Ich frage mich auch, warum die das Handy rausgegeben haben, die haben die Freischaltungen alle überprüft und halt nicht immer alles sofort rausgegeben!
Neues Handy bekommen - nun hat O2 keine Interesse an einem Vertrag!
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Vertrag + Handy
ZitatOriginal geschrieben von loco.joe
Das von muli zitierte BGH-Urteil (und ein BGH-Urteil ist ja nun nicht einfach nur "irgendwas") wird zudem sicher seinen Weg in die AGB's des Händler's gefunden haben. Da wird sicher drin stehen, dass die Wirksamkeit des (Handy-)Kaufvertrages vom Zustandekommen des Mobilfunkvertrages abhängig ist, und der Kunde kein Anspruch auf das Gerät hat, wenn der Netzbetreiber einen Kunden bzw. Vertrag mit ihm ablehnt. Diese AGB's hat man beim Kauf des Handys akzeptiert. Man hat sich somit sozusagen dazu verpflichtet, das Handy zurückzugeben, wenn o2 den Vertrag ablehnt.Man hat das Handy dann also praktisch "ohne Rechtsgrund" erhalten und muß es zurückgeben.
Gruß, Loco!Hallo!
Dem ist nicht so.
Weder in den AGBn von o2 noch in denen der andren Netzbetreiber wird ein Handy überhaupt erwähnt!
Hatte so einen Fall auch schon mal, da hatte eine Studentin (Aushilfe) bei uns im Shop ein Handy rausgegeben obwohl die Karte noch nicht aktiviert war.
Kurz danach wurde der Vertrag abgelehnt, ich hab gefragt wo denn das Handy und die Karte ist, sie:
Das hab ich schon rausgegeben... Weia.
Gab Riesenärger und die Subvention für das Handy wurde von der Shop-Kostenstelle abgezogen...Eine rechtliche Grundlage für die Rückgabe des Handys gibt es nicht, es könnte höchstens sein daß das "Fairness-Gefühl" des Kunden sagt da stimmt etwas nicht und er das Handy freiwillig zurück gibt.
Die Wahrscheinlichkeit ist aber eher gering.Der Fehler ist im o2-Shop passiert, die hätten nie und nimmer das Gerät vor der Aktivierung rausgeben dürfen!!!
In welchem Shop war das denn, in der Lister Meile?
In dem war ich auch, hab meinen Genion Online verlängert mit dem T630.
War natürlich phasenweise schon extrem voll da, ist vielleicht einfach in dem Trubel ein Versehen passiert...Grüße, DJ
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Mein T630 aus der Lister Meile war nach nächtlichem Akkuladen am nächsten Morgen beim SIM Karte einsetzen schon tot, nichts mehr zu machen... musste ausgetauscht werden...
...ging zum Glück auch in meinem o2 Shop vor Ort reibungslos...
... hoffe nur nicht, dass das jetzt so weitergeht, bei Siemens gab es wenigsten nur immer Probleme mit den Tasten und das erst meist nach einem Jahr...
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Re: Vertrag + Handy
ZitatOriginal geschrieben von SchnittenGott
Das hab ich schon rausgegeben... Weia.
Gab Riesenärger und die Subvention für das Handy wurde von der Shop-Kostenstelle abgezogen...Eine rechtliche Grundlage für die Rückgabe des Handys gibt es nicht, es könnte höchstens sein daß das "Fairness-Gefühl" des Kunden sagt da stimmt etwas nicht und er das Handy freiwillig zurück gibt.
Das glaube ich nicht. Das ist wohl zumindest eine ungerechtfertigte Bereicherung. Der Kunde hat ja nur den subventionierten Hardwarepreis gezahlt. Dieser gilt aber nur, wie an jedem Preisschild / Flyer usw. in den Fußnoten zu lesen ist, mit dem Abschluss eines 24-Monatsvertrages.
Die Daten des Kunden hat man ja vorliegen. Er ist also somit kein Unbekannter.
Wenn er das Handy in diesem Fall behalten will, muss er halt den die Differenz zum unsubventionierten Preis zahlen, oder andernfalls das Gerät (mit Kaufpreiserstattung) zurückgeben. -
Re: Vertrag + Handy
ZitatOriginal geschrieben von SchnittenGott
Weder in den AGBn von o2 noch in denen der andren Netzbetreiber wird ein Handy überhaupt erwähnt!
