Ist eine Anzeige wg "Amtsanmaßung" Grund zur fristlosen Kündigun?

  • Mhh, ich finde die ganze Sache ziemlich komisch.


    1) hätte ich nicht über den Firmenaccount Privates verkauft.
    2) Amtsanmaßung? Was hast du denn da vollbracht?
    3) Unentschuldigtes Fehlen ist nicht unbedingt nett :rolleyes:


    Aber du kannst es nicht ändern.


    Eine Kündigung rückdatieren ist nicht legal. Außerdem bedarf es doch drei (?) Abmahnungen um gekündigt zu werden. Da er dir die nicht gegeben hat, wegen den oben genannten Gründen könnte es einfach sein vors Arbeitsgericht zu gehen.


    Im übrigen würde dir das Arbeitsamt einiges kürzen, wenn du jetzt erst dort anstiefelst. D.h. sogar evtl. Sperre...

  • Wenn Du auf das Arbeitsamt angewiesen bist und keinen neuen Job hast, würde ich das mit dem Rückdatieren der Kündigung auf keinen Fall machen. Das wird Streß geben, inbesondere was Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld betrifft. Ob Deine o.g. Beispiele für eine fristlose Kündigung reichen ist schwer zu sagen, wurde Dir denn verboten privat zu surfen, ebay? Hast Du was unterschrieben?


    Ich pers. würde mich auf die fristlose Kündigung einlassen und dann klagen. Arbeitsgericht kostet nicht die Welt, wenn sich rausstellt, dass die Kündigung nicht rechtens war kannst Du zumindest noch auf ne Abfindung hoffen.

    Gruß
    berlibaerchen

  • Mein Tipp: diskutier sowas nicht über dieses (ein) Internetforum, wenn Du nicht anonym bist und Dein Arbeitgeber mitliest!

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Du arbeitest doch bei einer großen Firma, geh doch mal zum Betriebsrat und frag dort nach. Wenn das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Rest der Firma so ist wie bei uns, wird sich der BR freuen alles mögliche in Bewegung zu setzen um Dir zu helfen und der Firma eins auszuwischen ;)

  • @ Timo


    1.
    wie schon geschrieben wurde, diese Fehlzeit ist nicht ok, (Attest hätte man auch nachreichen können ;))
    2.
    Amtsanmassung?! Hast Du Dir ein Blaulicht aufs Dach geklemmt ?!
    3.
    Die ebay-Geschichte, man kann sowas machen, wenn man vorher nachfragt!
    4.
    Fristlos und dann eventuell klagen....... ob da was rauskommt ?!



    *edit*


    Jopi zustimm!

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

  • Arbeitsrecht ist eines der komplizierteren Rechtsgebiete. Verlasse dich also bitte nicht bei Entschluß einer Strategie auf die Ratschläge und "Bauchgefühle" von Laien! :rolleyes:


    Das ist nicht gegen Ratschläge hier gesprochen, aber das Thema ist doch zu komplex um es in einem Internetforum zu besprechen, dazu kommt das von Jochen gesagte und ausserdem kommt es in solchen Fällen eventuell wirklich auf Details an und die sollten hier wirklich nicht ausgebreitet werden.


    Mein Tip daher: Fachanwalt für Arbeitsrecht. Eine unverbindliche Erstberatung bei einem Anwalt kostet nicht die Welt und du bist auf einer deutlich sichereren Seite als hier ;)

  • Grundsätzlich entscheidet sowas ein Richter, aber mein Feingefühl sagt mir:


    Wenn Du aus den Gründen fristlos gekündigt wirst und vors Arbeitsgericht gehst, gewinnst Du. Das musst Du auch, weil Du sonst eine Sperrzeit hast!


    Die einfache Variante ist die betriebsbedingte Kündigung, dann hast Du keinen Stress. Bei der anderen kannst Du Dir aber noch eine Abfindung und div. Gehälter einklagen, bzw. würde Dich die Sperrzeit eh dazu zwingen.


    Das Recht müsste auf Deiner sein. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von handy-sascha.de
    Grundsätzlich entscheidet sowas ein Richter, aber mein Feingefühl sagt mir:


    Wenn Du aus den Gründen fristlos gekündigt wirst und vors Arbeitsgericht gehst, gewinnst Du.


    Das glaub ich net Sascha,
    allein der Grund das er Sachen bei eBay ohne Einwilligung seines Chefs verkauft hat ist schon Grund genug - Wenn man davon ausgehen kann, das er die anfallenden Gebühren nicht beglichen hat, erfüllt das den Tatbestand des Diebstahls.
    Wenn er die Gebühren beglichen hat und "nur" ohne Einwilligung im Namen der Firma Geschäfte gemacht hat, dann halte ich das persönlich ebenfalls für einen Kündigungsgrund.


    Dann kommt ja noch die Anzeige der Amtsanmaßung dazu. Was übrigens der Oberhammer ist - sich als Polizist, oder ähnliches mit einen Firmenwagen auszugeben. :rolleyes:


    Für das einmalige zuspätkommen find ich allerdings eine Abmahnung net gerechtfertigt.

  • Hey,
    nicht so schnell....


    ich habe private Sachen gekauft, nicht verkauft!


    Und als Polizist habe ich mich auch nicht ausgegeben! Und es wurde nur eine Anzeige erstattet. Noch ist überhaupt nichts entschieden oder sonst was. Die Anzeige entspricht nämlich auch nicht ganz den Tatsachen. Aber egal...


    Nur schließt hier mal nicht so schnell irgendwelche Schlüsse!


    Ihr habt mir geholfen, danke dafür!


    Aber nun bitte nicht weiter spekulieren oder so



    Gruss


    Timo

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