Handytausch auf Grund mehrmealigen Defekts?

  • Hallo!
    Hab letztes Jahr im Februar meinen Vertrag bei e-Plus verlängert mit nem NECn22i! Nach kurzer Zeit hatte ich schon Softwareprobleme un mußte es tauschen. Das nächste mußte wieder getauscht werden. Mit dem 3. war ich bis heute zufrieden. Allerdings mehren sich auch schon wieder die Abstürze.
    Kann man das Handy komplett gegen ein anderes tauschen, wenn man 3mal oder mehr ein neues bekommen hat?
    Kennt jemand die Rechtslage! Geht mir auf den Sack, daß ich immer nen neues bekomme, daß dieselben fehler hat.
    Kunden-Hotline meinte, die tauschen nicht!!

  • einer unserer Aussendienstmitarbeiter musste bei vf einen Rechtsanwalt einschalten bis dem Tausch zugestimmt wurde. Und das bei Rechnungen > EUR 400,-/mtl.



    ciao

  • Gib mal bei Suche "Wandlung" oder "Rücktritt vom Kaufvertrag" ein bzw. lies die §§ 437 ff. BGB.


    Kurzgesagt, wenn dein Gerät das Dritte mal defekt ist, kannst du es zurückgeben und Dir ein neues subventioniertes Handy aussuchen.


    Nimm einfach mit dem Händler/Shop Kontakt auf, bei dem du Dir das Gerät geholt hast. In der Regel wissen die mittlerweile bescheid.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von aikhoch
    einer unserer Aussendienstmitarbeiter musste bei vf einen Rechtsanwalt einschalten bis dem Tausch zugestimmt wurde. Und das bei Rechnungen > EUR 400,-/mtl.
    ciao


    Zu dieser Aussage melde ich mal gelinde Zweifel an. Die Arbeitsanweisung sagt eindeutig das kulant - evt. schon nach dem zweiten Ausstausch - gehandelt werden soll und nur so habe ich das bisher auch erlebt.


    Vielleicht liegt ja hier doch ein "besonderer" Fall vor?


    MfG
    Tille99

  • Nun , ich bin nicht bei E+ :rolleyes: ....aber ich weiß, daß auf jeden Fall bei einem Anspruch die Tauschbelege vorliegen müssen.
    Klingt zwar logisch aber die Schludrigkeit ist ja heute schon überall legendär :D
    .....ich weiß aber nicht ob ein freier Händler (falls der Vertrag dort abgeschlossen wurde) wirklich Wandeln MUSS oder ob er auch andere Sachen anbieten kann (Preisausgleich o.a.)

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • nun, habe es selber miterlebt. Es war das T68......


    Bei einem weiteren Mitarbeiter (auch T68) hat der Hinweis auf einen Anwalt nach zwei vergeblichen Tauschgeräten geholfen....



    ciao

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