Wieviel darf man max. im Auto mitnehmen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    [...] oder bei 4sitzigen Autos eine dritte Person auf der Rücksitzbank in der Mitte. Viel mehr geht imho nicht.

    ...dazu hab ich mal eine kleine Off-Topic Frage: Fahre ich z.B. eine BMW 5er Limousine mit nur 4 Gurten (entsprechender Eintrag im Schein) und befördere dennoch 5 Personen (geht ja rein physikalisch problemlos), dann verstoße ich ja nicht gegen die StVO soweit ich das verstanden habe. Carsten hat ja schon die Versicherungsproblematik angesprochen - wie sieht es denn nun im Falle eines Unfalles aus? So richtig OT ist es ja streng genommen nicht, da das Thema nicht festlegt, was ausschlaggebend ist, ob man so "fahren darf" - StVO oder Versicherung.


    Gehe mal davon aus, daß man in so einem Fall wohl sehr schlecht mit der Versichterung diskutieren kann, oder?

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Wusste garnicht das der 5er nur 4 Gurte hat. Ist das generell so, oder hat man da wie in der Luxusklasse die Wahlmöglichkeit zwischen 4sitziger und 5sitziger Version?


    Aber unabhängig davon, können bei einen Unfall imho Halter und Fahrer in der Regel (ausser dein Mitfahrer bemerkt den fehlenden Gurt, will wieder aussteigen und du lässt ihn nicht) nicht belangt werden. Dem Verletzten auf dem Sitzplatz könnte aber eine teilweise Mitschuld an seinen Verletzen vorgeworfen werden, so in der Grössenordnung von 1/10 bis 1/4.

  • fantomas: Großes Lob an Dich :top::top: Du scheinst aus dem Verkehrsrecht zu kommen, Deine Erklärung ist super!


    So lange das zGG nicht überschritten ist, können tatsächlich mehr Personen im Fahrzeug mitfahren, als im Fahrzeugschein ausgewiesen sind. Wenn mehrere Leute im Fahrzeug mitfahren als im Fahrzeugschein ausgewiesen sind, liegt in der Tat kein "verkehrsrechtlicher" Verstoß vor, zumindest keiner der mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden könnte.


    Styler: Schade, dass die beiden Personen ohne Gurt bezahlt haben. Mit einem einfachen Einspruch wären sie ohne Verwarngeld davon gekommen. Es müssen nämlich wie schon mehrfach erwähnt nur vorhandene Sicherheitsgurte genutzt werden.


    Die vorhandenen Sicherheitsgurte müssen übrigens auch funktionstüchtig sein. Wenn ich nicht angeschnallt bin weil mein Gurt nicht funktioniert, kann ich für das nicht angeschnallt sein nicht zur Kasse gebeten werden. Für den defekten Gurt aber schon :D


    Bei einer Kontrolle kann die Polizei den "überschüssigen" Fahrgästen im Auto die Weiterfahrt aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen verbieten. Es ist natürlich nicht ganz ungefährlich wenn auf der Rückbank noch zwei zusätzliche Personen quer liegen...Zur Kasse kann aber niemand gebeten werden...


    Grüße,
    Sven

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln
    So lange das zGG nicht überschritten ist

    Das hatte ich noch vergessen, aber mit Personen allein ist das wohl nicht zu schaffen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Das hatte ich noch vergessen, aber mit Personen allein ist das wohl nicht zu schaffen.


    Wieso das denn? Das geht schneller als Du denkst :D


    Mein Auto hat ein Leergewicht von 1315 kg und ein zGG von 1765 kg.
    1315 kg + 5 Personen a' 70 kg sind ja schon 1665 kg. Wenn jetzt noch eine Person mit 101 kg zusätzlich einsteigt gibts ein zulassungsrechtliches Problem :D

  • Geht vielleicht doch etwas schneller als ich gedacht habe.


    Aber im Leergewicht ist nach DIN schon ein 75kg schwerer Fahrer und 90% Tankinhalt eingerechnet. Dann brächten wir schon ein Person mit so mindestens 170kg.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Dann brächten wir schon ein Person mit so mindestens 170kg.


    Dann nimm halt zwei oder drei Personen. Was meinst Du wieviele Leute ich schon im Twingo gesehen habe :D

  • Legal überbestezen kann man eh nur Roadster wenn man jemanden hinter den Sitzen mitfahren lässt, oder 4sitzig eingetragene Autos mit 5 Leuten besetzet.


    Bein nem Twingo mit 4 Personen hinten, kann sich die mittlere nicht mehr anschnallen, und schon ist es illegal. Und bei vier Personen in der Gewichtsklasse, muss man die Türen wohl mit Spanngurten verzurren. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Bein nem Twingo mit 4 Personen hinten, kann sich die mittlere nicht mehr anschnallen, und schon ist es illegal. Und bei vier Personen in der Gewichtsklasse, muss man die Türen wohl mit Spanngurten verzurren. :D


    Wenn mich nicht alles täuscht sind beim Twingo hinten nur zwei Gurte?!


    Mal abgesehen davon können sich doch alle ganz normal anschnallen und dann setzen oder legen sich noch weitere Personen nach hinten, das ist absolut kein Problem.

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Wusste garnicht das der 5er nur 4 Gurte hat. Ist das generell so, oder hat man da wie in der Luxusklasse die Wahlmöglichkeit zwischen 4sitziger und 5sitziger Version?

    Da solltest du am besten mal im "Partnerforum" nachfragen... kannte das "Problem" nur von einem E34S (afair der 3.6l) M5. ;)

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