Also Leute, tut mir echt leid...
Aber versetzt euch mal in die Lage von D@niel (achja, ich bin übrigens nicht der Ersteller des Threats!!!)!
Überlegt mal, ihr hättet ein Gerät, welches kaputt geht. Dieses Gerät steht an einem absolut trockenem Platz. Ihr habt keinen Bedienungsfehler, etc gemacht! Also bringt ihr das Gerät zur Reparatur weil ihr noch Garantie habt!
Wie würdet ihr reagieren, wenn der Hersteller die Garantie versagt und euch in die Zahlung nimmt!!??
Naja, aber aus euren Postings entnehme ich, das es euch nicht viel machen würde. Ihr würdet Kohle abdrücken und euer Garantieanspruch wäre euch auch egal.
Naja, tut mir leid, mir kommt bei sowas das Kotzen und ich kann nicht verstehen, wiso man solche Geschäftspolitik in Schutz nimmt!
Und nochwas zu Phillips oder Media Markt:
In einem offensichtlichen Garantiefall ist es mir, gelinde gesagt, scheißegal, wer die Garantie übernimmt, bzw ob Mediamarkt oder der Hersteller dafür verantwortlich sind! Wenn ich innerhalb der Garantie nicht für den Defekt meines Gerätes verantwortlich bin, will ich es repariert! Alles andere ist schlechter Service und Betrug!
Hilfe: "Reparaturkosten" bei Garantiefall
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@ OnRoP eventuell hast du die Beiträge hier nur überflogen, sonst wäre Dir aufgefallen,das in das gerät Flüssigkeit eingedrungen ist. Damit ist der Garantieanspruch nicht gegeben. Eine seriöse Werkstatt dokumentiert solche Schäden,um sie dem Kunden zu zeigen. Diese Schadensdokumentation sollte sich D@niel, bei Abholung des Gerätes, mit aushändigen lassen.
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Hallo,
ich an Daniels Stelle würde mit dem "Fall" einmal zum Verbraucherschutz gehen und mich da kundig machen. Ich denke dort werden bestimmt ähnlich gelagerte Fälle aufgetreten sein. Und die können dann vielleicht auch sagen, wie es denn mit den Chancen auf kostenlose Reparatur steht.In diesem Sinne
Jürgen -
Es ist in dem Thread ja schon mal angeklungen: Die normalen 2 Jahre sind keine Garantie sondern Gewährleistung. In den ersten 6 Monaten muss der Gewährleistungsgeber beweisen, dass er nicht in der Pflicht ist, danach der Gewährleistungsnehmer.
Da das Gerät ja schon ein Jahr alt ist, müsste d@niel Phillips gegenüber beweisen, dass der Schaden nicht auf unsachgemäßer Behandlung beruht. Und das kann er nur, wenn er die 25,00 Euro bezahlt und mit dem Gerät ein Gegengutachten (z. Bsp. von einem Radio- und Fernsehtechnik-Meister) einholt.
Das ganze kostet nicht die Welt. Sollte sich dabei herausstellen, dass es wirklich ein Flüssigkeitsschaden ist, bleibt d@niel auf den Kosten sitzen. Ansonsten bekommt er alles zurück. Wenn er also sicher ist, dass seine Freundin kein Verschulden trifft, soll er diesen Weg gehen.
Zur Ausgangsfrage: Da es sich nciht mehr um Garantie handelt, sind 25 Euro Überprüfungskosten durchaus angemessen und sogar noch niedrig. Der "Nachgucker" muss ja auch von etwas bezahlt werden, ein Danke (das er sowieso nie erhält) macht nicht satt.
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Wozu die Sache eigentlich so aufblasen mit Verbraucherschutz oder ähnlichem?!
