Wieviel darf man max. im Auto mitnehmen ?

  • Eine Familie, Vater, Mutter, 4 Kinder (als Beispiel) mit einem "normalen" PKW kann bei der Polizei eine Sondergenehmigung zum Transport der Kinder beantragen, die sie auch bekommt.
    Dann dürfen hinten 4 Kinder sitzen, wovon witzigerweise die beiden äußeren angeschnallt sein müssen, die beiden inneren nicht.
    Ich bin auch so gefahren, allerdings habe ich die beiden inneren Kinder mit dem Bauchgurt zusammen angeschnallt, damit wenigstens ein bisschen Rückhaltung da ist.

    Gruss an alle von Rennbiene
    P.S. Ich schreibe vielleicht falsch, aber ich denke richtig!

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    [...]
    Bei einer Kontrolle kann die Polizei den "überschüssigen" Fahrgästen im Auto die Weiterfahrt aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen verbieten. Es ist natürlich nicht ganz ungefährlich wenn auf der Rückbank noch zwei zusätzliche Personen quer liegen...Zur Kasse kann aber niemand gebeten werden...


    Grüße,
    Sven


    Nach Auskunft eines befreundeten Polizisten ist diese Aussage absolut richtig.


    Es gibt kein Gesetz dass solche Vergehen verbietet oder bestraft (Geldstrafe, Punkte o.ä.) - das einzige was die Polizei machen kann ist das sofortige Aussteigen der "überschüssigen" Personen anzuordnen (aus Gefahrengründen.)



    Ob man es trotzdem darauf anlegt steht auf einem ganz anderem Blatt, schon allein aus den schon angesprochenen Versicherungs- und Gefahrenschutzgründen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Rennbiene
    Eine Familie, Vater, Mutter, 4 Kinder (als Beispiel) mit einem "normalen" PKW kann bei der Polizei eine Sondergenehmigung zum Transport der Kinder beantragen, die sie auch bekommt.
    Dann dürfen hinten 4 Kinder sitzen, wovon witzigerweise die beiden äußeren angeschnallt sein müssen, die beiden inneren nicht.
    Ich bin auch so gefahren, allerdings habe ich die beiden inneren Kinder mit dem Bauchgurt zusammen angeschnallt, damit wenigstens ein bisschen Rückhaltung da ist.

    Imho müssen aber Kinder unter 12 Jahre oder 150cm ja offiziell einen Kindersitz haben, und wie will man die dann befestigen?


    Die Polizei darf ihmo garkeine Genehmigungen irgendwelcher Art ausstellen, das müsste das Landratsamt machen.

  • Martyn: Richtig, die Polizei erteilt gar keine Genehmigungen, zuständig hierfür ist die Straßenverkehrszulassungsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt).
    Eine Genehmigung für die Mitnahme von 5 Personen in einem viersitzigen Fahrzeug ist ja auch gar nicht erforderlich (siehe mein Posting etwas weiter oben)


    Eine Ausnahmegenehmigung ist allerdings dann erforderlich, wenn Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen gefahren werden sollen (unabhängig von der tatsächlichen Belegung). Für so ein Fahrzeug bräuchte man ansonsten Klasse D1, auch wenn weniger als 8 Fahrgäste mitfahren und das Fahrzeug in die Gewichtsklasse des B-Führerscheins fällt! Solche Genehmigungen gibt es z.B. für kinderreiche Familien für den Transport von Familienangehörigen in Kleinbussen mit mehr als 9 Sitzen.


    Zur Kindersicherung:


    Zitat

    § 21 StVO (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die amtlich genehmigt und für das Kind geeignet sind.
    ...
    Abweichend von Satz 1 dürfen Kinder auf Rücksitzen ohne Sicherung durch Rückhalteeinrichtungen befördert werden, wenn wegen der Sicherung von anderen Personen für die Befestigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder keine Möglichkeit mehr besteht.


    Das heißt: Für Kinder müssen Kindersitze verwendet werden, bis sie 12 Jahre alt oder 150 cm groß sind, jenachdem, was zuerst eintritt. Dies gilt aber nur auf Sitzen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind. Auf Sitzen, für die keine Gurte vorgeschrieben sind (z.B. in Fahrzeugen, die vor der Gurtausrüstungspflicht, ca. 1970 für Vordersitze/1979 für Rücksitze, hergestellt wurden), brauchen auch keine Kindersitze verwendet werden.


    Ebenso brauchen keine Kindersitze verwendet werden, wenn die vorhandenen Gurte bereits belegt sind.
    Beispiele:
    2 Erwachsene außen auf der Rückbank des Twingo, angeschnallt. (Beifahrersitz belegt)
    -> Kind darf zwischen den Erwachsenen ohne Kindersitz sitzen.


