Ich weiß man darf keine Rechtsberatung machen, aber ich hab n Problem. Am liebsten wäre es mir wenn ich ein schon gesprochenes Urteil bekommen würde, ich find nämlich keins was dieses speziellen Fall angeht.
Es geht um HGB §90a Absatz 1 - Wettbewerbsverbot bei Kündigung
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...Die Abrede kann nur für längstens zwei Jahre von der Beendigung des Vertragsverhältnisses an getroffen werden; sie darf sich nur auf den dem Handelsvertreter zugewiesenen Bezirk oder Kundenkreis und nur auf die Gegenstände erstrecken, hinsichtlich deren sich der Handelsvertreter um die Vermittlung oder den Abschluß von Geschäften für den Unternehmer zu bemühen hat...
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Da steht also drin, dass wenn das Unternehmen für das ich arbeite, mir nach Kündigung ein Wettbewerbsverbot auferlegt. Das Wettbewerbsverbot ist berechtigt, sagt zumindest der Richter.
So nun muss man aber genauer nachlesen: "sie darf sich nur auf den dem Handelsvertreter zugewiesenen Bezirk oder Kundenkreis und nur auf die Gegenstände erstrecken"
Was bedeutet das mit dem Bezirk? Klar ist, dass ich in dem Bezirk in dem ich vorher Vertreter war (und auch wohne) keine Kunden mehr betreuen darf. Bedeutet es aber auch, dass ich Kunden außerhalb dieses Bezirkes nicht betreuen darf? Also das ich keine Firma an meinem Wohnort gründen darf, welche mit Kunden in West, Ost & Süd Deutschland betreut, wenn das Wettbewerbsverbot für Norddeutschland gilt? Bin ich somit gezwungen umzuziehen und Mitarbeiter zu entlassen um eine neue Firma in diesem Bereich gründen zu dürfen?
Vielen Dank für eure Antworten, das ist echt wichtig, geht um meinen Chef.