Lohnt sich Anzeige bei Betrug?

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    @ Foxy:


    Du übersiehst völlig, daß das Mahnverfahren zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht statthaft ist. Es setzt nämlich einen Anspruch in Geld voraus (§ 688 ZPO). Ein solcher ergibt sich für den Käufer aus dem Kaufvertrag jedoch nicht. Der Vorschlag mit dem Mahnbescheid ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht (wurde hier im Forum - einschließlich des richtigen Vorgehens - aber alles schon x-mal erläutert, z.B. hier).

    Korrekt ist, dass DA_SERC derzeit keinen Anspruch auf sein Geld hat. Sollte aber der Verkäufer das Telefon nicht abschicken bzw. abgeschickt haben, dann sollte DA_SERC ihm eine letzte Frist von 7 Tagen setzen. Bei Fristsetzung empfiehlt es sich schon anzudrohen, bei Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurückzutreten.
    Kommt die Ware dann nicht innerhalb der Frist, dann sollte er vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern. Auch hier ist eine erneute Frist von z. B. 7 Tagen zu setzen. Kommt kein Geld dann Mahnung und als letzten Schritt kommt dann ein Mahnbescheid.
    Das alles war aber nicht wirklich Antwort auf die ursprüngliche Frage. Die leutete nämlich:

    Zitat

    Nun meine Frage: Würde es sich denn überhaupt lohnen im Falle eines Betruges Anzeige zu erstatten?

    Worauf ich DA_SERC nur daraufhin weisen wollte, dass ihm eine Anzeige wegen Betruges auch nicht das Geld wiederholt. Hier hilft halt nur ein Mahnbescheid. Allerdings muss er sich dann an o. g. Regeln halten.


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Ich wurde mal bei eBay um 400€ betrogen.
    Dachte auch eine Strafanzeige würde nicht viel bringen, bin aber natürlich trotzdem zur Polizei um dies zu melden.
    Nach 4 Monaten kam dann ein Brief von der Polizei, dass ich doch mal zur Polizeidienststelle kommen soll. Dort musste ich was zur Stellungsnahme des Betrügers sagen.
    Einen Monat später wiederum bekam ich ein Kopieschreiben vom Staatsanwalt in dem der Staatsanwalt den Betrüger aufgefordert hat das Geld an mich zu überwiesen dann würde das Verfahren gegen Ihn eingestellt und er würde nicht verurteilt werden.
    Es hat tatsächlich gewirkt und nach gut einem halben Jahr hatte ich mein Geld wieder.
    So unnütz ist eine Strafanzeige also nicht!

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    @ Foxy:


    Du übersiehst völlig, daß das Mahnverfahren zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht statthaft ist. Es setzt nämlich einen Anspruch in Geld voraus (§ 688 ZPO). Ein solcher ergibt sich für den Käufer aus dem Kaufvertrag jedoch nicht. Der Vorschlag mit dem Mahnbescheid ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht (wurde hier im Forum - einschließlich des richtigen Vorgehens - aber alles schon x-mal erläutert, z.B. hier).


    Ebensowenig ist es gerechtfertigt, zum jetzigen Zeitpunkt eine Strafanzeige zu erstatten. Welche Straftat hat der Vertragspartner denn begangen? Derzeit keine. Jeder Staatsanwalt würde der Sache keinerlei Beachtung geben, zu Recht.


    Anders sieht es aus, wenn die Ware auch nach weiteren zwei Wochen und nach Urlaubsrückkehr noch immer nicht beim Käufer angekommen ist. Dann ist es Zeit nach erfolgloser Fristsetzung zur Lieferung vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis zurückzufordern, also zivilrechtlich vorzugehen. Ob eine Straftat vorliegt, ist aber jetzt noch nicht sicher genug, um eine Strafanzeige zu tätigen. Da sollten schon noch andere Umstände hinzutreten.


