ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Ist das wirklich so? Oder doch nicht eher so, wie es hier auch ist, dass gewisse Urteile ne Richtung erkennen lassen, denen andere Richter gerne folgen?
Aber das sie gleich Gesetz werden :confused: Dann passt wohl eher xoduz Erklärung...
Ist eine Spezialität des Anglo-Amerikanischen Rechts. Präzedenzfälle schaffen sogenanntes "Richterrecht". Entscheidungen eines Gerichts können Gesetzteskraft erlangen. Gibt es in deutschland auch, wenn auch viel seltener. Bestes Beispiel ist das Bundesverfassungsgericht. Bestimmte Entscheidungen haben Gesetzteskraft laut §31 BVerfGG.
Aber auch andere gerichte können im Rahmen der "Rechtsfortbildung" verbindliche "Gesetze" in Urteilen fällen. Z.B. der BGH zu Patientenverfügungen im Jahr 2003. Durch eine Sache im Betreuungsrecht wurde die Wirksamkeit von Patientenverfügungen faktisch auf Null gesetzt.