Wieviel darf man max. im Auto mitnehmen ?

  • Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Sitzplatzanzahl = Anzahl der mitgeführten Personen



    Wo keine Sitze sind darf auch keine Person befördert werden. Auf der Ladefläche eines LKWs übrigens auch nicht. Auch wenn jemand was anderes behauptet, informiert euch.


    Ach ja? Wenn Carsten schon ein Gesetz verlinkt, sollte man es zumindest auch lesen.


    Im § 21 Abs. 2 StVO steht:


    Zitat


    (2) Auf der Ladefläche von Lastkraftwagen dürfen nur bis zu 8 Personen mitgenommen werden, wenn sie die Ladung begleiten müssen, auf der Ladefläche zu arbeiten haben oder wenn sie mit dem für ihren Arbeitgeber eingesetzten Fahrzeug zu oder von ihrer Arbeitsstelle befördert werden. Auf der Ladefläche von Anhängern darf niemand mitgenommen werden. Jedoch dürfen auf Anhängern, wenn diese für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, Personen auf geeigneten Sitzgelegenheiten mitgenommen werden. Das Stehen während der Fahrt ist verboten, soweit es nicht zur Begleitung der Ladung oder zur Arbeit auf der Ladefläche erforderlich ist.


    Informiert euch... :p


    Grüße Rabb :)


    edit: leider nur 2. Sieger... ;)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.




  • ...beim LKW hat das schon was mit Ladungssicherung zutun. Da ist die Rennleitung scharf hinterher wenn da was nicht in Ordnung ist. Und Personen auf der Ladefläche sind ja wohl auch als Ladung zu bezeichnen oder etwa nicht ?


    Ich brauch da nichts behaupten. Habe lange Zeit in einer Spedition gearbeitet und kenn mich da sehr gut aus was erlaubt ist und was nicht.

  • matze929:
    Es ist aber halt nicht grdsl. verboten, sondern in Ausnahmefällen zulässig. Und die StVO spricht in Bezug auf Personen nicht von Ladung, sondern entweder "Personen" oder "Besetzung".


    Grüße Rabb :)

    Das Bessere ist der Feind des Guten.

  • Viele Halbwahrheiten und Mutmaßungen, hoffentlich kann ich etwas zur Klärung beitragen:



    1.
    Die Zahl der eingetragenen Sitzplätze im Fahrzeugschein bezieht sich nur auf den Zustand des Fahrzeugs, nicht auf die tatsächliche Besetzung. Die maximale Personenzahl ergibt sich aus dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs und der Forderung, dass der Fahrer in der Sicht und der sicheren Bedienung des Fahrzeugs nicht behindert werden darf. Z.B. behindert eine zwischen den Vordersitzen sitzende Person den Fahrer in der sicheren Bedienung, ein auf dem Schoß des Beifahrers Sitzender behindert den Fahrer in der Sicht durch die rechte vordere Seitenscheibe. (Die Frontscheibe sowie die vorderen Seitenscheiben gelten als erforderlich für die Sicht). Dagegen können auf der Rückbank (oder den Rückbänken) so viele Personen sitzen, bis das zul. Gesamtgewicht (oder die zul. Achslast) erreicht ist. Hingegen wäre der Einbau einer zusätzlichen Rückbank (z.B. in einem Transporter) eintragungspflichtig.


    2.
    Vorhandene Sicherheitsgurte müssen angelegt werden. Übersteigt die tatsächliche Insassenzahl die Anzahl der Gurte, entfällt für die zusätzlichen Passagiere die Gurtpflicht.