Ich meinte auch nicht die AGB's von o2, sondern die des Händlers. Da habe ich definitiv schon welche gesehen, wo das drin stand. Ob das bei den o2-Händlern auch der Fall ist, weiß ich nicht, mir liegen keine vor.ZitatOriginal geschrieben von SchnittenGott
Eine rechtliche Grundlage für die Rückgabe des Handys gibt es nicht
...
Doch, die gibt es sehr wohl. ganymed hat da schon den richtigen Ansatz.Und wie der BGH (das ist ist nicht irgendwer! ) in seinem von muli zitierten Urteil feststellt, sind der Kaufvertrag bzgl. des Handys und der Mobilfunkvertrag nicht unabhängig von einander. D.h. kommt der eine (Mobilfunkvertrag) nicht zustande, ist der andere (Kaufvertrag bzgl. Handy) auch nicht zustande gekommen. Wenn der Kunde das Handy dann aber schon hat, hat er es ohne wirksamen Vertrag und somit ohne Rechtgrund erhalten. Und wenn man etwas ohne Rechtgrund erhalten hat, ist man nicht dazu berechtigt, es zu behalten, man muß es also zurückgeben. Da kann es gar keinen Zweifel geben.
Wenn das bei Euch im Shop anders gelaufen ist, ist das natürlich dumm für Euch, aber rechtlich zwingend ist dieser Ausgang IMHO sicher nicht.
Ggf. wäre zudem auch eine Anfechtung wegen Irrtums denkbar, wobei (wie ich oben schon andeutete) die entsprechende Beweisführung aber zumindest nicht ganz einfach sein dürfte. Die juristischen Details und Haarspaltereien dazu brauchen wir hier aber nicht zu erörtern.
ZitatOriginal geschrieben von SchnittenGott
Der Fehler ist im o2-Shop passiert, die hätten nie und nimmer das Gerät vor der Aktivierung rausgeben dürfen!!!
Das ist richtig, der Fehler ist dem Shop passiert. Und sie hätten das Gerät nicht rausgeben dürfen. Da das ja ganz gängige Praxis bei o2 ist (selbst schon oft genug erlebt), hat es mich auch gewundert, dass das Handy rausgegeben wurde.Gruß, Loco!
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Ich frage mich wirklich, warum hier bis zum Erbr... die (noch nicht mal eindeutige) Rechtslage erörtert wird.
Moralisch dürfte ja wohl klar sein, daß das Gerät zurück in den Shop gehört. Für den kurzfristigen Vorteil einer Person (Geil, neues Henndie für umme) zahlen letztlich alle anderen Kunden drauf.
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Zitat
Original geschrieben von mavolta
Ich frage mich wirklich, warum hier bis zum Erbr... die (noch nicht mal eindeutige) Rechtslage erörtert wird.
Ich frage mich, was an einem BGH-Urteil so uneindeutig sei soll.Alle untergeordneten Gerichte in Deutschland haben sich an der Rechtsprechung des BGH zu orientieren (außer es kommt ein entsprechendes Urteil von EuGH).
Und falls die Geschichte hier ein juristisches (zivilrechtliches) Nachspiel haben sollte und es zu Gericht gehen sollte, wird aufgrund der von muli zitierten BGH-Entscheidung recht eindeutig sein, wie das jeweilige Amtsgericht zu befinden hat.
Ich sehe da nichts wirklich uneindeutiges. Man kann über juristische Feinheiten in der Theorie streiten (aber dafür ist TT vielleicht das falsche Forum ), aber für die Praxis gibt zunächst erstmal ein BGH-Urteil die Richtung vor.
Gruß, Loco!
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Ja gut, das mag sein.
Trotzdem bin ich der Meinung, daß bei der geschilderten Sachlage keinerlei Anlaß besteht, einen solchen Fall überhaupt gerichtlich klären lassen zu müssen.
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Zitat
Original geschrieben von mavolta
Ja gut, das mag sein.Trotzdem bin ich der Meinung, daß bei der geschilderten Sachlage keinerlei Anlaß besteht, einen solchen Fall überhaupt gerichtlich klären lassen zu müssen.
Da sind wir völlig einer Meinung!Das Handy muß zurück - sowohl rechtlich als auch moralisch.
Gruß, Loco!
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Genau deswegen können wir keinem mehr vertrauen. Das Handy sollte zurück.
Gruss
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