Nacherfüllung verweigern!?!
hi ganymed
Ja, er kann es ja mal probieren... bis Ihm,wenn wir jetzt mal den Extremfall annehmen, der Richter und das steht schwarz auf weiß im BGB - was anderes sagt. Und dann bleibt es nicht nur bei einem Handyaustausch...
Soweit ich mich entsinnen kann (bitte frag mich nicht wo das jetzt genau steht, war ein langer Tag), kann der Verkäufer die Nacherfüllung nur verweigern wenn Ihn dies ruinieren,etc. würde. Aber dann würde die Geschichte sowieso vor dem Gesetz landen.
Also kommt es den Verkäufer in jedem Fall billiger wenn er sich an die Spielregeln hält. Dem Kunden(wobei es bestimmt auch schwarze Schafe gibt) bleibt von Anfang an nichts anderes über. Oder?
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