Doktorgrade bei Ärzten: was bedeutet habil.

  • Zitat

    Original geschrieben von Barrie


    Äh, wie bitte?!


    Barrie :confused:


    Ja, als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut einer staatlichen Uni steht man im Angestelltenverhältnis beim jeweiligen Bundesland (meisten nach BAT IIa). Deswegen wird man sozusagen für die Promotion bezahlt. Wie das jetzt bei freien Universitäten wie z.B. der FU Berlin oder ähnlichen ist, kann ich nicht sagen. Die Drittmittel- oder auch Haushaltsprojekte haben als Thema immer mit der Promotion zu tun.
    Das soll jetzt nicht generell heißen, dass alle während ihrer Promotion Angestellte der Uni sind, sondern ich habe auch nur gesagt, dass in unserem Bereich es so ist und zwar zu 100%.


    Gruß,
    Xian

  • Zitat

    Original geschrieben von Xian


    Ja, als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem Institut einer staatlichen Uni steht man im Angestelltenverhältnis beim jeweiligen Bundesland (meisten nach BAT IIa). Deswegen wird man sozusagen für die Promotion bezahlt.


    Gruß,
    Xian


    Soweit richtig, aber genau auf diesen Stellen wird die wissenschaftliche Arbeit geleistet, die für den Fortschritt zwingend notwendig ist. Daher unterstehen die Universitäten (das sind die mit den promovierenden Angestellten ;) ) dem Bildungsministerium.
    Ohne solche Stellen würde die Forschung in Deutschland komplett am Boden liegen. (zumindest in meinem Bereich). Die Privatwirtschaft hat letztlich aus Konkurenzgründen kein Geld, und übernimmt so die Informationen die die Promotionsarbeiten liefern.

  • Sorry für Doppelposting aber ich weiß nicht wie man zwei Leute zitiert :(


    Die Diskussion dieses Gesichtspunktes ist überflüssig, da zumindest im medizinischen Bereich immer der volle akademischem Grad angegeben werden muss, also Dr. med., oder Dr. vet. oder Dr. med. dent. . Ein einfacher Dr. ist nach der Berufsordung für Ärzte unzulässig.


    Dipl. Mediziner sind Ärzte, die in Deutschland studiert und einen Abschluß erworben haben, aber keine Angehörigen der EU-Staaten sind, und somit die Voraussetzungen zur Approbation (Staatsangehörigkeit) nicht erfüllen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dent-Man


    Soweit richtig, aber genau auf diesen Stellen wird die wissenschaftliche Arbeit geleistet, die für den Fortschritt zwingend notwendig ist. Daher unterstehen die Universitäten (das sind die mit den promovierenden Angestellten ;) ) dem Bildungsministerium.
    Ohne solche Stellen würde die Forschung in Deutschland komplett am Boden liegen. (zumindest in meinem
    Bereich). Die Privatwirtschaft hat letztlich aus Konkurenzgründen kein Geld, und übernimmt so die Informationen die die Promotionsarbeiten liefern.


    Da gebe ich Dir komplett recht, aber es ging ja ursprünglich darum, ob man den Doktorgrad als Namenszusatz tragen soll.


    In der Schubdlade der Privatwirtschaft verschwinden die Ergebnisse aus Drittmittelprojekten mit Dissertation ja nicht, weil die Schrift ja veröffentlicht werden muss, ob es andere interessiert oder nicht.


    Gruß,
    Xian

  • Zitat

    Original geschrieben von Dent-Man
    Dipl. Mediziner sind Ärzte, die in Deutschland studiert und einen Abschluß erworben haben, aber keine Angehörigen der EU-Staaten sind, und somit die Voraussetzungen zur Approbation (Staatsangehörigkeit) nicht erfüllen.


    Und wie nennen sich die Angehörigen der EU-Staaten? Da muss es doch auch irgendeinen akademischen Grad geben...

  • @ Xian:


    Der "Prof." ist meines Wissens (welches sich auf einen Aufsatz von Prof. Nagelmann aus Karlsruhe stützt) kein
    akademischer Grad. Zitat:


    Die Bezeichnung "Professor" ist noch nicht einmal ein akademischer Grad, sondern eine bloße Funktions- oder Stellenbezeichnung, ebenso wie "Student", Assistentin", "Raumreiniger" oder "Bankdirektorin".



    @ Dent-Man:


    Ein Dipl.-Med. ist ein Nicht-EU-Bürger, der damit auch die Voraussetzungen für eine Approbation nicht erfüllt??? Mir ist aber ein Arzt bekannt, der sich Dipl.-Med. nennt, meines Wissens EU-Bürger ist und eine ganz normale Praxis für Allgemeinmedizin betreibt. :confused:


    Zitat

    Original geschrieben von Barrie
    Das meinte ich ja. Es gibt meines Erachtens keine "Spezialbezeichnung" für diese Absolventen. Da sind halt Juristen, Mediziner oder Theologen. Vermutlich sind die Bezeichnungen dafür auch geschützt (?). "Physiker" darf sich im Gegensatz dazu jeder nennen, der sich -- seiner Meinung nach -- mit Physik beschäftigt.


