Wieviel darf man max. im Auto mitnehmen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    (...)
    Also:
    11 Personen in einem 9-sitzigen Transporter mit FS-Klasse B ->erlaubt
    (bez. Sicht, Behinderung, Gewicht und Gurtpflicht s.o.), da das Fahrzeug in die Klasse B fällt


    12-sitziger Kleinbus mit FS-Klasse B ->nicht erlaubt (auch nicht mit einem einzigen Fahrgast!), da das Fahrzeug in die Klasse D1 fällt.


    Das stimmt so nicht.. ab 9 Personen brauch man einen Personenbeförderungsschein. Also dürfen max. 9 Leute transportiert werden egal ob evtl noch platz ist.


    Also darf ein Polizist wenn ich mit 9 Leuten in einem Corsa fahre 4 aussteigen lassen, jedoch darf er keinem ein Busgeld anhängen - richtig ?

    . . . ..:: clubber ::.. . . .
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  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Die Polizeiaufgabengesetze geben allerdings den Beamten Möglichkeiten, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. So kann bei offensichtlicher Gefährdung den "überschüssigen" Personen die Weiterfahrt untersagt werden, aber es liegt keine rechtswidrige Handlung vor, die geahndet werden kann.


    Und genau das ist das Problem, das Rechtsunsicherheiten schafft, und letzlich dazu führt, daß man garantiert ohne Probleme nur soviele Personen mitnehmen kann, wie Sitzplätze bzw Anschnallgurte vorhanden sind.
    Und man könnte auch sagen, daß einem der auf einer Rückbank ohne Anschnallgurt (altes Auto, hat hinten keine) auch der Polizist die weiterfahrt verbieten können, wegen Gefahrenabwehr.


    Hier müsste eine eindeutige Regelung geschaffen werden, so ist der Willkür Tür und Tor geöffnet....

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  • clubber:
    Du könntest theoretisch 9 Personen mitnehmen. Aber wie du in einen Corsa 9 Personen (angenommen, diese wiegen pro Person im Schnitt 70 kg = 630 kg) ohne Überschreitung des zul. Gesamtgewichts transportieren willst würde ich mir ja gerne ansehen. :D
    Und Überladung kann natürlich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
    Außerdem darf der Fahrer nicht in seiner Sicht/Gehör durch die Besetzung eingeschränkt werden. Auch das dürfte nicht ganz einfach sein...


    Brainstorm:
    Da gibt es keine Willkür, höchstens Unkenntnis. ;)
    fantomas hat es ja schon ganz richtig geschrieben, wenn das Auto auf Grund seines Alters keine Gurte hat, greift auch das Argument der Gefahrenabwehr nicht.


    In diesem Sinne,
    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Brainstorm:
    Da gibt es keine Willkür, höchstens Unkenntnis. ;)
    fantomas hat es ja schon ganz richtig geschrieben, wenn das Auto auf Grund seines Alters keine Gurte hat, greift auch das Argument der Gefahrenabwehr nicht.


    Und dann? Wenn es keine Allgemeingültige Regelung gibt, dann kann jeder Polizist machen was er will. Natürlich zieht die Gefahrenabwehr nicht, wenn in einem alten Golf ohne Gurte, hinten zwei leute unangeschnallt sitzen. Das war auch eher als Extrembeispiel gedacht.
    Aber ab wann wird es gefährlich? Klar die Sicht für den Fahrer muß frei bleiben. Und sonst? Ist ein mensch generell gefährdet, wenn er bei einem anderen auf dem Schoß sitzt? Oder sich zwischen die drei angeschnallte auf der Rückbank noch ein vierter dazwischenquetscht?
    Was ist bei einem 4-Sitzer, mit nur zwei Gurten hinten? Darf da jetzt einer dazwischen sitzen? Der hat keinen Gurt, und könnte bei einem Unfall zwischen Fahrer und Beifahrerseitz vorgescheudert werden. Ist das als Gefährdungsargument ausreichend?


    Das sind alles Fälle, wo der eine Polizist vielleicht so und der andere anders entscheidet. Wieviele kann man in ein auto Packen, um sich wirklich sicher darauf verlassen zu können, daß auch bei jeder Polizeikontrolle keiner dableiben muß, weil er vielleicht gefährdet wäre. Eben nur wenn ich das Auto nur bis zur maximalen Anzahl der im Fahrzeugschein angegebenen Sitze besetze. Wenn ich mehr Leute da reinsetze, könnte das als Gefährdung angesehen werden, und damit fallen alle diese Plätze weg.


    Die Frage ist also: Wieviele Leute können Sicher in einem PKW sitzen? Und das sind nur so viele wie Sitzplätze im Fahrzeugschein stehen. Alles andere könnte Ärger geben, und daher darf ich das indirekt auch nicht.

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Die Frage ist also: Wieviele Leute können Sicher in einem PKW sitzen? Und das sind nur so viele wie Sitzplätze im Fahrzeugschein stehen. Alles andere könnte Ärger geben, und daher darf ich das indirekt auch nicht.


