o2 Rahmenvertrag DGRV 20016050

  • Zitat

    Original geschrieben von Andre B.
    Das du dich diskrimminiert fühlst habe ich nun ja zur Kentniss genommen.


    Da muß ich Dich enttäuschen, ich fühle mich keineswegs diskriminiert. Ich bin selber im Studenten-RV und gehöre damit zu den Privilegierten vor o2´s Gnaden!


    Zitat


    Dir fehlt allerdings in diesem speziellen Fall vollkommen ein Unrechtsempfinden. Unrechtmäßig Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen ist nicht etwa begrüßenswert und legitim sondern schlicht und einfach Betrug.


    Ich empfinde es halt als wesentlich größeres "Unrecht", Menschen ungleich zu behandeln, als wenn sich einzelne genau dagegen zur Wehr setzen. Das ist meine Meinung und offensichtlich auch die derer, die hier über die Möglichkeiten diskutieren, an diesen RV zu gelangen. Ich respektiere aber durchaus Deine Meinung, die sicherlich auch viele mit Dir teilen.


    Ich wollte ursprünglich aber weniger die Rahmenverträge von o2 an sich "unter Beschuß" nehmen, sondern eher die Kritik an anderen Forumsteilnehmern, wenn sie darüber diskutieren, wie man an einen RV gelangen kann. Daß denen Unrechtsbewußtsein fehlt, ist halt nur aus Deiner Sicht richtig. Wer anderer Meinung ist, sollte hier auch frei über eventuelle Möglichkeiten reden dürfen, denn, wie "rainbow" sehr treffend festgestellt hat:


    Zitat


    Und das ist ja gerade das Schöne an diesem Forum, das man nämlich die Infos hierzu, und natürlich auch zu anderen Sachen, bekommt.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Nichts für ungut. Das Internet ist anonym, und diese Anonymität erlaubt es manchen Leuten, soziales Verhalten und Unrechtsbewußtsein zurücktreten zu lassen.


    Gerade deshalb halte ich Aussagen wie "sich in einen Rahmenvertrag schleichen ist legitim und begrüßenswert" für sehr bedenklich. Das ist eine Verdummung aller Leser im Forum, insbesondere weil hier jede Menge Minderjährige mitlesen. Im richtigen Leben rate ich dir, solche Aussagen respektive konkrete Handlungen noch einmal zu überdenken.


    Zitat

    Daß denen Unrechtsbewußtsein fehlt, ist halt nur aus Deiner Sicht richtig.


    Wer berechtigt ist Sonderkonditionen in Anspruch zu nehmen ist unmissverständlich in den Konditionsvereinbarungen festgeschrieben. Recht ist hier ein klar definierter Begriff, den sich nicht jeder selbst auslegen kann.


    Beste Grüße,
    Andre

  • Zitat

    Original geschrieben von Andre B.


    Wer berechtigt ist Sonderkonditionen in Anspruch zu nehmen ist unmissverständlich in den Konditionsvereinbarungen festgeschrieben. Recht ist hier ein klar definierter Begriff, den sich nicht jeder selbst auslegen kann.


    Eben. Und wer die Voraussetzungen erfüllt, darf die Sonderkonditionen in Anspruch nehmen. Und wenn man die Voraussetzungen nur erfüllt, um die Sonderkonditionen in Anspruch nehmen zu können, dann ist das immer noch völlig rechtmäßig. Eine Gewissensprüfung findet nämlich nicht statt. Diese Voraussetzungen werden zwar nicht überall im Lande plakatiert oder im Fernsehen beworben, aber dennoch herrscht Informationsfreiheit und wenn wir diese Informationen hier austauschen ist das völlig legal. Oder steht im Rahmenvertrag auch eine Geheimhalteklausel?


    -bobhund

  • Und damit wären wir wieder am Anfang der Diskussion. Die Voraussetzungen zu konstruieren empfinde ich als lächerlich. Hier sollte man sich selbst befragen, ob Aufwand bzw. Investition in einem akzeptablen Verhältnis zu der zu erwartenden Ersparnis stehen. :) Das dürft bei den wenigsten Interessenten der Fall sein, wenn ich die Durchschnittsumsätze der deutschen Handybesitzer zugrundelege.