Das ist doch kein Fall von betrügerischem Verhalten, der publik gemacht werden muss, um weitere Verbaucher zu schützen.Der Händler ist der Ansicht, der Kunde ist für den Defekt am Gerät selbst verantwortlich und lehnt eine kostenlose Reparatur ab. Wenn der Kunde tatsächlich den Defekt selbst verursacht hätte, wäre das Vorgehen des Händlers absolut in Ordnung. Der Händler prüft das Gerät und darf für die Überprüfung, welche ja auch Geld kostet, eine angemessene Vergütung verlangen. Hat der Händler unrecht, kann man von ihm die kostenlose Reparatur verlangen. Man muss ihm - nach Ablauf von sechs Monaten - halt beweisen, dass der Defekt auf ein Mangel am Gerät zurückzuführen ist. Der Beweis ist gerichtsfest über einen Sachverständigen zu führen.
Anders eventuell wenn der Hersteller eine Garantie für die Funktion des Geräts gibt. Dann muss der Hersteller beweisen, dass der Kunde den Defekt selbst verursacht hat. Auch das hat über einen Sachverständigen zu erfolgen.
Ob die Sache den Aufwand wert ist? Um dies zu beurteilen, kommt es darauf an, ob der Kunde es für wahrscheinlich hält, dass ein Feuchtigkeitsschaden von ihm zu vertreten ist. Wenn das Gerät nie starken Temperaturschwankungen und damit verbundener Kondenswasserbildung ausgesetzt war, und auch sonst keine Anzeichen für einen Wassereintritt gegeben sind, mag es sich lohnen für sein Recht zu streiten.
Mir wäre es den Aufwand nicht wert. Ich würde mit dem Händler einen akzeptablen Preis vereinbaren, der Untersuchung und Reparatur des Geräts beinhaltet und würde es halt reparieren lassen. Wer der Ansicht ist, absolut im Recht zu sein, kann natürlich auch den Gerichtsweg beschreiten mit der Folge das die entstehenden Kosten den Wert des Geräts wohl um ein vielfaches übersteigen werden.
z.
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Re: Hilfe: "Reparaturkosten" bei Garantiefall
ZitatOriginal geschrieben von d@niel
Vor ca. einem Jahr wurde im M$#%a-Markt ein CD-Kassetten-Recorder der Marke Philips gekauft.
[...]
Gestern meldet sich der MM mit der Aussage, dass der Fehler auf Grund von "Feuchtigkeitseinwirkung" kein Garantiefall sei.ZitatOriginal geschrieben von OnRoP
Wie würdet ihr reagieren, wenn der Hersteller die Garantie versagt und euch in die Zahlung nimmt!!??- Offensichtlich bist Du
- des Lesens nicht mächtig
oder
- nicht in der Lage zwischen Hersteller und Händler zu unterscheiden.
- Vielleicht ist es aber auch das:
- Du versuchst die Diskussion mit (in diesem Fall nicht einmal guter) Polemik um der reinen Diskussion Willen am Leben zu erhalten - neurotisches Geltungsbedürfnis soll dabei keinesfalls unterstellt werden.Zitat
Original geschrieben von OnRoP
Naja, aber aus euren Postings entnehme ich, das es euch nicht viel machen würde. Ihr würdet Kohle abdrücken und euer Garantieanspruch wäre euch auch egal.
Naja, tut mir leid, mir kommt bei sowas das Kotzen und ich kann nicht verstehen, wiso man solche Geschäftspolitik in Schutz nimmt!
Und nochwas zu Phillips oder Media Markt:
In einem offensichtlichen Garantiefall ist es mir, gelinde gesagt, scheißegal, wer die Garantie übernimmt, bzw ob Mediamarkt oder der Hersteller dafür verantwortlich sind! Wenn ich innerhalb der Garantie nicht für den Defekt meines Gerätes verantwortlich bin, will ich es repariert! Alles andere ist schlechter Service und Betrug!
Die Art, in der Du Dir hier anmaßt, in übelster Stammtischmanier pauschal über Leute zu urteilen, die sich anscheinend etwas mehr mit der Materie auseinandergesetzt haben, als es bei Dir den Anschein macht, untermauert meine Theorie.
- Offensichtlich bist Du
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Irgendwie schrammen hier einige User exorbitant weit an der Realität vorbei.
1. Hat der Threadersteller auf sein Gerät seitens Media Markt "nur" eine Gewährleistung. In dieser Gewährleistung tritt nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr ein, was bedeutet, dass er ab dem 7. Monat dem Händler beweisen muss, dass der Fehler von Anfang an bestand.