    Und ergänzend nur, wenn sie auch angeschnallt sind. Aber in diesem Thread ging es darum, wieviele Leute in einem Auto straffrei maximal mitgenommen werden können. Und dies können eben mehr sein, als im Fzg.Schein stehen oder Gurte vorhanden sind. Und genau dieses im straßenrechtlichen Sinne erlaubte Mehr muß zu Fuß gehen, wenn unsere Freunde in Grün-Silber gefahrenabwehrend tätig werden.
    Daher gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen, Willkür gibt es weder im Straf- noch im Ordnungswidrigkeitenrecht.
    Aber es ist zweifellos am besten, wenn man nur soviele Leute mitnimmt, wie auch Gurte vorhanden sind.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • clubber: Einen Personenbeförderungsschein brauchst du nur dann, wenn du gewerblich Personen transportierst, und zwar unabhängig von der Anzahl der Personen.


    Gewerblich heißt: gegen Entgelt. Gewerblich ist ein Personentransport aber auch dann, wenn er zwar kostenlos ist, aber in direktem Zusammenhang mit einem Gewerbe steht. (Beispiel: Hotelier, der seine Gäste kostenlos vom Bahnhof abholt)


    Ausnahmegenehmigungen werden meist erteilt für den Transport von Schulkindern in Schulbussen mit bis zu 8 Fahrgastplätzen, da diese z.B. häufig von Aushilfen oder Hausfrauen gefahren werden.


    Die Grenze von 9 Sitzplätzen betrifft jedoch ausschließlich das Fahrzeug und hat keinen Bezug zur tatsächlichen Besetzung des Fahrzeugs. Die Schlussfolgerung, dass man bei mehr als 9 Personen einen Personenbeförderungsschein braucht, ist daher falsch.
    Beispiel: Mietwagen mit Chauffeur, der Fahrer braucht einen Personenbeförderungsschein, auch wenn er nur einen Fahrgast befördert.
    Der Fahrer eines 9-sitzigen VW-Bus, der rein privat 11 Personen befördert, braucht keinen.

  • Ich war gestern bei einer Fahrschule weil mich das Thema einfach nicht loslassen wollte ;) und da folgendes raus:
    Man darf soviele Leute mitnehmen wie man will bzw. reinpassen. NUR das ZG darf nicht überschritten werden. Die Polizei darf auch NIEMAND aussteigen lassen wegen gefahrenabwehr.


    Mich hat das auch gewundert, aber der Fahrschullehrer mit über 20 Jahren erfahrung hat mir das bestätigt und hat mir von seinem Erlebnis erzählt in dem er geschildert hat das er in einem Sharan hinten im Kofferraum 3 Kinder sitzen gehabt hat - weil seine Tochter Geburtstag feierte.
    Dann kam er in eine Kontrolle und die Polizisten sagten die Kinder müssen raus. Der Fahrlehrer wärte sich und sagte die Polizei solle Ihn falls es den rechtens wäre im nachhinein anzeigen - bis heute kam nichts.


    Komische Sache :rolleyes: :confused:

    . . . ..:: clubber ::.. . . .
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  • @ clubber:
    Dann sollte Dir der Wettgewinn in Höhe von 50 Euro ja sicher sein.
    Und auf der ersten Seite des Threads wurde ich von manchen wegen dieser Aussage beinahe gesteinigt. ;) :D


    Carsten

  • Zitat

    Original geschrieben von clubber
    Die Polizei darf auch NIEMAND aussteigen lassen wegen gefahrenabwehr.


    Unter bestimmten Gesichtspunkten darf die Polizei das, ganz sicher, glaubs mir :D


    Zitat

    Original geschrieben von clubber
    Dann kam er in eine Kontrolle und die Polizisten sagten die Kinder müssen raus. Der Fahrlehrer wärte sich und sagte die Polizei solle Ihn falls es den rechtens wäre im nachhinein anzeigen - bis heute kam nichts.


    Du hast die ganze Diskussion hier anscheineind nicht komplett verfolgt. Wie soll die Polizei ihn anzeigen wenn es keinen Ordnungswidrigkeiten- oder Bußgeldtatbestand dafür gibt? :rolleyes: Wenn man zu viele Personen im Auto transportiert, kann man dafür nicht zur Kasse gebeten werden (sofern das zGG nicht überschritten wurde)...


    Trotzdem viel Spass mit Deinen gewonnenen 50€ :top:


    Grüße,
    Sven

  • Zitat

    [i]
    Der Fahrer eines 9-sitzigen VW-Bus, der rein privat 11 Personen befördert, braucht keinen.


    Das galube ich nicht!
    Eine Familie mit 14 Kindern, Mutter und Vater musste sich so einen größeren Mercedes-Bus kaufen und da der wohl ein 18 sitzer ist, mussten beide Eltern den PB-Schein machen.

    Gruss an alle von Rennbiene
    P.S. Ich schreibe vielleicht falsch, aber ich denke richtig!

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