ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von heitol
mal ne rein theoretische frage;
wenn ich z.b. zum geburtstag ein handy geschenkt bekomme und die freundin übersehen hat, dass ich das bereits in meiner sammlung habe
(mögliche gedanken bzgl. rückgabe an händler lassen wir bei diesem beispiel mal aussen vor)
meine kosten: 0 EUR
mein gewinn bei ebay: XXX EUR abzgl. evtl. versand abgzl. ebay gebühren
bin ich nach dem verkauf bei ebay ein "händler"? ich habe das handy ja mit der absicht verkauft, gewinn zu erzielen.
:confused:
du bist dann kein Händler, denn ich gehe mal davon aus, das du nur einmal im Jahr Geburtstag hast.
Was aber Heiko angesprochen hat finde ich sehr wichtig. Ich hatte damals 3 Shops am laufen, alleine die Kosten für die Miete waren schon sehr hoch, und dann noch die Preise zu machen, welche man von den I-Net Händlern angeboten bekommt, war zu dem Zeitpunkt unmöglich.
Wenn ich mir nun heute die Angebote der I-net Händler anschaue, dann raffe ich es noch immer nicht. Egal, wo diese Händler einkaufen, und egal wie Sie einkaufen, also die Stückzahl meine ich damit, die Preise welche hier angeboten werden sind schon der Hammer.
DA gibt es z.B Artikel welche verkauft werden, zu einem VK, welcher mein EK ist.