2. Bietet Philips eine Herstellergarantie, ist Philips als Hersteller auch der Ansprechpartner in einem vermeintlichen Garantiefall und nicht Media Markt, welcher, wie oben geschrieben, eben nur Gewährleistungs- und nicht Garantiepflichtig ist.
Stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass der Fehler kein Gewährleistungsfall ist und z. B. aus Fremdeinwirkung entstand, wird diese Überprüfung eben in Rechnung gestellt, wie es in jedem Unternehmen gang und gebe und auch in den AGBs verankert ist.
Ich kann nicht nachvollziehen, was es daran zu kritisieren oder nicht zu verstehen gibt.
Bevor man also gegen ein Unternehmen schießt oder gar die Verbraucherzentrale ins Spiel bringt, sollte man sich über die Tatsachen und Gesetze informieren...
Stefan
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Hallo nochmal,
also warum ich den Verbraucherschutz ins Spiel gebracht habe, begründet sich darin, das jeder das Recht hat, die Leistungen die dort angeboten werden in Anspruch zu nehmen. Ebenso, wie man die Leistungen von einem Lohnstuerhilfeverein oder Steuerberater in Anspruch nimmt, ohne sich das komplette Einkommensteuergestz zu verinnerlichen. Das so eine Dienstleistung auch Geld kostet, ist klar, aber man erhält fachmännische Beratung.Nun zu einer Geschichte, die meine Eltern erlebt haben bzw. erleben.
Im Urlaub in Spanien haben Sie einen Camcorder der Firma Samsung erworben. Es wurde eine zweijährige europaweite Garantie garantiert. Wie es so ist, quittierte das Gerät innerhalb der Herstellergewährleistung seinen Dienst. Alslo Gerät eingepackt und zu Samsung Deutschland geschickt. Von da kam dann ein Brief, das das Gerät zu einer Reparaturfirma weitergeleitet wurde. Kurze Zeit später ein Brief von der Reparaturfirma mit den Reparaturkosten oder alternativ den Verschrottungskosten. Dann wiederum ein Brief an Samsung, warum den dies, es bestehe doch zweijährige Garantie. Anwort von Samsung. Gerät wurde in Spanien erworben, somit sei Samsung Deutschland nicht zuständig. Für was dann "europaweite Garantie"?? Dann wurde der Verbraucherschutz eingeschaltet und siehe da, Reparatur wurde anstandlos und kostenlos durchgeführt und es folgte sogar noch ein Entschuldigungsschreiben. Jetzt, nach ca. 1 Jahr ist das Gerät wieder defekt. Es wurde wieder zu Samsung eingeschickt und das gleiche Spiell beginnt gerade von vorne. Brief von Reparaturfirma etc. Jetzt meine Frage, wenn bei der Reparaturfirma festgestellt wird, das ein technischer Defekt vorliegt, der nicht durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist, was ist dann mit der Garantie? Samsung beruft sich nämlich auf die Herstellergewährleistung. Und der Camcorder ist nicht gerade billig gewesen, ca. 1500 Euro. -
Re: Re: Hilfe: "Reparaturkosten" bei Garantiefall
ZitatOriginal geschrieben von Johnny B.
- Offensichtlich bist Du
- des Lesens nicht mächtig
oder
- nicht in der Lage zwischen Hersteller und Händler zu unterscheiden.
- Vielleicht ist es aber auch das:
- Du versuchst die Diskussion mit (in diesem Fall nicht einmal guter) Polemik um der reinen Diskussion Willen am Leben zu erhalten - neurotisches Geltungsbedürfnis soll dabei keinesfalls unterstellt werden.
Die Art, in der Du Dir hier anmaßt, in übelster Stammtischmanier pauschal über Leute zu urteilen, die sich anscheinend etwas mehr mit der Materie auseinandergesetzt haben, als es bei Dir den Anschein macht, untermauert meine Theorie.
Unverschämter gehts wohl kaum. Es mag sein, das ich nur den ersten Teil des Threats gelesen habe, aber das befugt dich in KEINSTER WEISE hier persönlich zu werden (und ich nehme es persönlich)!
