Wieviel darf man max. im Auto mitnehmen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Rennbiene
    Das galube ich nicht!
    Eine Familie mit 14 Kindern, Mutter und Vater musste sich so einen größeren Mercedes-Bus kaufen und da der wohl ein 18 sitzer ist, mussten beide Eltern den PB-Schein machen.


    Diesbezüglich gibt es aber wohl wieder eione Ausnahme!
    Wenn das "nur" der Beförderung der Familie o.ä. dient, dann ist IMHO keine PB-Schein nötig!
    MfG
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Diesbezüglich gibt es aber wohl wieder eione Ausnahme!
    Wenn das "nur" der Beförderung der Familie o.ä. dient, dann ist IMHO keine PB-Schein nötig!
    MfG
    Eisi


    Es diente nur dem Transport der eigenen Familie.
    Da der PB seht teuer ist, haben sie sich intensiv erkundigt.
    Mehr als 9 sitzer muss PB sein, wurde gesagt.

    Gruss an alle von Rennbiene
    P.S. Ich schreibe vielleicht falsch, aber ich denke richtig!

  • Zitat

    Original geschrieben von Rennbiene
    Es diente nur dem Transport der eigenen Familie.
    Da der PB seht teuer ist, haben sie sich intensiv erkundigt.
    Mehr als 9 sitzer muss PB sein, wurde gesagt.


    Schon klar, habe nur gedacht, es gäbe da sowas wie eine "höchst Richterliche Ausnahme"!? Die der Bundesregierungsdoktorenratspräsident oder so genehmigen kann... Ja ja, wenn man immer nur noch wüßte wo man das wieder gelesen hat... :rolleyes:
    So far...
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von rennbiene
    Das galube ich nicht!
    Eine Familie mit 14 Kindern, Mutter und Vater musste sich so einen größeren Mercedes-Bus kaufen und da der wohl ein 18 sitzer ist, mussten beide Eltern den PB-Schein machen.


    Das steht nicht im Widerspruch zu meiner Aussage.


    Richtig: Weil das Fahrzeug mehr als 9 Sitzplätze hat, darf es nicht mit dem PKW-Führerschein gefahren werden, es ist ein Busführerschein (das ist etwas anderes als ein Personenbeförderungsschein!!) nötig. Der Busführerschein ist aber nicht deswegen nötig, weil sich mehr als 9 Personen im Fahrzeug befinden, sondern deshalb, weil das Fahrzeug mehr als 9 Sitzplätze hat (das sind zwei vollkommen verschiedene Dinge)


    Ein Personenbeförderungsschein ist nur bei gewerblicher Personenbeförderung nötig, nicht jedoch bei privater Beförderung, wozu die Beförderung der eigenen Familie zweifellos gehört.


    Für einen Bus mit mehr als 16 Sitzplätzen + Fahrersitz (also zusammen 17 Sitze) braucht man übrigens den Führerschein Klasse D, genau wie für einen "richtigen" großen Bus, der Aufwand, diesen Schein zu erhalten ist sehr groß.


    Für einen Bus von gesamt 10 bis 17 Sitzen reicht der FS Klasse D1, der wesentlich leichter zu erhalten ist. Die Fahrzeughersteller richten sich bei ihrem Angebot natürlich nach diesen Klassen.


    Es gibt allerdings tatsächlich Ausnahmen für Großfamilien, mit denen PKWs mit mehr als 9 Sitzen zugelassen und mit dem PKW-Führerschein gefahren werden dürfen, aber nur für den Transport von Familienangehörigen. Diese Ausnahme gilt aber nicht generell, sondern muss im Einzelfall beantragt werden, die Erteilung liegt im Ermessen der jeweiligen Behörde. Zulassungsrechtlich sind das aber dann nach wie vor PKW und keine Busse, auch wenn sie umgangssprachlich als "Kleinbus" bezeichnet werden.


    Zum Stichpunkt Gefahrenabwehr: Ich halte es persönlich (von Sonderfällen abgesehen) auch für unwahrscheinlich, dass die Polizei nur wegen "Überbelegung" die Weiterfahrt untersagt, aber ausgeschlossen ist es nicht. Mit dem Argument "Gefahrenabwehr" kann die Polizei vieles anordnen, das ist ein sehr dehnbarer Begriff.
    Definitiv liegt aber kein Verstoß vor, der geahndet werden könnte. Für eine Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist das aber ja gerade nicht erforderlich, sie ist rein präventiv.

  • AHA.
    Danke für diese Information.

    Gruss an alle von Rennbiene
    P.S. Ich schreibe vielleicht falsch, aber ich denke richtig!

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Und dann? Wenn es keine Allgemeingültige Regelung gibt, dann kann jeder Polizist machen was er will. Natürlich zieht die Gefahrenabwehr nicht, wenn in einem alten Golf ohne Gurte, hinten zwei leute unangeschnallt sitzen. Das war auch eher als Extrembeispiel gedacht.
    Aber ab wann wird es gefährlich? Klar die Sicht für den Fahrer muß frei bleiben. Und sonst? Ist ein mensch generell gefährdet, wenn er bei einem anderen auf dem Schoß sitzt? Oder sich zwischen die drei angeschnallte auf der Rückbank noch ein vierter dazwischenquetscht?
    Was ist bei einem 4-Sitzer, mit nur zwei Gurten hinten? Darf da jetzt einer dazwischen sitzen? Der hat keinen Gurt, und könnte bei einem Unfall zwischen Fahrer und Beifahrerseitz vorgescheudert werden. Ist das als Gefährdungsargument ausreichend?


