ÜberdenWolkenMey-seine Beschwerde!

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Tatsache ist, dass ich die Kritik von Herrn Mey durchaus nachvollziehen kann. Kaum sind ein paar Besserverdiener, die im gleichen Wohngebiet wohnen, in einer Partei organisiert (im Idealfall wohnt auch der Bürgermeister dort), werden die Straßen beruhigt, Halterverbotsschilder augestellt und Bäume gepflanzt. Altglaskontainer etc. findet man auch nicht.



    Und Du würdest solche Connections also nicht nutzen, wenn sich für Dich diese Möglichkeit bieten würde? Nein?



    Zum Thema Rasenmähen:
    Es gibt Regelungen bezügl. Mittagsruhe, Sonn- und Feiertage. Solange sich an diese Regelungen gehalten wird, sollte man seinen Rasen so lange, so oft und auch wann man möchte mähen.


    Persönlich halte ich mich an solche Regelungen (ich würde meinen Rasen sicher nicht um 13:00 am Sonntag mähen), aber alles andere geht meinen Nachbarn einen feuchten Kehrricht an...

  • 8. BImSchV


    Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Aber beim Rasenmähen möchte niemand ein bißchen Rücksicht auf die anderen nehmen. Wenn ein Mieter auf dem Balkon grillt gibt es doch auch gesetzliche Regelungen.


    Nebelfelsen, wie kommst Du auf die abwegige Idee, dass so etwas wichtiges wie das Rasenmähen in Deutschland nicht geregelt sein könnte? :confused: ;)


    Es gibt eine Durchführungsverordnung zum Bundesimissionschutzgesetz zu dem Thema. Die 8. BImSchV kurz Rasenmäherlärm-Verordnung. Den Text kann man z.B. hier nachlesen. In § 6 sind die Betriebszeiten geregelt.


    Pitter

  • Zitat

    Original geschrieben von mancusian


    Und Du würdest solche Connections also nicht nutzen, wenn sich für Dich diese Möglichkeit bieten würde? Nein?


    Du scheinst da etwas reinzuinterpretieren, das ich nicht geschrieben habe. Natürlich würde ich solche Möglichkeiten auch nutzen. Mich störrt es nur, dass solche Regelungen primär dazu dienen um Einflüsse von außen zu minimieren, untereinander hackt die eine Krähe aber der anderen kein Auge aus, auch wenn sie sich selbst belästigt fühlt.


    Zitat


    Zum Thema Rasenmähen:
    Es gibt Regelungen bezügl. Mittagsruhe, Sonn- und Feiertage. Solange sich an diese Regelungen gehalten wird, sollte man seinen Rasen so lange, so oft und auch wann man möchte mähen.


    Persönlich halte ich mich an solche Regelungen (ich würde meinen Rasen sicher nicht um 13:00 am Sonntag mähen), aber alles andere geht meinen Nachbarn einen feuchten Kehrricht an...


    Insbesondere an einem Urlaubsort, an dem Kurtaxe verlangt wird und davon auszugehen ist, dass die Leute dort Ihre Freizeit verbringen, sollten solche Regelungen angepasst werden. Es kann doch nicht sein, dass man als Individual-Tourist mit gemietetem (oder auch gekauften Ferien-) Haus so benachteiligt wird gegenüber Hotelbewohnern, die den Reisepreis mindern können. Einheimische erwirtschaften doch auch einen großen Teil der Einnahmen über den Tourismus. Normalerweise finde ich es auch nicht richtig, wenn allzu viel regelmentiert wird. Aber so eine unnötige akkustische Umweltverschmutzung muss wirklich nicht sein. In jedem Mietshaus gibt es Regelungen, die auch bei übermäßigem Lärm während des Tages (Musik hören, musizieren, lautes Türenknallen) greifen. Wenn der Nachbar täglich eine laute Gartenparty macht und ohne Unterlass übertrieben lärmt, kann man auch was machen. Warum nicht einfach eine Regelung zum Rasenmähen? Oder zumindest die Rücksichtnahme der Bewohner, indem man einen leisen Rasenmäher nimmt. Ach ja, ich vergaß, der mit dem Stromkabel ist ja zu unbequem und der mit dem Akku von den Unterhaltskosten zu teuer und nicht leistungsfähig genug. Und die Rasenkanten muss man ja mit einem elektrisch betrieben Kunststoffband unter sirenenähnlichem Gehäule abschneiden, weil es 30 % schneller geht als mit der elektrischen Rasenschere.


    Pitter: Ich hätte gar nicht gedacht, dass eine solche Regelung deart ausformuliert ist. Normalerweise findet man ja in der deutschen Gesetzgebung nur allgemein gefasste Paragraphen die es dann zu interpretieren gilt. Das Zeitfenster ist für den Normalfall auch gut gewählt, nur wenn es täglich zu Lärmbelästigungen kommt, könnte man ja über diese Regelung hinaus im Interesse aller Beteiligten vereinbaren, mehr Rücksicht aufeinander zu nehmen, z.B. in dem man den Lärm möglichst auf ein oder zwei Tage komprimiert, durch zeitlich gleiche Durchführung der Arbeiten.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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