ZitatOriginal geschrieben von mastaplan2k2
Aber man sollte zumindest einen gewissen Grad zulassen.
Warum? Die Straßen Deutschlands sind primär zur Transportation da, nicht zum Gut-Aussehen. Sobald eine Modifikation jeglicher Art die Sicherheit einer anderen Person auch nur im Mindesten beeinträchtigt, ist sie nicht erlaubt und ist auch bar jeder Argumentation, sie doch zuzulassen.
ZitatIch bin immer noch der Meinung, dass der Blick von innen nach aussen nicht beeinträchtigt wird.
Schön. Rein physikalisch ist dem jedoch spätestens in der Nacht so, Dein Glaube ist da relativ irrelevant.
Zitat
Ausserdem sieht man ja wenn man Radfahrer ( da ich auch selber einer bin ) , die Silhouetten einer Person und deren Bewegung.
Es ging darum, dass der Radfahrer abschätzen kann, ob Du ihn gesehen hast oder nicht. Vielleicht fällt dir als sportlichem Fahrer so was ja nicht auf, aber relativ oft hat man gerade mit langsameren Radlern Augenkontakt - andersrum sieht man als Radfahrer fast immer, ob einem die Aufmerksamtkeit eines Autofahrer zugewandt ist oder nicht.
Diese Möglichkeit möchte ich nicht missen, nur weil Du Deine Privatsphäre im Auto genießen möchtest.
ZitatAlso so eine StVOrd darüber gibt es ja nicht direkt oder?
Es ist auf Basis derselben verboten, eine rechtskräftige Begründung gibt es mit Sicherheit.
Edit:
ZitatAlles anzeigen
Sehr geehrter Herr xyz,
zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten: 1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).
2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht !!)
3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (=> aus der Sichtfeld-Definition heraus => die Winschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen !!
(..)
Mit freundlichen Grüßen
Christian D.
TÜV Verkehr und Fahrzeug GmbH
VFZ, München
Produktbereich Fahrzeuge