Schade, daß ich übers Wochenende kaum hier reinschaue. Die Story um terryfoxirgendwas hätte mich durchaus zum Posten angeregt...
Da die entspr. Threads inzw. geschlossen sind und ich just vor einigen Tagen eine ähnliche Diskussion mit 2 Kumpels hatte, will ich hier mal eine kurze Abhandlung über Händler posten.
Das Hauptmerkmal eines Gewerbetreibenden besteht darin, daß hinter seinem Treiben eine Gewinnerzielungsabsicht steht. Es spielt hierbei keine Rolle, ob jemand z.B. zu Beginn seiner Gewerbetätigkeit Dinge bewußt mit Verlust verkauft, etwa um sich einen Namen zu machen oder weil er davon ausgeht, daß er die Verluste, die er mit dem Verkauf der Warengruppe a) macht, später durch den Verkauf der Warengruppe b) wieder ausgleicht. Solche Strategien kennt man ja auch von den ganz Großen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist aber i.d.R. trotzdem leicht erkennbar.
Wenn jemand wie z.B. ich alle zwei Wochen ein Handy kauft, es benutzt, eventuell einen Testbericht schreibt und das Gerät dann via Bieteforum oder ebay mit Verlust wieder verkauft, dann ist klar erkennbar, daß es sich hier um ein (zwar vielleicht ungewöhnliches und teures, aber eben) Hobby handelt und keinerlei Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Die Menge der dabei verkauften Dinge spielt hierbei keine Rolle.
Wenn hingegen jemand irgendwo günstig 3 Geräte kauft und diese mit 5 oder 10 oder wieviel auch immer € Gewinn direkt weiterverkauft, dann steht eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter, und dann ist es ein Gewerbe. Und auch hierbei spielt die Menge der Geräte keine Rolle. Wer in seinem ganzen Leben ein einziges Mal 3 Geräte bei einem Großhändler bestellt, um sie weiterzuverkaufen, ist dadurch bereits ein Händler. Wer jahrelang aller zwei Wochen ein neues Gerät als Privatmensch kauft und mit Verlust weiterverkauft, ist trotzdem keiner.
Wenn jemand seine Ware sogar auf einer Webseite anbietet und AGBs hat, dann ist die Sache eigentlich glockenklar. Natürlich ist so jemand Händler und muß dann natürlich ein angemeldetes Gewerbe haben, Rechnungen schreiben und die 24 Monate Gewährleistung anbieten. Eine Kopie der Rechnung des Großhändlers nützt dem Endkunden übrigens gar nichts, da die Ansprüche des GH-Kunden nicht übertragbar sind (und zudem i.d.R. auch nur 12 Monate betragen, da zwischen Händlern andere Gesetze gelten).
Insbes. bei der terryfox-Story stellte sich mir noch die Frage, wie der Mensch eigentlich an GH-Geräte kommt, wenn er doch gar kein Händler ist. Ich vermute mal, er ist durchaus einer, wollte die Geräte aber Quasi-Privat verkaufen, um keine Gewährleistung bieten zu müssen, natürlich aber auch, um keine MwSt. abzuführen. Das ist natürlich eine besonders prekäre Konstellation - angemeldetes Gewerbe, Dinge als Händler einkaufen - womöglich die ausgegebene MwSt. beim FA geltend machen - und privat und ohne Rechnung verkaufen. Auf solche Stories fahren die FAs richtig ab, und das kann nett teuer werden... :eek: