Zitatund wenn die Sendung verloren geht, und versicherte Versand angeboten wurde, dann kann man zumindest den Verkäufer in Regress nehmen.
Jepp. Aber was hat das mit der Diskussion zu tun? Wenn das Paket versichert war, dann hat die Post zu zahlen, wenn es weg ist. Darum muß sich aber, AFAIK, der Käufer kümmern, da daß Eigentum ab Abgabe bei der Post, an der Käufer übergeht. Soweit ich weiß.
Es hängt immer stark davon ab, was konkret in der Ebay Beschreibung steht. Wenn da Versandkosten für 6,7? aufgeführt sind, ohne weitere Angaben, dann impliziert das nicht automatisch eine Versandversicherung. Und es gibt ja sogar extra einen Punkt "Versandversicherung". Wenn da dann steht, "wird nicht angeboten", dann sollte die Sachlage klar sein. Unabhängig von den Kosten.
bastian