Wieviel darf man max. im Auto mitnehmen ?

  • *hochhol*


    Aus aktuellem Anlass (leider) hole ich den Thread mal wieder hoch, da ich mich grad mal wieder in Diskussionen bzgl. dieses Themas vertieft hatte. Haben die eigentlich immer noch nichts an dieser Regelung geändert? Wenn dieser Unfall und die Rechtslage bzgl. der Beförderung von sovielen Leuten (Kindern) etwas durch die Medien geht, könnte ich mir gut vorstellen, daß da mal was passiert.


    Finde das schon mehr als tragisch - jetzt mal davon abgesehen, was die eigentlichen Gründe für den Unfall sind.


    Hab den Thread mal hochgeholt, da ich mir dachte, daß vielleicht nicht jeder noch die StVO so im Kopf hat.

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Die in diesem Thread besprochene Gesetzeslücke ist inzwischen geschlossen worden.
    Seit dem 16.05.06 ist es eine geänderte Fassung von § 21 StVO in Kraft:

    Zitat

    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als
    mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend
    von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für
    alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden,
    wie Sitzplätze vorhanden sind.


    Einen expliziten Tatbestand im Bußgeldkatalog gibt es (noch) nicht.
    Deswegen dürfte momentan der recht allgemein gehaltene Tatbestand "Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen" zu einem moderaten Tarif von 5 € gelten. (ohne Gewähr) Ob für die Mitnahme zu vieler Personen ein gesonderter Tatbestand eingeführt wird, bleibt abzuwarten.


    Etwas früher in diesem Jahr gab es eine weitere Änderung von §21: Demnach ist (mit gewissen Ausnahmen) der Transport von Personen auf Ladeflächen oder in Laderäumen aller Fahrzeuge verboten (galt bisher nur für LKW). Die Schwiegermutter in den Kofferraum verbannen geht also nicht mehr. Zur Ladefläche gehört laut Rechtsprechung auch der Stauraum von Kombis hinter der letzten Sitzreihe.

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Die in diesem Thread besprochene Gesetzeslücke ist inzwischen geschlossen worden.
    Seit dem 16.05.06 ist es eine geänderte Fassung von § 21 StVO in Kraft:


    Genau das wollte ich auch gerade zitieren, als ich mich von vorne bis hinten durch den Thread las: Inzwischen sind wohl nur noch genau so viele Personen in einem PKW erlaubt, wie mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Also ist's nix mehr mit vier oder fünf Leute auf der Rückbank, wenn's dort nur drei Gurte gibt.


    Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Einen expliziten Tatbestand im Bußgeldkatalog gibt es (noch) nicht.
    Deswegen dürfte momentan der recht allgemein gehaltene Tatbestand "Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen" zu einem moderaten Tarif von 5 € gelten. (ohne Gewähr) Ob für die Mitnahme zu vieler Personen ein gesonderter Tatbestand eingeführt wird, bleibt abzuwarten.


    Könnte man das nicht auch als Verstoß gegen den "Gummiparagraphen 1"

    Zitat


    §1 Grundregeln
    [...]
    (2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


    interpretieren? Ich würde mich jedenfalls mit der Rennleitung da auf keine Auseinandersetzungen einlassen wollen, und es auch nicht auf ein verkehrsrichterliches Urteil ankommen lassen. Denn was als eine "nach den Umständen vermeidbare Gefährdung" von mitfahrenden Personen ausgelegt werden kann, würde ich nicht auf die harte Tour herausfinden wollen.


    Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Etwas früher in diesem Jahr gab es eine weitere Änderung von §21: Demnach ist (mit gewissen Ausnahmen) der Transport von Personen auf Ladeflächen oder in Laderäumen aller Fahrzeuge verboten (galt bisher nur für LKW). Die Schwiegermutter in den Kofferraum verbannen geht also nicht mehr. Zur Ladefläche gehört laut Rechtsprechung auch der Stauraum von Kombis hinter der letzten Sitzreihe.


    Was letztlich auch nur konsequent ist. Denn im Falle eines Unfalls möchte ich weder in der Haut der im Stauraum ungesichert hin- und hergeschleuderten Person(en) stecken, noch in der des Fahrers, der dafür die Verantwortung und ggf. finanziellen Konsequenzen tragen muß.


    Viele Grüße und einen
    Happy Day

    Viele Grüße und einen Happy Day


    Guy Fawkes was the only person ever to enter Parliament with honest intentions.

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