Hallo zusammen,
folgendes Problem stellt sich mir (bzw. einem mir wichtigen Menschen) gerade...
vielleicht kann ja wer was dazu sagen oder helfen:
Vor ca. einem Jahr wurde im M$#%a-Markt ein CD-Kassetten-Recorder der Marke Philips gekauft. Dieser hat nun vor ca. 2 Wochen den Dienst verweigert und keine CD´s mehr erkannt. Da noch Garantie (oder Gewährleistung???) war, wurde das Gerät also zum MM gebracht.
Gestern meldet sich der MM mit der Aussage, dass der Fehler auf Grund von "Feuchtigkeitseinwirkung" kein Garantiefall sei. Man bietet nun folgende Möglichkeiten an:
1.) Verschrottung durch MM für "nur" 25,-€
2.) Rückgabe ohne Reparatur bei Übernahme der "Diagnosekosten" von 25,-€
3.) Erwerb eines aufgearbeiteten "Ersatzgerätes" für "nur" 68,-€
4.) Reparatur zu Lasten des Kunden (Betrag unklar!!!)
Lachhaft, oder? Woher das "Ersatzgerät" stammt, kann man sich ausmalen: ein Gerät, welches auf Kundenkosten "verschrottet" wurde, dann billig repariert und nun noch für teuer Geld verkauft wird. Naja, egal.
Meine Frage nun: dürfen die das? Warum kriegt man sein Gerät nicht unrepariert(!!!) wieder, ohne dafür zahlen zu müssen? Der Kunde kann ja kaum wissen, ob der Fehler nun ein Garantiefall ist oder nicht. Zumal im konkreten Fall das Gerät definitiv sehr pfleglich behandelt wurde und ein "Feuchtigkeitsschaden" ziemlich sicher auszuschliessen ist. Bei wem liegt hier die Beweislast? Und wie kommt man wenigstens kostenlos wieder an sein (immer noch defektes) Gerät, welches ja immerhin noch als Radio und Kassettenspieler taugt?
Kann da jemand mit fundiertem Wissen helfen? Spekulationen in Form von "... denen würde ich aber was erzählen..." helfen sicher wenig
d@niel
... dankt im Voraus!