    Die Personen, die relativ kurzfristig und leichtfertig zu einer Strafanzeige raten, sollten bedenken, dass das Delikt auch vom Gegenüber verwirklicht worden sein muss. Zwischen Betrug und der verspäteten Lieferung einer Ware besteht ein beachtlicher Unterschied. Ich persönlich rate Personen, die vorschnell und unberechtigt angezeigt wurden, zur Gegenanzeige. Es kann auch nicht angehen, jeden, der verspätet liefert, gleich anzuzeigen. Das ist pedantisch und wirkt auf mich unproffesionell und weltfremd.


    Ich würde noch zwei Wochen abwarten, dann letzte kurze Frist setzen. Falls wieder erfolglos, schriftlich vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückfordern. Wenn er den nicht erstattet, einklagen. Eine Anzeige würde ich nur dann tätigen, wenn sich herausstellt, dass der Kerl eine Masche abzieht und die Straftat Betrug damit mit hinreichender Sicherheit feststeht.


    Zappi


    EDIT:
    Foxy: Man kann das Geld auch gleich einklagen ohne den Umweg über den Mahnbescheid. Das Mahnverfahren its unnütz, wenn klar ist, dass der Schuldner sowieso Widerspruch einlegt.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi EDIT:
    Foxy: Man kann das Geld auch gleich einklagen ohne den Umweg über den Mahnbescheid. Das Mahnverfahren its unnütz, wenn klar ist, dass der Schuldner sowieso Widerspruch einlegt.

    Ist das denn hier so klar? Ich würde es in der Regel immer zuerst mit einem Mahnbescheid versuchen. Es verursacht auch erst einmal weniger Kosten als ein Prozess. Außerdem soll es ja auch Leute geben, die einen Mahnbescheid ungelesen in der Ablage P entsorgen. Ich kenne so jemanden. Bekommt auch ständig Besuch vom Gerichtsvollzieher. :flop:


    mfg
    Foxy

    Errare humanum est!

  • Noch hat es sich nicht herausgestellt ob es sich um Betrug handelt! Wie schon erwähnt wollte ich wissen ob es sich im Falle eines Betrugs lohnt Anzeige zu erstatten!


    p.s. DHL ist gerade vorgefahren aber immer noch kein Packet da :(

  • Zitat

    Original geschrieben von DA_SERC
    Noch hat es sich nicht herausgestellt ob es sich um Betrug handelt! Wie schon erwähnt wollte ich wissen ob es sich im Falle eines Betrugs lohnt Anzeige zu erstatten!


    Wenn du gesicherte Erkenntnisse darüber hast, dass es sich um Betrug handelt, lohnt sich eine Anzeige im Regelfall schon. Es kostet ja nichts, eine Strafanzeige zu erstatten und oft genug "findet" die Polizei den einen oder anderen untergetauchten Schuldner irgendwann und du hast zumindest eine weitere kleine Chance, an dein Geld zu kommen. Wenn du keine Anzeige erstattest, hast du die Möglichkeit nicht und bist selbst auf bloße Auskünfte des Einwohnermeldeamts angewiesen, die dich oft nicht weiterbringen.


    Zappi

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • So hab ihm jetzt mal geschrieben, daß ich noch bis nächste Woche warte und wenn dann nichts kommt, werde ich nachdem er aus dem Urlaub gekommen ist wohl Anzeige erstatten müssen!

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Hier hilft halt nur ein Mahnbescheid. Allerdings muss er sich dann an o. g. Regeln halten.


    Letzteres solltest Du dem rechtsunkundigen Fragesteller dann allerdings auch sagen (und ihn nicht, wie Du es zunächst getan hast, ohne weiteres auf das Mahnverfahren verweisen) ...

