D1 Vertragsverlängerung

  • Ein kleines Problem.


    Meine Mutter hat einen Vertrag, welcher zum 14 Januar 2003 gekündigt wurde. Nun wurde sie gestern angerufen und hat sich was aufschwatzen lassen (ich hasse die Leute jetzt schon dafür)


    Und zwar folgendes:


    Der Vertrag wird sofort vom Telly (Twincard) auf den Telly Smile (4,95€ GG + 5€ Umsatz) geändert, ab dann neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Dazu gibt es ein NOKIA 3410 für 1€.


    Nun haben wir diskutiert und nun ist meine Mutter nicht mehr ganz sicher, ob sie das wirklich will? Kann man davon noch zurücktreten? Muß da nicht noch was unterschrieben werden, denn ich kann mir vorstellen, das die Telekom direkt das Handy neben neuen Vertragsunterlagen sendet. Ist mene Mutter nun verpflichet, den Vertrag (obwohl sie noch nichts unterschrieben hat), zu erfüllen, oder kann sie die Sachen unbenutz wieder zurückgeben??

    ***data downloading***

  • Prinzipiell ist das ja nichts anderes, als eine telefonische Bestellung bzw. Onlinebestellung.


    Daher fällt auch diese unter das Fernabsatzgesetz. Selbst wenn das Handy sofort mit den Vertragsunterlagen zugestellt wird, kann sie innerhalb von 14 Tagen widerrufen und ist damit aus der Sache raus.


    Am besten wäre wohl, wenn sie jetzt sofort ein Schreiben rausschickt, dass sie diese Änderung doch nicht will.
    Es sollte dann eigentlich keine Probleme geben, aus dem möglicherweise mündlkichen Vertrag rauszukommen.



    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Ich würde sofort (schriftlich, am besten per Einschreiben) dieser mündlichen Verlängerung des Vertrages widersprechen.
    In diesem Schreiben den Sachverhalt schildern und am besten
    mit rechtlichen Schritten drohen.


    Hasse solche Methoden der Kundenbindung auch.
    Mir ist auch unklar, wie das rechtlich genau geregelt ist.
    Vielleicht weiß da jemand genauer Bescheid.


    Falls das Handy kommen sollte, am besten gleich wieder zurückschicken.
    In der Regel ist da ne Rücksendeadresse angegeben.
    Falls sich die Geschichte länger ziehen sollte, auf keinen Fall nach dem 14. Januar noch mit der Karte telefonieren. Könnte als stillschweigende Annahme der Verlängerung gwertet werden.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • ich denke auch, daß das Fernabsatzgesetz greift. Dafür sind die 14 Tage "Bedenkzeit" ja auch da. Genau für die Leute, die ganz schnell im ersten Moment "ja" sagen und sich "überrumpeln" lassen.

  • Mit rechtlichen Schritten möchte ich bzw. meine Mutter eigentlich nicht drohen, es muß ja auch anders gehen, und dann hoffen wir mal, das das Fernabgesetz greift, denn es muß ja immer noch was unterschrieben werden... mal schauen, ob ich nicht morgen da mal anrufe und/oder einen Brief schreibe...

    ***data downloading***

  • Einen Brief würde ich sowieso möglichst schnell schicken.
    Es reicht ja auch ein "hiermit widerrufe ich die mündlich abgesprochene Vertragsverlängerung". Es muß ja noch keine Drohung dabei sein. Könnt ihr euch für das zweite Schreiben aufheben;)
    Die Vertragsverlängerungen, die online stattfinden unterliegen jedenfalls dem Fernabsatzgesetz. Das sollte dann für diesen Fall auch gelten.



    Gruß
    DaFunk

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Hallo Sin,


    das ganze wird folgendermaßen gehandhabt: Da Deine Mutter angerufen wurde und Sie der Betsellung auch zugesagt hat, bekommt Sie normalerweise eine "Auftragsbestätigung" per Post zugeschickt, in der auch nochmals die AGB´s erläutert werden.


    Deine Mutter braucht nichts zu unterschreiben!!!
    Ihr wird am Telefon, wenn es ein korrekter Mitarbeiter gewesen ist, gesagt das sich der Vertrag um weitere 24 Monate verlängert.
    Eigentlich braucht der oder die gute Mitarbeiter/-in nichts über die Laufzeit sagen, das es eh in der "Auftragsbestätigung" drin steht.


    Wenn Deine Mutter von dieser Bestellung zurück treten will, kann Sie sich bei der Hotline melden, und die Bestellung stornieren lassen solange das Handy nicht versendet worden ist.


    Sollte das Handy versendet worden sein, dann laß Dir am besten die Anschrfit geben, wo Du es am besten wieder zurück senden kannst, vergiß nicht dieses als "Päckchen" zu versenden, somit ist es auf dem Postweg bei Verlust versichert, sonst kommt noch einer auf dumme Gedanken, und es wird behauptet, das daß Handy niemals angekommen sei...


    Gruß Ben ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Flora13
    Sollte das Handy versendet worden sein, dann laß Dir am besten die Anschrfit geben, wo Du es am besten wieder zurück senden kannst, vergiß nicht dieses als "Päckchen" zu versenden, somit ist es auf dem Postweg bei Verlust versichert, sonst kommt noch einer auf dumme Gedanken, und es wird behauptet, das daß Handy niemals angekommen sei...



    ? Ich dachte immer nur ein "Paket" ist versichert (bis 1000 DM). Päckchen ist doch eigentlich die unversicherte Variante, oder täusche ich mich da?

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!