Unterbodenbeleuchtung-Verboten?

  • Zitat

    Aber ich habe auch vor bei meinem nexten fahrzeug rundum spiegeleffekt tönung zu machen. Spezialfolie aus USA . Man muss halt schauen , beim Tüv halt die vorderen beiden scheiben unten lassen (Im sommer fahren) oder nen 20 extra geben das die die Folie vorne eintragen (falls dies überhaupt möglich)


    Mit dem Eintragen solcher Folien an den vorderen Seitenscheiben wirst Du wohl Pech haben - das macht kein TÜV Prüfer wenn er seinen Job weiterhin behalten will.


    Es bleibt dabei: Das Anbringen von Tönungsfolie an den vorderen Seitenscheiben ist nicht zulässig lt. StVo. Bei Zuwiderhandlungen erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und der Versicherungsschutz. Obendrein gibts noch 3 Punkte in Flensburg.


    Ich möchte nicht in Deiner Haut stecken, wenn Du mit einem solchen Kfz in einen Unfall verwickelt bist. :rolleyes::) :top:

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    :)

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