Einen solchen Beitrag wie deinen habe ich, auf mich bezogen, selten gelesen und werde ich auch nicht akzeptieren!
Ich denke ich habe meinen Standpunkt deutlich gemacht, wenn ich etwas aus der Diskussion nicht mitbekommen habe, kann man mich FREUNDLICH auf meine Fehler aufmerksam machen, mitunter bin ich dann sogar bereit mich zu entschuldigen! Da gehört dann aber nicht so ein Beitrag wie deiner her!Ansonsten bleibt mir nur noch einmal meinen Standpunkt klar zu machen:
Alles was ich aussagen wollte: Wenn mir ein Gerät wärend der Garantiezeit ohne Fremdverschulden kaputt geht, möchte ich es auch repariert haben! Und das ohne die Gefahr einer eventuellen Zahlung! Und da ist es mir egal, ob der Hersteller oder der Händler dafür verantwortlich ist!
Unabhängig von der Diskussion denke ich, das meine Denkweise für keinen ein Problem darstellen sollte!Ps: Habe mir meinen letzten Beitrag durchgelesen, alles in allem aber noch besser als dein jetziger....
- Offensichtlich bist Du
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wieso behauptet hier eigentlich jemand, dass "Flüssigkeit in das Gerät eingedrungen" ist? Nur weil die Firma "fein-raus-Markt" das nun behauptet? Reichlich fragwürdig! Es ist nicht mein Gerät, aber es gehört einer absolut vertrauenswürdigen Person, der ich glaube, dass es immer pfleglich behandelt worden ist, sprich: es stand in der Küche (nein, weder im Waschbecken noch über dem Kochtopf!) und nie in feuchten Räumen. Ein parallel betriebener 10 Jahre alter JVC-Recorder tut heute dort noch seinen Dienst. Nur dadurch zweifle ich die "Diagnose" des MM an!
Und mit Service hat das ganze definitiv nix zu tun. Wozu habe ich denn eine Gewährleistung oder Garantie? Dass ich dann in jedem Fall zahle, im schlimmsten Fall, um mein unrepariertes Gerät überhaupt zurückzubekommen? Das kann ja kaum sein. Die Händler, und seien sie noch so billig(!), kalkulieren Garantiefälle ja wohl in ihren Verkaufspreis ein, von daher kann ich das nicht nachvollziehen. Ebensowenig die, die solche Schnäppchenmütter oder Geiz-Geilen jetzt "in Schutz" nehmen. Würdet ihr (als Kunde, nicht als Mitarbeiter!!!) solche Machenschaften akzeptieren? Wohl kaum.
Die Servicewüste Deutschland präsentiert sich hier wieder von ihrer wüstesten Seite. Und sie lehrt uns eins: wer billig kauft, kauft zweimal! Und wer geizig ist, ist nicht geil... sondern am Ende der Dumme. Wir haben was gelernt.
Danke, MM ! :flop:Ach ja: Thema Beweislast. Da der Kunde ja in den seltensten Fällen beweisen kann, dass er den Fehler nicht selbst verschuldet hat (oder er sich die Dokumentation seiner Unschuld durch einen Fachmann wegen der dadurch entstehenden Kosten sparen wird), kann man als Händler nach einem halben Jahr natürlich generell erstmal einen auf "Wasserschaden" machen. Der Kunde wird´s schon glauben, bzw. nichts weiter unternehmen. Wegen eines 150,-€ Gerätes wird ja kaum wer so einen Versuch unternehmen. Tolle Strategie. Und wiedermal typisch für das, was im deutschen Einzelhandel (vor allem bei den Discountern) höchstens als Fremdwort bekannt ist: Service!
Leider muss man ja immer wieder erleben, dass man als Kunde hierzulande meist als Bittsteller auftritt. Der Einzelhandel hat eben immer noch nicht begriffen, dass er vom Kunden lebt... und nicht umgekehrt. Aber solange es noch genug "da-ist-eben-so"-Kunden gibt, wird sich daran hier auch nix ändern.
d@niel
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