polizeiautos und parkscheibe

  • tach


    ich frag mich grad:


    darf ein polizist mit seinem polizeiauto während der dienstzeit in ausübng seiner tätigkeit (wenn er nicht in eile ist, sprich keine verbrecher jagd o.ä.) auf einem parkplatz parken, auf dem man nur mit parkscheibe parken darf?
    logisch ist, dass er keine parkscheibe braucht, wenn er zu einem einsatz gerufen wird und er nicht lange nach dem freien parkplatz suchen kann, sondern einfach irgendwo stehen bleibt.



    y7

  • Wenn sich die Polizei nicht im Einsatz mit Sonderrechten befindet, hat sie sich genauso an die Regeln zu halten, wie jeder andere auch.



    Stefan

  • Das kommt darauf an, ob der Polizist in diesem Fall Sonderrechte in Anspruch nimmt oder nicht. Zum Brötchenholen darf er das sicher nicht machen, wenn er gerade aber z.B. "hoheitliche Aufgaben" erfüllt wie eine Festnahme oder sonstiges, dann ist das erlaubt, denn die Sonderrechte befreien von den Regeln der StVO.


    Nicht zu verwechseln sind die Sonderrechte mit den Wegerechten, die nur in Verbindung mit Blaulicht und Martinshorn gelten.


    Zum Thema Sonderrechte/Wegerechte hatten wir auch schon diesen Thread.
    Eine gute Erklärung zum Unterschied Sonder- und/oder Wegerechte auch hier ...

  • Wenn es zur Ausübung seiner Dienstpflichten nötig ist, darf er praktisch überall halten.
    Wenn im Fahrzeug eine Radarkontrolle installiert ist, so daß da aus der Heckscheibe geblitzt wird, darf der sich zur durchführung der Geschwindigkeitskontrolle zB auch in ein Halteverbot stellen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    StVO § 35 Sonderrechte
    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    ...
    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.


    Das heißt im Klartext: Die Polizei darf (unter Beachtung von Absatz 8) überall fahren, halten und parken, zulässige Geschwindigkeiten überschreiten, Ver- und Gebotsschilder außer acht lassen usw.
    "Dringend geboten" ist natürlich ein dehnbarer Begriff, aber beweise einem Polizisten mal das Gegenteil.


    Die Sonderrechte sind unabhängig von den Sondersignalen (Blaulicht+Martinshorn), die Regelung hierfür ist völlig eigenständig:


    Zitat

    STVO § 38:
    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Es ordnet an:
    "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

  • Zitat

    Original geschrieben von fantomas
    Das heißt im Klartext: Die Polizei darf (unter Beachtung von Absatz 8) überall fahren, halten und parken, zulässige Geschwindigkeiten überschreiten, Ver- und Gebotsschilder außer acht lassen usw.
    "Dringend geboten" ist natürlich ein dehnbarer Begriff, aber beweise einem Polizisten mal das Gegenteil.


    Das heißt im noch klareren Klartext - die dürfen so gut wie alles im Straßenverkehr. Seh ich immer wieder wie die Bullen hier im Taunus vor allem abends und nachts mit Geschwindigkeiten > 120 durch die Ortschaften brettern (ohne Blaulicht natürlich)...

    Paranoia strikes deep
    into your life it will creep
    it starts when your always afraid
    you step out of line, the men come
    and take you away
    (stephen stills/ buffalo springfield "for what its worth" 1966)

  • Über 120? Wie hast Du denn das gemessen. Da versätzt man sich übrigens leicht.


    Soveil ich weiß, dürfen auch Fahrzeuge mit Blaulicht nur maximal 80 in Ortschaften fahren. Hat mir zumindest mal einer erzählt der als Fahrer im Rettungswagen unterwegs ist. Ob die das dann natürlich machen, ist so eine Sache.
    Und ohne Blaulicht, darf auch ein pilozeiauto nicht schneller als 50 in der Ortschaft fahren.


    Was mich öfter ärgert, ist der "Blaulichtmißbrauch". Habe ich schon öfter beobachtet. Wenn da ein polizeiauto an einer Ampel oder Linksabbiegerspur steht, und nicht weiterkommt, dann wird kurz das Blaulicht eingeschaltet, über die Ampel gerauscht, (bzw links abgebogen sobald der verkehr gehalten hat) und dann einfach das Blaulicht wieder ausgemacht.


    Sieht man besonders häufig, wenn die richtung Polizeistation (=Feierabend) fahren.


    Aber zeig bei sowas mal einen Polizisten an....

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Gemessen hab ichs nicht (wie auch); aber wie gestern in der Ortseinfahrt, nichtsdestotrotz 50, Bullen vor mir. Ich fahr noch knapp 80 und die ziehen turbomäßig ab, aber wirklich richtig flott. Über 100-110 waren das auf jeden Fall.


    Ach Blaulichtmißbrauch heißt das. Lustig wars als die Bullen hier mal mit Blaulicht zur Dönerbude gefahren sind und nach 5 Minuten mampfend wieder rauskamen...

    Paranoia strikes deep
    into your life it will creep
    it starts when your always afraid
    you step out of line, the men come
    and take you away
    (stephen stills/ buffalo springfield "for what its worth" 1966)

  • Gesetzlich gibt es keine klar bezifferte Höchstgeschwindigkeit bei Einsatzfahrten mit Blaulicht. Allerdings gibt es, z.B. bei Rettungsdiensten, oft interne Dienstanweisungen, die solche Beschränkungen auferlegen. Verkehrsrechtlich sind die aber ohne Auswirkung.

  • Die Polizei scheint so einiges zu dürfen was der normale Bürger nicht darf auch wenn die Polizei offensichtlich nicht im Einsatz ist (keine Sondersignale an):


    mit Nebelscheinwerfer bei hellichten Tag, ohne Sichtbehinderung, zu fahren- das würde den normalen Bürger so >15€ kosten :mad:


    in einer fremden Stadt (war in Dresden und die Herren in grün mit Leipziger Kennzeichen) ohne Sondersignal und ersichtlichen Grund mit dem Motorrad weit über 50 Stadtauswärts zu fahren und sich dannach durch den Stau in der Mitte "durch schlängeln"... :flop:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!