    2 Kinder in Kindersitzen auf der Rückbank. Beifahrersitz belegt.
    -> drittes Kind darf dazwischen ohne Kindersitz sitzen


    Gegenbeispiel:
    Ein Erwachsener auf der Rückbank des Twingo, 2 Kinder.
    Das Kind, das außen sitzt, braucht einen Kindersitz.

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    Styler: Schade, dass die beiden Personen ohne Gurt bezahlt haben. Mit einem einfachen Einspruch wären sie ohne Verwarngeld davon gekommen. Es müssen nämlich wie schon mehrfach erwähnt nur vorhandene Sicherheitsgurte genutzt werden. [...] Kasse kann aber niemand gebeten werden...


    Grüße,
    Sven


    sagen wir mal, wir bezahlen und gut ist. die hinteren 5 personen saßen jeweils auf einer person auf dem schoß. also links zwei, rechts zwei, und in der mitte einer. und genau das ist wiederrum, so würde ich es jedenfalls empfinden, nicht erlaubt.


    wenn die allerdings alle neben ein ander gesessen hätten (man, müssen wir jetzt etwa alle abnehmen ? ;) ), dann hätte ich als fahrer schon was gesagt. mehr oder weniger halt.


    nun ist es eh zu spät.



    mfg
    Styler :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von Styler
    sagen wir mal, wir bezahlen und gut ist. die hinteren 5 personen saßen jeweils auf einer person auf dem schoß. also links zwei, rechts zwei, und in der mitte einer. und genau das ist wiederrum, so würde ich es jedenfalls empfinden, nicht erlaubt.


    Und genau da täuschst Du Dich...Mehr als aussteigen hätten die beiden überschüssigen Personen hinten nicht. Auch wenn sie hinten quer gelegen hätten...
    Dass sie was gezahlt haben ist auf jeden Fall verkehrt gewesen, nun aber zu spät :D


    Sven

  • Vorhin sah ich bei Taff Spezial wie Polizisten ein Auto anhielten, drin sassen 7 Personen. Da es anscheinend 2 zu viel waren musste jeder der beiden 30 EUR zahlen und zu fuss weiter gehn.


    Das verwirrt mich irrgendwie alles ... einerseits wird hier ja auch belegt das es zugelassen ist mehr als 5 Personen zu befördern und dann wenn ein TV-Team dabei ist machen Polizisten fehler ?.. :confused:

    . . . ..:: clubber ::.. . . .
    iBook G4 - OS X Panther was sonnst ?

  • Zitat

    Original geschrieben von clubber
    Vorhin sah ich bei Taff Spezial (...)


    (...) machen Polizisten fehler ?


    Vielleicht waren das auch nur Schauspieler und ein schlecht recherchiertes Drehbuch.



    Florian

  • Hab das auch gesehen, und sofort an diesen Thread denken müssen.
    Die 30 Euro waren nicht für die "Überzahl" sondern für das nichtangeschnallte fahren.
    Danach durften 5 Weiterfahren (soviele wie sich eben anschnallen konnten) und die beiden restlichen mußten warten, bis sie später abgeholt wurden.


    Ich denke nicht, daß das Schauspieler waren. Weil die Gesichter verwischt wurden, und das auch sonst recht echt wirkte. Klar kann alles gestellt werden, wo gibt es schon absolute Sihcerheit im Fernsehen, aber ich denke daß das echt ist.


    Also entweder, haben die Polizisten da keine Ahnung, oder die hier genannten Gesetzlichen Regelungen sind einfach so nicht richtig wiedergegeben. Im Moment bin ich etwas verwirrt.


    Vielleicht sollte man eine Mail zwecks Klährung der Sache an Pro7 und eine Polizeibehöre schicken. Könnte interresant werden was da rauskommt.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
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    READY.


  • Das ist ja ein Ding :eek: Hab ich leider nicht gesehen, wäre ein guter Lacher gewesen :D


    Die StVO sagt, dass vorgeschriebene Sicherheitsgurte (während der Fahrt) angelegt sein müssen. Wenn ein Pkw für fünf Personen "zugelassen" ist, sind logischer Weise auch nur fünf Gurte vorgeschrieben. D. h. für die Leute die zusätzlich mitfahren sind auch keine Gurte vorgeschrieben. Also ist Fakt, dass man nicht zur Kasse gebeten werden kann, wenn man keinen Gurt anlegt wo keiner vorgeschrieben ist... Hoffe das ist verständlich formuliert, am besten langsam lesen :D:D


    Das Problem ist hier, dass kaum jemand die Rechtslage genau kennt und sie andauernd falsch ausgelegt wird. Ich wette, dass neun von zehn Polizisten die nicht angeschnallten Personen zur Kasse bitten :D


    Grüße,
    Sven

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