Neues Handy bekommen - nun hat O2 keine Interesse an einem Vertrag!

  • Hi !


    Eine Bekannte von mir hat auf der Cebit bei O2 Vertrag unterschrieben.
    Mit diesem unterschrieben Vertrag ist Sie dann in einen O2-Shop gegangen und hat sich dort das Samsung Handy für 30 Euro gekauft (unter Vorlage des Vertrages).
    Alles ohne Probleme.
    Jetzt tritt O2 vom Vertrag zurück. ("O2 lehnt Annahme des Vertrages ab", telefonische Auskunft).


    Was ist nun mit dem Handy ?


    Darf man das behalten oder wird o2 nochmal "nachhören" ?
    Wie siehts rechtlich aus ?


    Gruß
    Olli

  • Wenn O2 den Vertragspartner/die Vertragspartnerin ablehnt, wird man auch die Handysubvention entsprechend stornieren, da jene an den Vertrag geknüpft ist. Was mich wundert, ist, dass der O2 Shop ein Gerät rausgegeben hat, ohne dass die Vertragsfreischaltung vorlag. Komische Geschichte...in jedem Fall sollte man mit der Geräterückforderung von O2 rechnen, denn verschenken tut niemand was.

  • Dem würd ich mich mal anschließen. Eigentlich müsste Sie das Gerät zurückgeben. Hat sie denn unterschrieben, dass sie das Gerät bekommen hat? Wenn nicht sieht das für mich doch recht komisch aus...

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Naja, meiner Meinung nach kommen zunächst 2 Verträge zu stande.


    1. Ein Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter. Bereitstellung Netz, Karte etc.
    2. Ein Kaufvertrag für das Handy.


    Wenn Vertrag 1 gekündigt wird (einseitig), warum sollte Vertrag 2 davon berührt werden ?
    Die Subvention vom Handy wird im Kaufvertrag des Handys nirgends erwähnt, oder irre ich mich ?
    Gruß
    Olli

  • Zitat

    Original geschrieben von hoss
    Naja, meiner Meinung nach kommen zunächst 2 Verträge zu stande.
    ...


    Der BGH ist da jedoch anderer Meinung! Ich erlaube mir deshalb, mich (erneut :) ) selbst zu zitieren:



    Möglicherweise könnte die Betroffene jedoch bei Rückforderung des Handys durch o2 die Einrede der Entreicherung geltend machen, so sie das Handy bspw. bereits weiterverkauft und den Verkaufserlös ausgegeben hat. ;) Dies ist nur eine spontane Idee und müsste ggf. durch einen RA geprüft werden.


    Gruß


    muli

  • muli


    Das ist eine Lösung, aber wenn O2 selber vom Vertrag zurücktritt, als Händler, dann müssen die in meinen Augen das Risiko kalkulieren.


    Der Kund kann ja nichts, das O2 jetzt den Vertrag abgelehnt hat. Ich würde so argumentieren, das sie für das Annehmen des Angebots und unterschreiben des Vertrages mit einer Laufzeit von 24 Monaten das Handy bekommen hat und nicht dafür, das O2 das letzlich annimmt.

  • Denke dass es zwei von einander relativ unabhängige Verträge sind.


    Es kommt auch mal vor, das eine Vertragsverlängerung abgelehnt wird und das Handy schon mit dem Kunden aus dem Shop raus ist.


    Ich habe es so kennengelernt, dass das dann eben pech für den NB ist.
    Weiss nicht wie es rechtlich ist, aber dass es zumindest zT so gehandhabt wird.


    Wieso bei einem Neuvertrag die SCHUFA nicht abgewartet wurde kann ich mir nicht erklären, da da ja oft ne Ablehnung kommt

  • Die Gerichtsurteile haken ja auch ein bisschen. Denn dann müsste man ja konsequenterweise wenn man vom Kaufvertrag des Geräts (zb. nach dem 3. Defekt) zurücktritt, auch aus dem Mobilfunkvertrag aussteigen können.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Die Gerichtsurteile haken ja auch ein bisschen. Denn dann müsste man ja konsequenterweise wenn man vom Kaufvertrag des Geräts (zb. nach dem 3. Defekt) zurücktritt, auch aus dem Mobilfunkvertrag aussteigen können.


    Einerseits hast Du vielleicht recht, andererseits ist es in der Praxis aber wohl eher so, dass es das Handy zum Mobilfunkvertrag dazugibt und nicht den Vertrag zum Handy (auch wenn viele hier (ich sag' nur: Schublade ;) ) ihre Verträge nur abschliessen, um ein spezielles Handy subventioniert zu bekommen). Sorum ist es von Anbieter gedacht: das Handy bzw. die Subvention soll der Bonus sein, nicht der Vertrag. Die Rechtsprechung scheint dem auch zu folgen.


    Das von muli zitierte BGH-Urteil (und ein BGH-Urteil ist ja nun nicht einfach nur "irgendwas") wird zudem sicher seinen Weg in die AGB's des Händler's gefunden haben. Da wird sicher drin stehen, dass die Wirksamkeit des (Handy-)Kaufvertrages vom Zustandekommen des Mobilfunkvertrages abhängig ist, und der Kunde kein Anspruch auf das Gerät hat, wenn der Netzbetreiber einen Kunden bzw. Vertrag mit ihm ablehnt. Diese AGB's hat man beim Kauf des Handys akzeptiert. Man hat sich somit sozusagen dazu verpflichtet, das Handy zurückzugeben, wenn o2 den Vertrag ablehnt.


    Man hat das Handy dann also praktisch "ohne Rechtsgrund" erhalten und muß es zurückgeben.


    Und selbst wenn man dahingehend argumentieren mag, wie Defender es anführt, und das Zustandekommen eines separaten Kaufvertrages bzgl. des Handys bejaht, könnte der o2-Shop den Kaufvertrag letztendlich immer noch anfechten, wobei sie dann allerdings einen berechtigten Anfechtungsgrund angeben und ggf. auch beweisen müßten. Über die damit verbundenen Problematiken brauchen wir hier aber aufgrund der BGH-Rechtsprechung, welche letztendlich für die Praxis entscheidend ist, nicht weiter eingehen.


    Gruß, Loco!

    © 2003 - 2008; Alle Angaben ohne Gewähr!

  • Zitat

    Original geschrieben von ganymed
    Die Gerichtsurteile haken ja auch ein bisschen. Denn dann müsste man ja konsequenterweise wenn man vom Kaufvertrag des Geräts (zb. nach dem 3. Defekt) zurücktritt, auch aus dem Mobilfunkvertrag aussteigen können.


    Genau das bejaht das AG Staufen in oben zitiertem Urteil!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!