Fragen und klärende Worte
Klärende Worte:
Die "Aktien" bei der Genossenschaft (Volks- oder Raiffeisenbank) heißen Mitgliedsanteile, das heißt echter Teilhaber der Bank. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme in der Mitglieder-/Vertreterversammlung. Das macht auch die Genossenschaft aus, anders als bei Aktiengesellschaften. Jede Genossenschaft bestimmt selber, wie hoch die Dividende ist und wieviel Anteilscheine einer haben darf (Limitierung).
Seit Bestehen der Genossenschaftsbanken in der Bundesrebublik hat noch nie ein Mitglied seine Einlage verloren!
Frage:
Reicht es wirklich, Mitglied einer Genossenschaft zu sein, die im DGRV ist?
M.E. ist Intention dieser Sache, dass man Mitarbeiter so einer Genossenschaft sein muss! - So ist da zumindest bei meinem Vodafone(D2)-Vertrag, bei dem ich einen entsprechenden Rabatt als Genossenschaftsbankmitarbeiter habe!