    Verstehe ich Dich richtig? Du willst wissen, wie sich ein Jurist nach dem Studium nennen darf?


    (1) Nach dem Universitätsstudium gilt:


    "Er ist berechtigt, die Bezeichnung Referendar zu führen."


    (Das steht so in den Abschlußzeugnissen und ist auch im Gesetz geregelt, § 20 II JAPrO Baden-W.)


    (2) Mit Bestehen der zweiten Staatsprüfung wird das Recht erworben ...


    "... die Bezeichnung Rechtsassessor zu führen." (§ 45 II JAPrO Baden-W.)

  • Zitat

    Original geschrieben von ashd
    @ Xian:


    Der "Prof." ist meines Wissens (welches sich auf einen Aufsatz von Prof. Nagelmann aus Karlsruhe stützt) kein
    akademischer Grad. Zitat:


    Die Bezeichnung "Professor" ist noch nicht einmal ein akademischer Grad, sondern eine bloße Funktions- oder Stellenbezeichnung, ebenso wie "Student", Assistentin", "Raumreiniger" oder "Bankdirektorin".


    Ups, da hast Du auch Recht! War mir irgendwie ganz entfallen. Um sicher zu gehen habe gerade noch einmal Chefe gefragt. Professor ist tatsächlich eine Funktionsbezeichnung, denn man wird dazu berufen.


    Xian

  • @ Dent-Man:


    Es ist dem Arzt mit Dr. med. aber nicht verboten, beides auf seinem Namensschild wegzulassen.


    Ich kenne einige Ärzte hier, die nur Namen und Facharzt für XY auf dem Schild haben, obwohl sie einen Doktor haben.

  • Zitat

    Original geschrieben von mojn
    @ Dent-Man:


    Es ist dem Arzt mit Dr. med. aber nicht verboten, beides auf seinem Namensschild wegzulassen.


    Ich kenne einige Ärzte hier, die nur Namen und Facharzt für XY auf dem Schild haben, obwohl sie einen Doktor haben.


    Nein es ist ihm nicht verboten den Titel nicht zu führen. Aber wenn er ihn führt, muss er vollständig sein.


    Xian
    Und wer ließt eine Dissertation, wenn nicht explizit danach gesucht wird?
    Die Veröffentlichung erfolgt ja nur mittels gedruckter Exemplare ( bei mir ca. 15 St.)


    ashd


    Vielleicht hat der Dir bekannte Arzt seine Ausbildung in einem Land abgeschlossen, deren Abschluß nicht unserer Apporobationsordnung entspricht, oder das nicht der EU angehört?


    @Bash-T


    Nein, der Titel Arzt, Zahnarzt, Tierarzt (den man nur nach überreichter Apporobation führen darf) reicht.
    Früher bekamen tatsächlich alle Absolventen eines med. Studienganges automatisch den Dr. Titel (kommt übrigens von dozieren, d.h. vortragen, lehren) Seit Anfang des 20. Jahrhunderts müssen aber auch die Mediziner eine Promotionsarbeit ablegen, damit ein "vergleichbares" Verfahren zu den anderen Natur- oder Geisteswissenschaften entsteht.


    Aber wie schon weiter oben diskutiert ist eine solche Promotion oft nicht einmal mit einer Semesterarbeit eines anderen Studienganges vergleichbar.


    Um mich jetzt endgültig zu disqualifizieren, hier der Link zu meiner Dissertation:
    Klick :D

    Damit Ihr mal sehen könnt wie soetwas aussieht. Dazu kommen dan noch drei Mündliche Prüfungen, die aber nichts mit dem Thema der Dissertation zu tun haben.

  • Moin
    jetzt sach ich mal als promovierter Tierarzt was dazu..:D
    Bei uns ist es leider
    a) nicht so, daß man seine Doktorarbeit mal eben in ein paar Monaten macht, sondern man rechnet mit im Schnitt 2 Jahren
    b) man damit schon während des Studiums anfangen kann (nur in Ausnahmefällen)
    c) dafür bezahlt wird, was man da forscht. Wenn man Glück hat, bekommt man eine halbe Stelle, aber in der Arbeitszeit arbeitet man dann für das Institut oder die Klinik.


    Wollte ich nur mal sagen, damit hier nicht alle in einen Topf geworfen werden :D


    @ Bash-T:
    Der "Titel" ist die Berufsbezeichnung, Du darfst Dich nur Tierarzt nennen, wenn Du eine Approbation hast, die Du nach dem Studiumsende beantragen kannst.
    Xian
    So ist es :)


    Grüße
    Der Dingens


    Ach ja, meine Dissertation gibt es hier, falls das einen interessiert ;)

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