Problem mit Amazon.de nach Warenrücksendung

  • Zitat

    Original geschrieben von Steven271
    dennoch bestehen Sie auf die Bezahlung der Gebühren vom Rechtsanwalt. ich sehe das nicht ein und habe heut nun einenTermin bei meinen Rechtsanwat, mal sehen was der ´sagt. Amazon sagt ja das es ein fehler von Ihnen ist.


    Da wär´ ich vorsichtig! Das sind nämlich die Fallstricke in unserem Rechtssystem.


    Dein Anwalt schreibt dem Anwalt von Amazon. Amazon schreibt zurück: "OK, wir bezahlen unseren Rechtsanwalt selbst."


    Dann mußt Du zwar nicht ihre, aber Deine Kosten bezahlen, da es garnicht zum Rechtsstreit kommt. Kommt es doch zum Streit, gibt es einen Vergleich mit ähnlichem Ergebnis.

  • Danke für deinen tipp. Den Termin habe ich gerade hinter mir. Die Gebühren sind nicht fällig da es keinerlei Ansprüche gibt. Bei meinen kosten springt die Rechtschutzversicherung ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von Steven271
    Bei meinen kosten springt die Rechtschutzversicherung ein.


    Hast Du schon die Deckungszusage, oder vertraust Du nur drauf?

  • Auf meine Frage passt der Titel in gewisser Weise auch.
    Wollte keinen eigenen Thread aufmachen.


    Hab bei Amazon etwas bestellt und möchte es zurückschicken. Auf jeden Fall ist es ein Elektronik-Artikel und dazu muss man den Lieferschein beilegen. Sonst wird die Retoure nicht bearbeitet.


    Nun ist es aber so, dass ich den Lieferschein nicht mehr finde bzw evtl keiner dabei war.


    Die OVP hat mein Zimmer nicht verlassen. Dieses habe ich bereits auf den Kopf gestellt und nirgends kann ich was finden. Außerdem lege ich die Rechnung IMMER der OVP bei, so dass ich Garantieansprüche erheben kann.


    Da Amazon eine Retoure ohne Lieferschein ausschließt werde ich rechtlich keine Chance haben.
    Nun aber die Frage zur Praxis:
    Ist Amazon hier kulant? Lassen die mit sich reden?
    Oder soll ich felsenfest behaupten, dass kein Lieferschein beilag. Könnte das was bringen?


    Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus!

  • Dass man jetzt zwingend den Lieferschein der Retoure beilegen muss, wäre mir jetzt neu. Bisher habe ich eine Rücksendung ganz problemlos online eingeleitet u. den Rücksendeausdruck mit beigelegt.
    Oder ist das bei Elektronikartikeln anders geregelt?


    Bei Unklarheiten würde ich erst mal dem Kundenservice eine Mail senden.

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    :)

  • Ich habe immer nur diesen ausgedruckten Barcode beigelegt, hat immer geklappt!

  • Blondinenfreund: Der Lieferschein ist bei Elektronikartikeln laut Amazon tatsächlich zwingend notwendig. Dann klappts auch problemlos...hatte gerade vor ein paar Tagen was zurückgesendet.


    Ob man dagegen was machen kann, weiss ich leider nicht...

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  • meiner ansicht nach sind diese agbs nicht zulässig, da der kunde unverhältnismässig benachteiligt wird.


    amazon ist gesetzlich zur rücknahme verpflichtet und das ohne mätzchen.

  • Eieiei watn Käse.


    Das ist bei Elektronikartileln anscheinend so geregetl. Vielleicht befürchten die, das man den Lieferschein als Garantiebeleg missbraucht. Da könnt ich den einscannen und kopieren auch...


    Wieso wollen die den dann haben? Die Infos können sie ja auch vom PC auslesen.


    Was könnte ich sonst noch anstellen?
    Auf dem Router ist ja kein Etikett drauf. Also rein theoretisch könnte ich einen kaputten hinschicken und behaupten...
    Ist aber nicht kaputt.


    Oh mann hab eigentlich keine Lust wegen einem Zettel diesen Schmarn von einem Siemens-Repeater behalten zu müssen.

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