Legal / Illegal (motorola)

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko



    Heb Dir zur Sicherheit ALLE ebay-Daten auf, wann und von wem Du es gekauft hast, Kopie des Bankbelegs etc. Als gutgläubiger Käufer hast Du trotzdem Eigentum erworben (§932I1 BGB), selbst wenn es dem Verkäufer nicht gehörte.


    Tip: Man sollte auch immer gleich ein paar §§ weiterlesen!


    Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen, vgl. §935 Abs. 1 BGB. Abhandengekommen in diesem Sinne bedeutet, gestohlen, verlorengegangen oder sonst gegen den Willen des Eigentümers abhanden gekommen!

    ... addicted to BlackBerry ...

  • Zitat

    Original geschrieben von elgo


    Wenn ein Gerät mit Karton und Anleitiung etc. verkauft wird, ist es meist nicht geklaut. ;)


    hab' nur V600, Ladegerät und Bluetooth Headset bekommen, also keine OVP! :(

  • Also bloß weil keine Rechnung dabei ist, oder auch wenn Verpackung, Anleitung o.Ä. fehlen, ist das noch lange kein Indiz für ein geklautes Gerät. Es gibt jede Menge Leute, die solche Dinge nicht aufbewahren, aus Schlampigkeit, weil sie es für unnötig halten, oder warum auch immer. Ist ja nicht jeder ein Handyfreak wie wir hier ;).
    Also ich würde mir da mal keinen Stress machen. Ein geklautes Handy ist normalerweise entweder komplett in OVP und mit Orginalzubehör (vom Laster gefallen oder aus dem Laden gestohlen) oder ganz ohne jegliches Zubehör oder Beilagen (aus einem Raub auf der Straße). Jedenfalls denke ich mir das so.

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

  • Hi @ all


    wollte nur hinzufügen wegen der Garantie. Ich glaube Motorola gibt auf seine Handys 12 Monate Herstellergarantie, ab Produktionsdatum. Im defektfall kann man zu einem Service Partner von Motorola gehen und Garantie beantragen.
    Die können dann nämlich anhand der IMEI herausfinden, ob sich das Gerät noch in der Garantie befindet oder nicht. So ist es bei Nokia und ein paar andere Hersteller.


    Also kein Kopf machen, Freude am neuen Handy haben.


    MFG


    Billi :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Wenn man eine echte Vorlage nimmt, ist es eine Fälschung. Wenn man eine frei erfundene Firma nimmt, ist es ... nichts. Auch kann Dir Deine Oma ne Rechnung schreiben etc., da gibt es viele Möglichkeiten.....

    ....Außerdem ist so vieles strafrechtlich relevant, aber ohne Kläger bekanntlich kein Richter. Nicht jeder Staatsanwalt hat für jedes Kinkerlitzchen Zeit. :D


    Uuuuh, aaah, als einer der sich ein bißchen mit der Materie beschäftigt, kräuseln sich mir gerade Haare an einer Körperstelle, die keiner wissen will. ;)


    Sorry, aber ich darf hier mal den § 267 Abs. 1 Strafgesetzbuch zitieren:


    "Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft"


    Eine Kaufrechnung ist in jedem Fall eine Urkunde im Sinne der o. g. Rechtsvorschrift. Eine mehr als klare Rechtslage.


    Nur mal angenommen (Bis jetzt weiß es ja keiner genau) das Gerät ist gestohlen, kann "k4sus" tatsächlich kein Eigentum an diesem erwerben.
    Man spricht hier von einer "bemakelten" Sache. Dabei muß der Verkäufer nicht unbedingt der Dieb sein. Auch als Hehlerware ist das Phone noch bemakelt.


    Mir ist in meiner beruflichen Praxis allerdings durchaus schon untergekommen, daß man mittels "gutgläubigen" Erwerbs tatsächlich und ausnahmsweise Eigentum an einer bemakelten Sache erwerben kann (Konkret war es ein geklauter und umgefriemelter Opel Corsa). Nur kommt es auf den Willen der Justiz an und die Gutgläubigkeit ist sehr sehr schwer nachzuweisen.


    Bei einem derartigen Ebaykauf sehe ich allerdings keinerlei Chancen für den gutgläubigen Erwerb. Auch wenn es "fahrlässig" nicht geschehen ist, muß man sich bei einem Kauf bei Ebay doch ein wenig mehr für die Herkunft interessieren.
    Es ist einfach in der Natur der Sache, daß man bei Ebay ein bißchen vorsichtiger sein muß. Das weiß auch jeder User.


    Naja, den Spruch "ohne Kläger kein Richter" finde ich auch ein wenig blauäugig. Was ist, wenn der Verkäufer ein Typ ist, der solche Sachen schon jahrelang und auf Kosten Dritter praktiziert?

    Ich persönlich würde das Ding bei der Polizei überprüfen lassen. Macht jede Wache und dauert 5 Minuten. Vorausgesetzt, das Phone ist sauber.... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Wenn man eine frei erfundene Firma nimmt, ist es ... nichts. Auch kann Dir Deine Oma ne Rechnung schreiben etc., da gibt es viele Möglichkeiten


    Aber nur, wenn die ein Gewerbe angemeldet hat, sonst darf es nur eine Quittung sein und keine Rechnung in üblicher Optik.

    Festnetz: T-Home Call&Surf Comfort plus 16.000 / ISDN
    Geräteplan (PDF und JPEG)


    Händy / UMTS: O2 Genion S, Internet-Pack M+ mit Note 2;
    Vodafone Logitel Internet-Flat mit Huawei Vodafone R210;

  • Zitat

    Original geschrieben von Cohni


    Bei einem derartigen Ebaykauf sehe ich allerdings keinerlei Chancen für den gutgläubigen Erwerb. Auch wenn es "fahrlässig" nicht geschehen ist, muß man sich bei einem Kauf bei Ebay doch ein wenig mehr für die Herkunft interessieren.
    Es ist einfach in der Natur der Sache, daß man bei Ebay ein bißchen vorsichtiger sein muß. Das weiß auch jeder User.


    Kann man den mehr, als dem VK zu glauben, Z.B wenn das aus vertragsverlängerung kommt oder wegen nicht-gefallen nur kurz in Betrieb war und dann schon Teile fehlen?


    Wenn man ein Handy mit BT-Headset kauft und das HS nicht will ist das noch neu, aber nicht vollstänidig, weil es mit dem Handy in der gleichen OVP war und daher auch nur ein Netzteil dazugehört, was man für's Handy auch behält (z.B. Siemens S55)

    Festnetz: T-Home Call&Surf Comfort plus 16.000 / ISDN
    Geräteplan (PDF und JPEG)


    Händy / UMTS: O2 Genion S, Internet-Pack M+ mit Note 2;
    Vodafone Logitel Internet-Flat mit Huawei Vodafone R210;

  • Hi!


    Vielleicht hätte ich schreiben müssen, ich persönlich sehe keinerlei Chancen in diesem Ebay-Verkauf für einen gutgläubigen Erwerb. Ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft kann mit Kenntnis aller Fakten möglicherweise anders bewerten.
    Wie gesagt, kommt auf den konkreten Einzelfall mit Würdigung aller Umstände
    an.


    Aber vielleicht ist ja alles nicht so schlimm und die Sache ist i.O. ;)
    Mir ist bloß diese "Anstiftung" zu einer Straftat etwas sauer aufgestoßen.
    Aber ich denke mal, Marko hat dies auch nur mehr so rein theoretisch angesprochen..... :cool:

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