gerade geblitzt..und nun??

  • Hallo..


    Hey das war ein Tag heute :( und zu meinem Unheil wurde ich gerade noch geblitzt.


    Außerorts mit knapp 50 zu schnell :mad: Ja ich weiss mein Verschulden, aber ich hab da trotzdem einige Fragen:


    -3 Punkte ca. 150 Euro + 1 Monat Lappen weg ist mir klar


    Kann man den Monat Lappen weg in eine erhöhte Geldstrafe umändern lassen? Problem ist bin im Außendienst und eigentlich auf den Wagen angewiesen.


    Obendrein wurde ich "genötigt", die B3 hier ist ab und zu 2 oder einspurig, mal 120 mal 100 dann wieder 120 und dann plötzlich 70, das war mein Verhängnis. Bin nur etwas schneller gefahren weil sehr dicht hinter mir ein Benz gedrängelt hat und dann wurde ich gelasert.


    Auf die Frage ob sie den hinter mir auch bekommen haben, hieß es nur, nein wir blitzen nicht, wir lasern, und da bekommen wir nicht jedes auto :mad: :mad:


    Was tun?

  • Tja da hast du heute wirklich Pech gehabt. Aber du musst jetzt nicht befürchten, dass du deinen Job verlierst, da dir kein Auto mehr zur Verfügung steht. Du musst eben mit der Polizei verhandeln, dass du das Fahrverbot in deine Urlaubszeit verlegen kannst. Dass dürfte eigentlich kein Problem sein, da die Polizei dir ja nicht deine Lebensgrundlage wegnehemen darf.



    Einfach mal abwarten und vielleicht mal mit einem Rechtsanwalt oder so sprechen.






    Gruß

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  • Re: gerade geblitzt..und nun??


    Zitat

    Original geschrieben von -alexK-
    Kann man den Monat Lappen weg in eine erhöhte Geldstrafe umändern lassen?

    Ganz klar: NEIN !

    Zitat

    Original geschrieben von -alexK-
    Obendrein wurde ich "genötigt", die B3 hier ist ab und zu 2 oder einspurig, mal 120 mal 100 dann wieder 120 und dann plötzlich 70, das war mein Verhängnis. Bin nur etwas schneller gefahren weil sehr dicht hinter mir ein Benz gedrängelt hat und dann wurde ich gelasert.

    Sorry, aber das ist keine Ausrede.
    Bei einem Kumpel war es mal so ähnlich...

    Zitat

    Original geschrieben von -alexK- Was tun?

    Dir bleibt wohl nichts anderes übrig, als in den sauren Apfel zu beissen und das Fahrverbot hinzunehmen.
    Ein Einspruch wird wenig bringen.


    SunnyStar

  • Re: gerade geblitzt..und nun??


    Zitat

    Original geschrieben von -alexK-


    Kann man den Monat Lappen weg in eine erhöhte Geldstrafe umändern lassen?

    Wäre ja noch schöner - sozusagen als Freifahrtschein für betuchte Raser... :rolleyes:

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Tust mir echt leid, 50 zu schnell ist schon derbe Hart. Hab gestern auch Brief bekommen, auch noch von Soltau, denk was ist das denn :eek:
    Guck rein, vom Februar ein Scheiss, und das auf der Autobahn mit 26 zu schnell. Schon scheiss Situation. Zum Glück muss ich Lappen nicht abgeben.

    30 x in der TT-Vertrauensliste

  • Die Möglichkeit mit der erhöhten Geldstrafe kann es in Ausnahmefällen wohl durchaus geben -- in der aktuellen ADAC Motorwelt ist auf Seite 64-66 ein Bericht dazu. Da steht u.A. dass von einem Fahrverbot abgesehen werden kann, wenn "der Denkzettel Fahrverbot ... einen unbescholtenen Handwerker oder Vertreter und dessen unschuldige Familie in der wirtschaftlichen Existenz gefährden" würde.

  • Ich hätte da auch einmal eine Frage zum geblitzt werden!


    Wie ist es mit "Ausreden" (die natürlich keine sind) wie:


    Ich führte gerade einen Überholvorgang durch als plötzlich unerwartet Gegenverkehr auftrat. Ich musste beschleunigen. Kurz nach dem einscheren habe ich meine Geschwindigkeit vermindert, wurde aber trotzdem geblitzt.



    oder:



    Ich überholte gerade einen langsamfahrenden LKW auf der Autobahn (120-Begrenzung). Plötzlich fuhr ein Auto sehr dicht auf, ich beschleunigte um den Drängler rechtzeitig vorbeilassen zu können. Leider jedoch wurde ich nach dem wiedereinscheren geblitzt.




    Wird eigentlich der Fahrzeugfahrer in diesem Moment beschuldigt (im schlimmsten Fall) oder könnte auch der Fahrzeughalter das Bußgeld bezahlen?

  • Wenn Dir Dein Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass ein Fahrverbot für 4 Wochen für den Verlust Deines Arbeitsplatzes bedeutet, wirst Du um das Fahrverbot rumkommen. Je nachdem, wie das Verhältnis zu Deinem Chef ist, würde ich das mal mit ihm besprechen.


  • Ich wußte gar nicht, daß beim Überholen die Geschwindigkeitsbeschränkung außer Kraft gesetzt ist...


    :rolleyes: :eek: :rolleyes:


    handymaniac

    Too old to die young

  • Zitat

    Original geschrieben von censtar
    Wenn Dir Dein Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass ein Fahrverbot für 4 Wochen für den Verlust Deines Arbeitsplatzes bedeutet, wirst Du um das Fahrverbot rumkommen. Je nachdem, wie das Verhältnis zu Deinem Chef ist, würde ich das mal mit ihm besprechen.


    Das ist komplett falsch !


    Er kann das Fahrverbot schliesslich auf den Urlaub legen.

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