Servus!
Ich habe hier ein kleines Problem mit meiner Dresdner Bank. Im Januar hatte ich einen Einkauf über 43,98 getätigt, den ich mit EC-Karte gezahlt hatte. Soweit so gut.
Jetzt bekam ich vorgestern Post von der Deutschen Bank (ja richtig, nicht Dreba), und zwar eine Mahnung. Darin teilte mir die Deutsche Bank mit, dass die Lastschrift von meiner Dresdner Bank nicht eigelöst wurde, die Deutsche Bank die Forderung angekauft hat und den Betrag von mir jetzt einfordert.
Der Hammer kam dann allerdings bei der Aufstellung der Kosten. Neben dem ursprünglichen Betrag soll ich noch 49,87 Euro (!!!) an Mahngebühren bezahlen, also mehr als 100% des ursprünglichen Wertes. Ist sowas rechtens?
Aufgeschlüsselt haben sie das nach:
Rechnungsbetrag EUR 43,98
Kosten, die durch Rückgabe entstanden sind EUR 39,67
Mahnkosten EUR 10,20
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Gesamtbetrag EUR 93,85
Im Moment prüfe ich noch, aus welchem Grund meine Bank den Betrag manuell einen Tag später zurückgebucht hat und warum sie mich nicht darüber informiert haben, weder postalisch noch fernmündlich.
Daher die Frage an die Rechtsexperten hier im Forum:
Kann man solche Mahngebühren verlangen?