die in den Medien gebräuchliche Formulierung

    Zitat

    Namentlich gekennzeichnete Beiträge spiegeln nicht die Meinung der Redaktion wieder.


    Sagt denn der Artikel irgendwas über die rechtliche Gültigkeit solcher allgemeinen Haftungsausschlüsse aus?


    Grüße,
    Steffen.

  • Diese Disclaimer zur Distanzierung von Links sind völliger Unsinn und zeigen nur, daß derjenige, der sie anbringt, das vielzitierte Urteil des Landgerichts Hamburg in keinster Form verstanden und/oder gelesen hat. ;)


    Das Urteil (welches im übrigen nicht rechtskräftig wurde) untersagte nämlich gerade das pauschale Distanzieren von angebrachten Links.


    Zum nachlesen: Link1, Link2

  • Re: Allgemeiner Haftungsausschluss möglich?


    Zitat

    Original geschrieben von Steffen



    Sagt denn der Artikel irgendwas über die rechtliche Gültigkeit solcher allgemeinen Haftungsausschlüsse aus?


    Nur insofern, als dass sie als gefährliches Halbwissen zu sehen sind. So kann ein falsch angebrachter Hinweis auf den Inhaber der Seite einen negativen Effekt haben, da ihm das Bewusstsein der Verantwortung nachgewiesen werden kann, der Hinweis ihm aber nichts nützt.

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

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