Frage an Rechtsexperten - exorbitante Mahnungskosten - sittenwiedrig?

  • Servus!


    Ich habe hier ein kleines Problem mit meiner Dresdner Bank. Im Januar hatte ich einen Einkauf über 43,98 getätigt, den ich mit EC-Karte gezahlt hatte. Soweit so gut.


    Jetzt bekam ich vorgestern Post von der Deutschen Bank (ja richtig, nicht Dreba), und zwar eine Mahnung. Darin teilte mir die Deutsche Bank mit, dass die Lastschrift von meiner Dresdner Bank nicht eigelöst wurde, die Deutsche Bank die Forderung angekauft hat und den Betrag von mir jetzt einfordert.



    Der Hammer kam dann allerdings bei der Aufstellung der Kosten. Neben dem ursprünglichen Betrag soll ich noch 49,87 Euro (!!!) an Mahngebühren bezahlen, also mehr als 100% des ursprünglichen Wertes. Ist sowas rechtens?
    Aufgeschlüsselt haben sie das nach:


    Rechnungsbetrag EUR 43,98
    Kosten, die durch Rückgabe entstanden sind EUR 39,67
    Mahnkosten EUR 10,20
    -----------------------------------------------------------------------------------------
    Gesamtbetrag EUR 93,85


    Im Moment prüfe ich noch, aus welchem Grund meine Bank den Betrag manuell einen Tag später zurückgebucht hat und warum sie mich nicht darüber informiert haben, weder postalisch noch fernmündlich.
    Daher die Frage an die Rechtsexperten hier im Forum:


    Kann man solche Mahngebühren verlangen?

  • Es wäre wohl sinnvoll bei der Dresdner anzufragen, ob und warum die Lastschrift nicht eingelöst wurde.


    Die Kosten für die Rückgabe sind genauso überhöht wie auch die Mahngebühr, welche eigentlich gar nicht berechnet werden kann, da du ja gar nicht gemahnt wurdest.


    Z.

    Mitglied Nr. 06 des S///-Rennfahrer-Clubs

  • Die Mahnung ist dieses Schreiben, von dem ich oben spreche. Da steht links oben dick und fett "Mahnung".


    Das ist aber auch der erste Brief in der Angelegenheit, deswegen fiel ich vorgestern quasi aus allen Wolken, als das Schreiben kam. Die Buchung war Ende Januar, wurde dann storniert und erst jetzt werde ich über diese Mahnung informiert.


    Was mich gerade tierisch reizt ist die Tatsache, dass beide Banken mich mit ihren Gebühren belasten. Sowohl Dresdner als auch Deutsche wollen da nochmal extra Geld sehen. :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von Zappi
    Es wäre wohl sinnvoll bei der Dresdner anzufragen, ob und warum die Lastschrift nicht eingelöst wurde.


    Das ist glaube ich auch die einzige Möglichkeit dem auf den Grund zu gehen.


    Ich kenn dieses Geschäftsgebaren der Dresdner Bank so nicht.


    Normalerweise wird automatisch vom System eine Mitteilung verschickt in der die Rücklastschrift angegebn ist. Zudem wird Sie mit 6€ "vergütet". Zumindest dieses und natürlich die Rücklastschrift selber müsstest du auf deinen Kontoauszügen notiert sehen.


    Ein anderes Thema ist die Deutsche Bank. Wahrscheinlich hast du bei einem Kaufmann bezahlt der bei der Deutschen Bank sein Konto hat. Dieser hat sein gutgeschriebenes Geld aus deiner Lastschrift wieder belastet bekommen. Und die Deutsche Bank als sein Geldinstitut treibt halt den Betrag ein. Dass da Kosten entstehem ist klar. Wem diese aber zugeordnet werden müssen ist sicherlich strittig.


    Zunächst einmal steht dem Kaufmann EUR 43,98 zu da du ja seine Ware/Dienstleistung in Anspruch genommen hast.


    Was mich in dem Zusammenhang wohl wundert ist, ist das Factoring. Normalerweise wird dies durch Tochterunternehmen und meist nicht durch die Konzern Mutter erledigt.


