Wieviel darf man max. im Auto mitnehmen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Also entweder, haben die Polizisten da keine Ahnung, oder die hier genannten Gesetzlichen Regelungen sind einfach so nicht richtig wiedergegeben. Im Moment bin ich etwas verwirrt.


    Ja aber nach der allgemeinen Diskussion hier haben sie doch richtig gehandelt, oder!?
    Welcher mussten denn jetzt bezahlen? Das ist doch die Frage! Die beiden, die "zuviel" waren und sich (logischerweise) auch nicht anschnallen konnten, dann hätten die Beamten ja richtig gehandelt. Oder mussten welche von den anderen bezahlen, heißt waren die vorhandenen 5 Sicherheitsgurte gar nicht alle in Gebrauch, um für die "überzähligen" Mitfahrer "Platz zu schaffen"? Dann wärs falsch gewesen. Habs leider nicht gesehen, evtl. kann mich da ja mal jemand von den sensationsgeilen TV-Junkies aufklären!? :D
    Die Sache mit dem Aussteigen und warten lassen scheint ja (nach unserem allgemeinen Rechtsempfinden :D ) in Ordnung gewesen zu sein!?
    Also?
    Greets
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi Welcher mussten denn jetzt bezahlen? Das ist doch die Frage! Die beiden, die "zuviel" waren und sich (logischerweise) auch nicht anschnallen konnten, dann hätten die Beamten ja richtig gehandelt. Oder mussten welche von den anderen bezahlen, heißt waren die vorhandenen 5 Sicherheitsgurte gar nicht alle in Gebrauch, um für die "überzähligen" Mitfahrer "Platz zu schaffen"? Dann wärs falsch gewesen.


    Wie schon mehrfach im Thread erwähnt...andersrum wird ein Schuh draus :D


    Wenn nicht alle vorhandenen Gurte genutzt wurden um mehr Leute ins Auto zu bekommen, müssen die Leute auf den Plätzen wo ein Gurt vorhanden ist zahlen, die anderen nicht...

  • genau die gleiche Wette hatten wir letztens bei uns auch.


    Habe jetzt Gesetzesauszug, aber es kam auch dabei raus:


    Wenn alle Sicherheitsgurte ausgenutzt werden, dürfen legal insgesamt 9 Personen mitfahren (auch in einem kleinen Auto)

    ehemals Brakeboy

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Wie schon mehrfach im Thread erwähnt...andersrum wird ein Schuh draus :D


    Wenn nicht alle vorhandenen Gurte genutzt wurden um mehr Leute ins Auto zu bekommen, müssen die Leute auf den Plätzen wo ein Gurt vorhanden ist zahlen, die anderen nicht...


    Schon klar, mich hätte nur interessiert wie es in dem Beitrag in der Glotze war...!
    Oder hab ich jetzt nen :gpaul: ?
    Geh glaub besser in die Heia...
    Bis moin Kinners!
    Eisi

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Stephan
    Habe jetzt Gesetzesauszug, aber es kam auch dabei raus:


    Wenn alle Sicherheitsgurte ausgenutzt werden, dürfen legal insgesamt 9 Personen mitfahren (auch in einem kleinen Auto)


    Den musst Du unbedingt posten :D Bei 9 Personen kann doch ganz schnell das zGG überschritten sein. Neun Personen ist bestimmt möglich, aber nicht unbedingt, ist das herrlich :D

  • Moin,
    habe gestern auch diese "Taff"-Sendung gesehen.
    Zum Sachverhalt, da es scheinbar verschiedene Auffassungen gibt:
    Das Fahrzeug (afair 5er BMW) war vorne mit 2 Personen besetzt (also Fahrer und Beifahrer), hinten mit 5 Personen. Also insgesamt 7 Personen, wobei zwei Personen auf der Rückbank vorgeworfen wurde, daß sie den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten (es mußten ja alle Personen aussteigen). Dabei war ersichtlich, daß eben zwei Personen nicht angeschnallt waren. Zur Klarstellung: Auf der Rückbank hatte nur eine Person den Gurt angelegt. Somit wurden zwei Personen mit den 30,- EUR verwarnt.
    Dies hing aber nicht damit zusammen, daß die Rückbank "überbelegt" war.
    Aus Gründen der Gefahrenabwehr durfte der Fahrer nur mit insgesamt 5 Personen weiterfahren, die anderen beiden wurden später abgeholt.