    3.
    Der Führerschein Klasse B erlaubt das Führen von Fahrzeugen mit bis zu 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz, also insgesamt 9 Sitzen. Dies bezieht sich wiederum nur auf die Art des Fahrzeugs, nicht auf die tatsächliche Besetzung. Es können also z.B. in einem 9-sitzigen Fahrzeug auch 11 Personen mitfahren, trotzdem genügt aufgrund der Fahrzeugart Klasse B.
    Es ist dagegen nicht erlaubt, ein 12-sitziges Fahrzeug mit Klasse B zu fahren, auch wenn sich z.B. nur 3 Personen darin befinden. Aufgrund der Fahrzeugart wäre Klasse D1 erforderlich.


    Unberührt davon bleiben die Vorschriften über die gewerbliche Personenbeförderung, hierfür ist zusätzlich zum Führerschein für die entsprechende Fahrzeugart ein Personenbeförderungsschein erforderlich.

  • Und wie sieht es aus mit Bussen? Ich darf z.B. LKW fahren und dementsprechend auch Bus (egal wieviel Sitzplätze), aber eben nur ohne Personenbeförderung, sprich maximal 8 zusätzliche Personen. Von daher kann ich nicht ganz glauben, dass es egal ist, wieviele Personen ich mitnehmen darf.


    Stay tuned! Roady

  • Mit einem LKW-Führerschein darfst du zwar einen Bus (der mehr als 8 Fahrgastplätze hat) fahren, aber es dürfen keine Fahrgäste an Bord sein, also auch nicht 8 oder weniger. Die neue Führerscheinklasse C wurde sogar noch weiter eingeschränkt: Busse dürfen damit nur im Inland und nur zu Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten gefahren werden (was sonst sollte man mit einem Bus ohne Fahrgäste auch machen).
    Mit dem "alten" LKW-Schein durfte man Busse auch im Ausland und ohne Beschränkung bezüglich des Fahrtzwecks fahren, aber ebenfalls nur ohne Fahrgäste.

  • Auch nich 8? Nagut, da war ich mir nicht sicher, ist aber gut möglich. Also dürfte ich den Bus nur allein fahren? Darf man einen Ersatzfahrer mitnehmen, sprich Beifahrer? Schliesslich muss ich ja beim Bus auch meine Ruhe- und Lenkzeiten einhalten und da könnte ja der Beifahrer weiterfahren.
    Mal davon abgesehen, dass dieser Fall nie bei mir eintreten wird, aber nur so interessehalber.


    Stay tuned! Roady

  • Es ist zulässig, z.B. bei einer Reparaturfahrt einen Mechaniker mitzunehmen, der während der Fahrt oder bei Zwischenstopps Einstellungen oder Reparaturen vornimmt. Dieser gilt nicht als Fahrgast, da nicht seine Beförderung im Vordergrund steht. (Diese Erklärung stammt von einem Freund, der eine leitende Stelle beim TÜV hat.)


    Einen Beifahrer, der in Abwechslung mit dem Fahrer den Bus fährt, würde ich persönlich auch nicht als Fahrgast bezeichnen, sicher bin ich mir da aber nicht.

  • Carsten hat schon recht, das die StVO Ausnahmen kennt, mehr Personen als in den Fahrzeugpapieren eingetragen legal zu transportieren.


    Allerdings gibt es auch eine Reihe von Beschränkungen, die diese Ausnahmen wieder einschränken.


    Leute im Kofferraum im Kofferraum zu transporiteren ist schon mal generell nicht erlaubt.


    Die Verkehrssicherheit darf nicht beinträchtigt werden: -> Es dürfen nicht zwei Personen auf den Beifahrersitz sitzen, weil dann evtl. der Schalthebel berührt oder blockiert werden könnte.


    Die vorhandenen Gurte müssen richtig angelegt werden: -> bei vier Personen auf der Rücksitzbank nahezu unmöglich, weil dann der mittlere Gurt unbrauchbar wird.


    Was dann noch bleibt, ist z.B. bei Roadstern eine dritte Person hinter den Sitzen mitzunehmen oder bei 4sitzigen Autos eine dritte Person auf der Rücksitzbank in der Mitte. Viel mehr geht imho nicht.

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