    Ganz schlau werd ich nicht daraus.


    Also bleibt nix anderes als bei deinem Berater mal durchzuklingeln und höflich fragen, was damals (Jan) schiefgegangen ist.


    Viel Glück


    Gruß Gunn

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  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    Was mich in dem Zusammenhang wohl wundert ist, ist das Factoring. Normalerweise wird dies durch Tochterunternehmen und meist nicht durch die Konzern Mutter erledigt.

    Seit wann ist die Deutsche Bank die Konzernmutter der DreBa? ;) Imho ist das nach wie vor die Allianz.


    Die Deutsche Bank hat die Forderung angekauft, deswegen versucht sie, diese einzutreiben.

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Seit wann ist die Deutsche Bank die Konzernmutter der DreBa? ;) Imho ist das nach wie vor die Allianz.


    Die Deutsche Bank hat die Forderung angekauft, deswegen versucht sie, diese einzutreiben.


    Ich meinte in dem Zusammenhang, dass m.E. nicht die Deutsche Bank selber sondern eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bank die Forderungen eintreiben würde.


    Da ich bei der Dresdner Bank gelernt habe, weiss ich schon, dass die es die Allianz und deren Produkte gibt. :D


    Gruß Gunn

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  • Zitat

    Original geschrieben von Gunn
    ... Normalerweise wird automatisch vom System eine Mitteilung verschickt in der die Rücklastschrift angegebn ist. Zudem wird Sie mit 6€ "vergütet". ...


    Sofern die DreBa diese Gebühr tatsächlich erhebt, handelt sie rechtswidrig:


    Quelle: SWR, Ratgeber-Recht


    Meine ehemalige Bank, die 1822direkt, Frankfurt, belastete mir auch mal 3,- /T/Euro für eine Rücklastschrift. Ein Hinweis auf die oben verlinkte Seite und die Androhung einer Meldung an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) , wenn nicht umgehend und wertstellungsneutral die Gebühr zurückgebucht wird, brachte das Geld innerhalb eines Tages wieder zurück auf mein Konto. ;)


    Gruß


    muli


  • Ja, in der Tat, das ist doch mal ein Tipp! Damit werde ich die am Montag konfrontieren, mal sehen, was die so hören lassen.


    Ich finde vor allem die extremen Gebühren der Deutschen Bank eine Frechheit. Und um Missverständnisse auszuräumen:


    Für die 43,98 Euro hatte ich bei Saturn ein Bügelbrett und ein -eisen gekauft. An der Kasse wurde ganz normal die Karte geprüft (deswegen steht man ja bei EC-Lastschrift zwei Minuten dumm rum) und gut wars.
    Mein Konto war zu dem Zeitpunkt, was ich nicht wusste, mit knapp über 40 Euro im Minus. So, und am nächsten Tag wurde das von der Dreba manuell zurückgebucht, ohne mich zu fragen oder zu informieren. Und das ist, was mir stinkt.


    Die Deutschba hat die Forderung von Saturn angekauft und die ausbezahlt und will sich jetzt das Geld bei mir holen, was ich auch in Ordnung finde und gerne zahle. Von mir aus auch die 10,20, aber nicht die 39 Euro oben drüber!!!


    ....so langsam ahne ich, warum der gute Josef Ackermann seine Bezüge im letzten Jahr auf 11 Millionen Euro steigern konnte, nach 6,7 Mil. Euro im Vorjahr. :rolleyes::rolleyes::rolleyes:

  • Jetzt habe ich noch eine Fragte:


    In den AGBs steht, dass die Bank bei Rücklastschriften mich unverzüglich zu informieren hat.


    Was heißt denn unverzüglich? Und auf welchem Weg?

  • Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    Was heißt denn unverzüglich?


    Was "unverzüglich" heißt, ist im Gesetz definiert. Und zwar in § 121 Abs. 1 BGB.


    "Unverzüglich" heißt demnach "ohne schuldhaftes Zögern".


    Ob Dir das allerdings weiterhilft ... :confused: :rolleyes:

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