Dann will ich auch mal meinen Senf dazutun.
Es wird hier immer wieder von Titeln in Zusammenhang mit akademischen Graden geredet.
Dazu folgendes:
Ein Akademischer Grad, also Diplom, Promotion (Doktorgrad), Berufung zum Professor etc. sind keine Titel, sondern akademische Grade. Sie gehören auch nicht zum bürgerlichen Namen und müssen somit auch nicht bei der Anrede verwendet werden (auch wenn viele das noch glauben).
Titel dagegen sind z.B. Graf, Freiherr, Baron etc. und gehören zum bürgerlichen Namen. Somit spricht man einen Baron XYZ auch mit Baron XYZ an. In Gegensatz dazu reicht es völlig aus einen Menschen mit Professor- oder Doktorgrad als Herr XYZ anzureden.
Eine noch aus der "Urzeit" stammende Ausnahme gibt es beim Doktorgrad, der kann nämlich auf Wunsch bislang noch mit in den Personalausweis aufgenommen werden (habe gehört, dass es Vorschläge gibt dieses zu ändern). Damit ist der Doktorgrad zwar "anredefähig", der Promovierte hat aber keinen Anspruch auf Anrede mit dem Doktorgrad.
Gruß,
Xian