    Somit besteht keinerlei Widerspruch zu den in diesem Thread gemachten Aussagen.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rabb
    Zur Klarstellung: Auf der Rückbank hatte nur eine Person den Gurt angelegt. Somit wurden zwei Personen mit den 30,- EUR verwarnt.
    Dies hing aber nicht damit zusammen, daß die Rückbank "überbelegt" war.


    So ist es korrekt...Dann ist ja alles geklärt :top::D

  • Aber wenn das nichts mit dem Theard hier zutun hat, warum hat der Beamten zu den 2 Männern gesagt ob sie es toll finden wenn die 2 Weiblichenbegleiter auf deren Schoss sass. Und was das für tolle Kavaliere sind die bei einem Unfall dann zuschauen wie die 2 Mädels nach vorne geschleidert werden - IMHO bezieht sich das ja auch den theard hier. Oder nicht ?

    . . . ..:: clubber ::.. . . .
    iBook G4 - OS X Panther was sonnst ?

  • Es wurde dort wie ich finde nicht eindeutig geklährt, wer nun angeschnallt war, und wer nicht.
    Die drei "unteren" auf der Rückbang haben alle behauptet sie wären angeschnallt gewesen. Der Polizist hat behauptet, er hätte genau gesehen daß 2 von denen nicht angeschnallt gewesen wären. Andererseits fragt er dann die Herren, ob sie es nett finden Ihren Freundinnen gegenüber, daß die sitzenbleiben, und Ihre Freundin nach vorne gescheudert wird. Was ja bedeutet, daß sie doch angeschnallt waren.


    Wie es ums Zahlen gegangen ist, waren die dann plötzlich wieder nicht angeschnallt gewesen.
    In der Situation würde ich (besonders wenn es netterweise von einem Fernsehteam festeghalten wird - Beweissicherung) einspruch gegen die Zahlung einlegen. Wenn sich der Polizist selbst wiederspricht, kann er kaum eine Anzeige begründen...


    Was die Anzahl der Personen angeht: Man darf also mehr Leute mitnehmen, als man Sitzplätze hat. Aber diese dürfen dann wegen der gefährdung doch wieder nicht mitfahren...


    Ja was denn nun, hier kreuzen sich zwei Regelungen, die sich wiedersprechen. Aufgrund der Straßenverkehrsgesetze, darf man mehr mitnehmen, aber diese dürfen nicht gefärdet werden, müssen also auf einem eigenen Sitzplatz, mit Gurt sitzen..
    Auf Deutsch:
    Ich darf jemanden im Auto mitnehmen, der nicht angeschnallt ist, wenn kein Gurt an dieser Stelle vorhanden ist, und alle Gurtplätze belegt sind. Allerdings darf dieser dabei nicht unnörig gefärdet sein, muß also auf einem Sicheren Sitzplatz, mit Gurt sitzen....


    Deutsche Gründlichkeit oder wie?

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Es überschneiden sich hier zwei Bestimmungen: Das Verkehrsrecht und das länderspezifische Polizeirecht.


    Wie hier jetzt schon ausreichend diskutiert wurde, ist die Überbelegung eines Fahrzeugs rein von der Personenzahl gesehen aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden, solange der Fahrer in der Sicht und sicheren Bedienung des Fahrzeugs nicht behindert ist und das zul Gesamtgewicht eingehalten ist. Ausserdem müssen alle Sicherheitsgurte, die vorhanden sind, auch angelegt sein. (wenn einer auf dem Schoß eines anderen sitzt, muss also der untere angeschnallt sein).


    Die Polizeiaufgabengesetze geben allerdings den Beamten Möglichkeiten, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. So kann bei offensichtlicher Gefährdung den "überschüssigen" Personen die Weiterfahrt untersagt werden, aber es liegt keine rechtswidrige Handlung vor, die geahndet werden kann.


    In einem der letzten Posts geisterte schon wieder die Zahl von angeblich 9 zulässigen Personen im Fahrzeug herum. Nochmal zur Verdeutlichung:


    Die Zahl von 9 Sitzplätzen (8 Sitzplätze + Fahrersitz) bezieht sich ausschließlich auf die Ausrüstung des Fahrzeugs mit Sitzen und nicht auf die tatsächliche Belegung.


    Also:
    11 Personen in einem 9-sitzigen Transporter mit FS-Klasse B ->erlaubt
    (bez. Sicht, Behinderung, Gewicht und Gurtpflicht s.o.), da das Fahrzeug in die Klasse B fällt


    12-sitziger Kleinbus mit FS-Klasse B ->nicht erlaubt (auch nicht mit einem einzigen Fahrgast!), da das Fahrzeug in die Klasse D1 fällt.

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