  • Zitat

    Original geschrieben von Foxy
    Korrekt ist, dass DA_SERC derzeit keinen Anspruch auf sein Geld hat. Sollte aber der Verkäufer das Telefon nicht abschicken bzw. abgeschickt haben, dann sollte DA_SERC ihm eine letzte Frist von 7 Tagen setzen. Bei Fristsetzung empfiehlt es sich schon anzudrohen, bei Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurückzutreten.
    Kommt die Ware dann nicht innerhalb der Frist, dann sollte er vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld zurückfordern. Auch hier ist eine erneute Frist von z. B. 7 Tagen zu setzen. Kommt kein Geld dann Mahnung und als letzten Schritt kommt dann ein Mahnbescheid.
    Das alles war aber nicht wirklich Antwort auf die ursprüngliche Frage. Die leutete nämlich:Worauf ich DA_SERC nur daraufhin weisen wollte, dass ihm eine Anzeige wegen Betruges auch nicht das Geld wiederholt. Hier hilft halt nur ein Mahnbescheid. Allerdings muss er sich dann an o. g. Regeln halten.


    mfg
    Foxy


    Ein Mahnbescheid ist hier momentan einfach nicht das Mittel der Wahl.


    Ein Anspruch des Käufers auf ein bestimmte Geldsumme als Voraussetzung für den Erlass eines Mahnbescheides entseht hier frühestens mit Eintritt des Rückgewährschuldverhältnisses infolge des Käuferrücktritts.


    Für den Rücktritt des Käufer müssten erst einige Bedingungen erfüllt sein.


    Hier ist ja noch nicht einmal klar, ob der Verkäufer geleistet hat oder nicht.
    Wenn der Frahchtführer Mist gebaut hat (Paket verlustig, falsch zugestellt etc.)
    ist der nicht gewerbliche Verkäufer beim Versendungskauf aus dem Schneider.


    Wenn der Verkäufer bislang nicht geleistet hätte, dann müsste der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist zur Lieferung und Übereignung der Kaufsache setzen, um in die Nähe eines Rücktritts zu gelangen. 7 Tage halte ich da für etwas knapp bemessen. Weiterhin muss diese Fristsetzung dem Vk auch zugehen, was bei einer email etwas wacklig ist. --> Brief, am Besten eingeschrieben --> es wird also ingesamt deutlich länger als sieben Tage dauern...


    Selbst wenn dann alle Bedingungen für den Käuferrücktritt erfüllt sind, muss der Käufer dem Vk seinen Rücktritt erst noch erklären. Ich würde dafür lieber wieder zum (eingeschriebenen) Brief anstatt zur email greifen... --> Dafür kannst du wieder eine Woche rechnen.
    In diesem Brief dem Vk am Besten gleich eine Zahlungsfrist zur Befriedigung des Anspruchs aus dem Rückgewährschuldverhältnis setzen --> wieder 10 Tage.


    Danach kannst du über den Erlass eines Mahnbescheides nachdenken. Dauer wohl doch etwas länger :D




    Wie Zappi schon schrieb, ist ein Mahnbescheid verschwendete Zeit, wenn der Käufer es hier mit einem "Profi" zu tun hat, der die Sanktionen des Käufers bis aufs Letzte ausreizen will. Einen Widerspruch gg. den Mahbescheid kann eigentlich jeder einlegen, der Lesen und Schreiben kann...


    Für eine Strafanzeige sehe ich momentan auch noch keinen Raum.


    Ich würde diese erst dann stellen, wenn der Vk trotz gesetzter Nachfrist nicht geliefert hat und auch keine Ablieferung an die Psot etc. nachweisen kann und keine Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer möglich ist.


    Von einer Strafanzeige hat der Käufer ersteinmal überhaupt nichts. Höchstens bei der Feststellung der wahren Identität des Vk könnte er Hilfe bekommen.


    Achja: Strafanzeige wenn dann gleich per Brief an die StA. Bei den Grünen wirst du nur ein paar blöde Gesichter bekommen (hä? Verträge übers Internet? :D) und es wird noch länger dauern...


    DA_SERC
    Hast du eine Anschrift und den Realname des Vk? Sind diese Angaben plausibel? Lässt sich ein Telefonanschluss ausfindig machen? Ist der Kontoinhaber personengleich?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!