    :flop: typisch deutsche Regelungswut und Bürokratiegeilheit. Aus solchen be*** Gedankengängen entstehen dann Gesetze welche den Krümmungsgrad einer Banane vorschreiben. Nein, danke. Ich denke es gibt genug Regelungen. Und die aktuellen scheinen doch vernünftig zu funktionieren. Oder kennst du konkret jemanden der wegen solcher Grenzfälle etwas schon mal erhebliche Probleme bekommen hat? Wie oft passiert so etwas? Braucht man dafür wirklich nochmal 3 Seiten Gesetze und Regelungen die alles festlegen? Denk mal drüber nach...

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    @ clubber:
    Dann sollte Dir der Wettgewinn in Höhe von 50 Euro ja sicher sein.
    Und auf der ersten Seite des Threads wurde ich von manchen wegen dieser Aussage beinahe gesteinigt. ;) :D


    Carsten



    Allerdins hat sich der "Steiniger" seitdem nicht mehr zu Wort gemeldet.:D
    War also schon in Ordnung,was du gesagt hast.Hab das übrigens genau so in Erinnerung,wie es hier von der Mehrheit dokumentiert wurde.:top:
    Ich dachte schon,nach Seite 1,ich müßte hier mal was klarstellen,aber das ist ja jetzt nicht mehr notwendig.:cool:



    Greetz


    Cap

    ....take a ride in my 6-cylinder symphony....

  • hi @all


    mich hat diese Diskussion voll begeistert..


    habe allerdings noch zwei sachen die meiner meinung nach noch nicht ganz klar geworden sind..


    1) wie ist es mit einem roller/motorrad. Auf einem großen Roller mit zwei Mädels noch auf der Rückbank - Platztechnisch eigentlich gar kein Problem und auf der juristischen seite eigentlich doch auch nicht oder etwa doch..


    2) Ich habe einen Van, Ford Windstar. Zugelassen auf 7 personen, da sieben sitze. hatte komplett die hinteren sitze entfernt weil ich einen umzug gemacht habe..
    nun frage ich mich ob ich nun nach lust und launde dort beispielsweise 10 Kollegen auf der ladefläche meines van´s mitnehmen kann..
    oder anderes Beispiel
    in einem Volvo V70 noch drei in den Kofferraum setzen kann. Es war immer nur die Rede von Rückbank.

  • Zitat

    StVO § 21 Personenbeförderung


    (1) Es ist verboten, Personen mitzunehmen
    1. auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,
    ...


    Für einen Beifahrer auf einem Kraftrad muss also ein definierter Sitz vorhanden sein. Deshalb dürfen auf einem Kraftrad nur so viele Personen befördert werden, wie Sitze eingetragen sind.
    Für andere Fahrzeugarten gibt es diese Beschränkung nicht, dort steht die Anzahl der beförderten Personen in keinem Zusammenhang mit den eingetragenen Sitzen.


    Ein ausdrückliches Verbot des Personentransports auf der Ladefläche gibt es nur für LKW (mit gewissen Ausnahmen). Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass der Transport von Personen auf der Ladefläche eines Kombis nicht verboten ist. Wie das natürlich ein Richter im Einzelfall sieht, kann ich nicht beurteilen.

  • Hab noch ein paar Fragen, die mir grad einfallen ...


    Wir fahren im Katastrophenschutz mit LKWs, die 11+1 Sitzplätze haben.
    Seit kurzem haben wir einen Aufkleber im Führerhaus, dass nur 8 Fahrplätze +1 belegt werden dürfen. Nach dem was ich hier gelesen haben dürfte der LKW doch nur durch den Fahrer bewegt werden dürfen ??? Sprich wir würden uns seit Jahren rechtswidrig verhalten ???


    Was passiert bei einem Unfall, wenn nur einer auf dem Beifahrersitz verletzt wird ? Kann dann die Versicherung aussteigen, wo doch die Überbelegung im rückwärtigen Bereich stattfindet




    Weiterhin haben wir zwei kleinere Transporter mit Ladefläche. Im Führerhaus haben wir Platz für 6 + 1. Eigentlich könnte ich noch 2 Personen auf der Ladefläche mitnehmen, wenn ich denen irgendnen Gegenstand in die Hand drücke, der sich als Ladung interpretieren lässt, die gesichert werden muss ..
    richtig ?? Das einzige Problem bekomm ich bei nem Unfall - gibt es da fixe Werte
    um wieviel ich bei einem selbsverschuldeten/erlittenen Unfall mithafte ?


    ACHTUNG ! Ich will auch kein Rechtsverbieger sein aber bei uns stellt sich das Problem insofern, als dass ich eine Jugendgruppe mit mal mehr mal weniger als 15 Jugendlichen mit nem Kumpel durch die Gegend fahre. Wenn also mal 17 + 2 Fahrer auftauchen hab ich ein grosses Problem (beziehungsweise ich nutze verbotenerweise die 2 zusätzlichen Plätze mit Gurten im LKW.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!