    Beste Grüße,
    Andre

  • Zitat

    Original geschrieben von Andre B.
    Hier sollte man sich selbst befragen, ob Aufwand bzw. Investition in einem akzeptablen Verhältnis zu der zu erwartenden Ersparnis stehen. :)


    das kann sich der mündige leser dann ja ausrechnen.

    Zitat


    Das dürft bei den wenigsten Interessenten der Fall sein, wenn ich die Durchschnittsumsätze der deutschen Handybesitzer zugrundelege.


    dann schadet es den netzbetreibern aber auch nicht. denen kann es doch schnuppe sein, ob ich regulär 10 euro grundgebühr zahle und kaum telefoniere, weil mir die gesprächgebühren zu hoch sind, oder eben ermäßigte 10 euro grundgebühr eines besseren vertragmodells im rahmenvertrag. vielleicht greife ich dann sogar mal zum telefon und telefoniere, weil ich's nicht als zu teuer empfinde? mehr umsatz entsteht dann vielleicht auch nicht, aber bestimmt auch nicht weniger.


    -bobhund

  • Zitat

    [...] ermäßigte 10 euro grundgebühr [...] vielleicht greife ich dann sogar mal zum telefon und telefoniere, weil ich's nicht als zu teuer empfinde?

    Klingt logisch. Doch gerade das macht der Ottonormalkunde (statistisch gesehen) nicht. ;)


    Das Gegenteil ist der Fall. Der Preisnachlass wird in der Regel gerne in Anspruch genommen, genau wie auch das schöne neue (stark) subventionierte Handy - doch wird nicht mehr telefoniert. So sind schon viele Rahmenverträge von Seiten des Netzbetreibers aufgekündigt oder zumindest der Realität angepasst worden.


    Beste Grüße,
    Andre

  • Da hier ja anscheinend immer noch lauter Leute über den Vertrag diskutieren, ohne dass ein/e Vertragsinhaber/in dabei wäre:
    Ich habe gerade den DGRV Genion Profi abgeschlossen. Ich arbeite nicht bei der Volksbank oder so, sondern habe lediglich einen Anteilsschein meiner Volksbank vorgelegt. Daraufhin war es mir problemlos möglich, den DGRV-Vertrag abzuschließen. Ich hab lange überlegt, wo der Haken dabei ist, hab aber bisher noch keinen gefunden... :)

  • Hi,


    Zitat

    Original geschrieben von bridget
    Ich habe gerade den DGRV Genion Profi abgeschlossen. Ich arbeite nicht bei der Volksbank oder so, sondern habe lediglich einen Anteilsschein meiner Volksbank vorgelegt. Daraufhin war es mir problemlos möglich, den DGRV-Vertrag abzuschließen. Ich hab lange überlegt, wo der Haken dabei ist, hab aber bisher noch keinen gefunden... :)


    hmm, hast Du auch mit Handy (welches) bestellt? Zu welchem Preis? Gibt's da auch Rabatte?
    Die Bedingungen des RV sind soweit ok, ich frage mich nur, wie das mit Handy/ohne Handy preislich geregelt ist.


    Gruss
    Dieter

  • Aufs Handy gibts nochmal 20% Rabatt extra, hab meins allerdings noch nicht abgeholt, da ich noch aufs P910i warte (Hab aber ne Bescheinigung vom O2-Shop darüber, dass ich noch Anspruch auf ein Handy mit 20% Rabatt habe)...

  • War heute bei o2


    Hallo, ich war heute bei o2.
    Die verlangten folgendes von mir:


    - Kopie des Mitgliedsausweises
    - Nachweis der Dividendengutschrift
    - Legimitation der Genossenschaft(d.h. einen Gutschein oder ähnliches)


    Die ersten beiden Punkte erfülle ich, aber woher kriege ich die Legimitation bzw den Gutschein? Wie war das bei euch so?

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