Naja ich warte wie gesagt mal bis Samstag ab und hoffe daß es an DHL liegt! Das Geschäft läuft zwar nicht über Ebay, aber seine Wertungen dort, sprachen ja für ihn(über 600 pos.)
Lohnt sich Anzeige bei Betrug?
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es ist mir immer wieder schleierhaft, wie mna einem fremden menschen ohne sanktionierungspotential über 300€ überweisen kann! bei ebay gibt es wenigstens den treuhandservice oder das kleine mittel einer negativen bewertung, aber so... hast du denn überhaupt so etwas wie einen zustandegekommenen kaufvertrag zur hand?
gruß,
shane
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Zitat
Original geschrieben von Shane54
es ist mir immer wieder schleierhaft, wie mna einem fremden menschen ohne sanktionierungspotential über 300€ überweisen kann!600 positive Bewertungen sollten als Referenz doch reichen :confused:
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Zitat
Laß dir einfach mal den Ident-Code von ihm schicken, dann kannst du das Paket verfolgen
Also zumindestens bei DHL ist das noch nicht so ausgereift. :flop:
Bei mir wurde Dienstags verschickt:
Mittwochs immer noch nicht im System :mad:
Donnerstags immer noch nicht im System :mad:
Anruf bei der Post "Wir können Ihnen nicht sagen, wo sich das Paket gerade befindet"
Freitag war es dann da (das Handy). :top: Im System wurde es übrigens nicht gesichtet. -
Zitat
Original geschrieben von Shane54
es ist mir immer wieder schleierhaft, wie mna einem fremden menschen ohne sanktionierungspotential über 300€ überweisen kann! bei ebay gibt es wenigstens den treuhandservice oder das kleine mittel einer negativen bewertung, aber so... hast du denn überhaupt so etwas wie einen zustandegekommenen kaufvertrag zur hand?Bisjetzt hat es ja immer wunderbar geklappt und wie gesagt, die über 600 Bewertungen sprechen ja für sich!
Wenn man die Emails mit der Zusage als Kaufvertrag nehmen kann hab ich den!
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Zitat
Original geschrieben von Foxy
Privatrechtlich hast du erstmal nicht so viel von einer Anzeige wegen Betrugs.
Wenn du dein Geld zurück haben möchtest, solltest du ihm einen Mahnbescheid schicken. Das kostet zwar erst einmal etwas (ca. 1,50 EUR für den Bescheid plus Gerichtskosten), dafür kannst du - sollte er dem Bescheid nicht innerhalb von zwei Wochen widersprechen - einen Gerichtsvollzieher mit dem Eintreiben des Betrages beauftragen.
Widerspricht er dem Mahnbescheid bleibt dir nur der Weg über das Amtsgericht an dein Geld zu kommen.
Sollte er wirklich weder Geld noch Telefon zuschicken, wäre es eine Möglichkeit ihn wegen Betruges anzuzeigen. Selbst wenn das Verfahren im Sande verläuft, versetzt es ihn erst einmal in Schrecken und macht auch ein wenig Aufwand.mfg
FoxyKann ich so einen Mahnbescheid auch nach Österreich schicken?
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Wie es in Österreich aussieht weiß ich nicht. Ein deutscher Mahnbescheid kann jedenfalls nicht dorthin zugestellt werden. Aber die Österreicher haben mit Sicherheit auch etwas ähnliches.
Wenn man außerhalb Deutschlands wohn, aber der Schuldner in Deutschland lebt, kann man einen deutschen Mahnbescheid an das Amtsgericht Berlin schicken.mfg
Foxy -
Natürlich "lohnt" sich eine Strafanzeige, das hat auch nicht unbedingt etwas mit der Schadenshöhe zu tun, sondern könnte ja auch erwerbsmäßig mit kleiner Summen geschehen.
Ein Fall hier aus dem Forum, in dem ich beteiligt war als Geschädigter, ist mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen und derjenige wurde bestraft. Da ging es auch nicht um höhere Summen.
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Zitat
Original geschrieben von Foxy
Privatrechtlich hast du erstmal nicht so viel von einer Anzeige wegen Betrugs.
Wenn du dein Geld zurück haben möchtest, solltest du ihm einen Mahnbescheid schicken. Das kostet zwar erst einmal etwas (ca. 1,50 EUR für den Bescheid plus Gerichtskosten), dafür kannst du - sollte er dem Bescheid nicht innerhalb von zwei Wochen widersprechen - einen Gerichtsvollzieher mit dem Eintreiben des Betrages beauftragen.
Widerspricht er dem Mahnbescheid bleibt dir nur der Weg über das Amtsgericht an dein Geld zu kommen.
Sollte er wirklich weder Geld noch Telefon zuschicken, wäre es eine Möglichkeit ihn wegen Betruges anzuzeigen. Selbst wenn das Verfahren im Sande verläuft, versetzt es ihn erst einmal in Schrecken und macht auch ein wenig Aufwand.mfg
FoxyWiderspricht er dem Mahnbescheid nicht,muss aber noch ein Vollststreckungsbescheid (Titel) beim Amtsgericht beantragt werden.Mit diesem kannst du dann 30 Jahre u.a. durch den Herrn Gerichtsvollzieher versuchen aus seinem pfändungsfreien Vermögen bzw. Einkommen an dein Geld zu kommen.
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@ Foxy:
Du übersiehst völlig, daß das Mahnverfahren zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht statthaft ist. Es setzt nämlich einen Anspruch in Geld voraus (§ 688 ZPO). Ein solcher ergibt sich für den Käufer aus dem Kaufvertrag jedoch nicht. Der Vorschlag mit dem Mahnbescheid ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht (wurde hier im Forum - einschließlich des richtigen Vorgehens - aber alles schon x-mal erläutert, z.B. hier).
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