ZitatOriginal geschrieben von matze929
Sitzplatzanzahl = Anzahl der mitgeführten Personen
Wo keine Sitze sind darf auch keine Person befördert werden. Auf der Ladefläche eines LKWs übrigens auch nicht. Auch wenn jemand was anderes behauptet, informiert euch.
Ach ja? Wenn Carsten schon ein Gesetz verlinkt, sollte man es zumindest auch lesen.
Im § 21 Abs. 2 StVO steht:
Zitat
(2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.
Informiert euch... :p
Grüße Rabb
edit: leider nur 2. Sieger...