Wieviel darf man max. im Auto mitnehmen ?

  • Zitat

    vielleicht lag es aber auch daran, das wir und der rennleiter extrem freundlich waren


    Daran wird es wohl gelegen haben ;)
    An dieser Stelle kommt nämlich auch die allgemeine Anschnallpflicht dazu.


    Zitat

    Ich bin mir sogar sehr sicher das das so ist nur waren alle anderen anderer Meinung und jetzt stehn 50 EUR auf dem spiel


    Gibts noch irgendetwas ähnliches wo Du Dir genauso sicher bist?? :D:D
    Ich würde mich als Wettpartner dann nämlich auch mal gerne zur Verfügung stellen ;)

    Eine Smith & Wesson übertrumpft vier Asse

  • Also mir hat man gestern in der fahrschule erzählt, ich darf soviele Personen mitnehmen wie ich will, solange:
    1. jeder der eine gurt zur verfügung hat, den auch anlegt und
    2. die karre nicht überladen wird


    also, unbedingt musst du dich noch nicht von deinen 50€ verabschieden. geh doch einfach mal in ne fahrschule und frag da nach...


    gruß oli

  • Zitat

    Original geschrieben von 421#freak
    Also mir hat man gestern in der fahrschule erzählt, ich darf soviele Personen mitnehmen wie ich will, solange:
    1. jeder der eine gurt zur verfügung hat, den auch anlegt und
    2. die karre nicht überladen wird


    gruß oli


    ....und wo steht das drin wieviele KG zugeladen werden dürfen ? Im Fahrzeugschein ! Ihr könnt erzählen was Ihr wollt, nur das ist Fakt !


    Selbst wenn Du Dir nen Zusatzgurt ins Autos bastelst, nicht mal dann darf einer zusätzlich mit fahren. Dann mußt Du nämlich erstmal zum TÜV und das eintragen lassen. So und was kriegst Du dann ? Richtig, nen neuen Fahrzeugschein !!!

  • Tag zusammen,
    auch ich sehe die Wette keineswegs als verloren an.
    IMHO ist es durchaus so, dass die Anzahl der Personen nicht zwingend durch die Anzahl der Gurte vorgeschrieben ist, sondern letztendlich nur durch das zulässige Gesamtgewicht und natürlich durch den meist nicht vorhandenen Personenbeförderungsschein (max. 9 Personen incl. Fahrer).
    De facto ist es unter gewissen Umständen übrigens auch erlaubt, Personen auf der Ladefläche eines LKW mitzunehmen.
    Ansonsten verhält sich die StVO da etwas schwammig:
    StVO §21 Personenbeförderung


    Die Rennleitung verpasst zwar - wie oben schon beschrieben - nette Tickets, lässt einen aber durchaus weiterfahren.
    Jedoch sollte die Idee trotzdem nur akademischer Natur sein, denn wie sich z.B. im Falle eines Unfalls mit Personenschadung die Versicherung verhält, sollte man besser nicht herausfinden wollen...


    Wie gesagt: Alles IMHO. ;)


    Carsten



  • ..schau auch bitte Du mal in Deinen Fahrzeugschein. Wieviel Sitzeplätze stehen denn drin ? Mehr als drinsteht in nunmal nicht erlaubt. Der ganze andere Käse ist Blödsinn.

  • ..vielleicht hat Dir Dein Fahrlehrer auch beigebracht, dass Du bis zu 9 Personen befördern darfst, wenn ausreichend Sitze vorhanden sind (z.B. VW Bus oder ähnliches).


    Dieses gilt natürlich nur im nicht-Gewerblichen Bereicht.
    Bei über 9 Personen, benötigst Du einen Personenbeförderungsschein ( im gewerblichen Bereich schon ab einer Person).


    so long

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    ....und wo steht das drin wieviele KG zugeladen werden dürfen ? Im Fahrzeugschein ! Ihr könnt erzählen was Ihr wollt, nur das ist Fakt !


    Selbst wenn Du Dir nen Zusatzgurt ins Autos bastelst, nicht mal dann darf einer zusätzlich mit fahren. Dann mußt Du nämlich erstmal zum TÜV und das eintragen lassen. So und was kriegst Du dann ? Richtig, nen neuen Fahrzeugschein !!!


    ich hab ja auch gar nicht bestritten, das man die zuladung im fahrzeugschein nachlesen kann :rolleyes: ich habe nur gesagt, das die PERSONENzahl im Fahrzeugschein nicht das maß aller dinge ist! was du mir mit dem letzten absatz allerdings mitteilen willst, bleibt mir schleierhaft....

  • N'Abend,


    1. zählt die Sitzanzahl im Fzg.-Schein nicht. Wie schön erwähnt zählt nur das zGg. aus dem Fzg.-Schein.


    2. Es dürfen nur soviele Personen sein, wie die Fahrerlaubnis zuläßt.


    3. Alle vorhandenen Gurte müssen angelegt sein.


    4. die Sicht/das Gehör des Fahrers darf durch die Beladung/Besetzung nicht beeinträchtigt sein.


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Sitzplatzanzahl = Anzahl der mitgeführten Personen



    Wo keine Sitze sind darf auch keine Person befördert werden. Auf der Ladefläche eines LKWs übrigens auch nicht. Auch wenn jemand was anderes behauptet, informiert euch.

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    ..schau auch bitte Du mal in Deinen Fahrzeugschein. Wieviel Sitzeplätze stehen denn drin ? Mehr als drinsteht in nunmal nicht erlaubt. Der ganze andere Käse ist Blödsinn.


    und


    Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Sitzplatzanzahl = Anzahl der mitgeführten Personen



    Wo keine Sitze sind darf auch keine Person befördert werden. Auf der Ladefläche eines LKWs übrigens auch nicht. Auch wenn jemand was anderes behauptet, informiert euch.


    Ja, ich habe mich informiert - und Du doch sicherlich auch, nachdem Du meinen Beitrag zitiert und als Blödsinn bezeichnet hast. Oder sollte Dir mein Link zur StVO entgangen sein? ;)
    Ich pflege mit Fakten zu diskutieren und nicht nur Behauptungen in den Raum zu werfen, ohne diese zu belegen und gleichzeitig anderen jedwege Ahnung abzusprechen.


    Schönen Tag noch,
    Carsten :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!