Amerikanische Gesetze

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Ist das wirklich so? Oder doch nicht eher so, wie es hier auch ist, dass gewisse Urteile ne Richtung erkennen lassen, denen andere Richter gerne folgen?


    Aber das sie gleich Gesetz werden :confused: Dann passt wohl eher xoduz Erklärung...


    Ist eine Spezialität des Anglo-Amerikanischen Rechts. Präzedenzfälle schaffen sogenanntes "Richterrecht". Entscheidungen eines Gerichts können Gesetzteskraft erlangen. Gibt es in deutschland auch, wenn auch viel seltener. Bestes Beispiel ist das Bundesverfassungsgericht. Bestimmte Entscheidungen haben Gesetzteskraft laut §31 BVerfGG.


    Aber auch andere gerichte können im Rahmen der "Rechtsfortbildung" verbindliche "Gesetze" in Urteilen fällen. Z.B. der BGH zu Patientenverfügungen im Jahr 2003. Durch eine Sache im Betreuungsrecht wurde die Wirksamkeit von Patientenverfügungen faktisch auf Null gesetzt.

    Let the young fight the wars.

  • Es kommt dabei auch immer ganz drauf an was man unter "Gesetz" versteht.


    Wir mit unseren römischen Rechtswurzeln verstehen unter einem Gesetz meist etwas, das von der Legislative erlassen und in Papierform aufgeschrieben wurde.


    Das Common Law der Briten und Amerikaner unterscheidet hier jedoch noch einmal zwischen "case-law", dem bereits angesprochenen Richterrecht und dem "written-law", also den klassisch niedergeschriebenen Gesetzestexten wie wir sie kennen.


    Auch die Ammis haben daher also geschriebene Gesetzbücher welche auch für die Richter verbindlich sind was ihre Wirkung her angeht, und ein großteil der täglichen Fälle wird sich auch so abarbeiten lassen.
    Kommt es nun aber zu einer Fallkonstellation die nicht direkt unter die Tatbestands- und Rechtsfolgevorraussetzungen passt, können die Richter sich an ähnlich gelagerten Fällen ("cases") orientieren oder in Einzelfällen auch selber das Recht fortbilden. Die Wirkung eines solchen Urteils ist aber da sie von höheren Instanzen aufgehoben werden kann noch lange nicht so zementiert wie die des niedergeschriebenen Rechts.


    Diese "Gesetze" sind nichts anderes als aus dem Kontext gerissene Zitate aus richterlichen Entscheidungen/Urteilen für einen ganz bestimmten Fall.


    Eine generelle Wirkung leitet sich daraus nicht ab, es müssten schon die selben Tatbestandsvorraussetzungen wie in dem zitierten Ausgangsfall vorliegen.


    Das ganze Spiel kann man auch in Deutschland spielen, was da so alles in Urteilen drinsteht schlägt das o.g. um längen :D


    Gruß
    CH

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