ZitatOriginal geschrieben von Marko
Heb Dir zur Sicherheit ALLE ebay-Daten auf, wann und von wem Du es gekauft hast, Kopie des Bankbelegs etc. Als gutgläubiger Käufer hast Du trotzdem Eigentum erworben (§932I1 BGB), selbst wenn es dem Verkäufer nicht gehörte.
Tip: Man sollte auch immer gleich ein paar §§ weiterlesen!
Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen, vgl. §935 Abs. 1 BGB. Abhandengekommen in diesem Sinne bedeutet, gestohlen, verlorengegangen oder sonst gegen den Willen des Eigentümers abhanden gekommen!